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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 03<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

633 04 - 1 Zuweisungen an die Regionalen Planungsverbände<br />

3.952,3 3.952,3 3.952,3<br />

422 3.952,3<br />

Erläuterungen:<br />

Gemäß § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz gewährt der <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> zur Erfüllung der den Regionalen Planungsverbänden übertragenen<br />

Pflichtaufgaben jährlich einen Mehrbelastungsausgleich für die Personal- und Sachkosten.<br />

671 10 - 6 Ausgleichsabgabe nach SGB IX - Rehabilitation<br />

169,0 100,0 100,0<br />

299<br />

und Teilhabe behinderter Men-<br />

schen<br />

0,0<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 69,0 T€ weniger<br />

Gemäß § 77 Abs. 1 SGB IX haben Arbeitgeber, solange sie die vorgeschriebene Zahl schwer behinderter Menschen nicht beschäftigen,<br />

für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Sie ist jährlich mit der Erstattung der Anzeige nach §<br />

80 Abs. 2 SGB IX an das zuständige Integrationsamt abzuführen. Da der <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> gemäß § 77 Abs. 8 SGB IX hinsichtlich der<br />

Entrichtung der Ausgleichsabgabe als ein Arbeitgeber gilt, können Überbesetzungen mit Unterbesetzungen auch ressortübergreifend<br />

ausgeglichen werden. Den anteiligen Ausgleichsabgabebetrag ermittelt das Landesamt für <strong>Finanzen</strong>.<br />

684 02 - 1 Zuwendungen an kommunalpolitische<br />

900,0 900,0 900,0<br />

151<br />

Bildungsvereinigungen zur Heranbildung<br />

und Weiterbildung für die Tätigkeit<br />

879,9<br />

in der kommunalen Selbstverwaltung<br />

Die Erläuterungen sind verbindlich.<br />

Nach § 35 Abs. 2 Satz 1 SäHO wird zugelassen, dass den Bildungsvereinigungen auch Zuwendungen aus<br />

anderen Titeln des Landeshaushalts gewährt werden.<br />

Erläuterungen:<br />

Die Zuwendungen zur institutionellen Förderung der kommunalpolitischen Bildung können an sächsische Bildungsvereinigungen (eingetragene<br />

Vereine mit Sitz in <strong>Sachsen</strong>) vergeben werden, die dem Landesverband eines Wahlvorschlagsträgers oder den in einem Landesverband<br />

organisierten Wahlvorschlagsträgern nahe stehen, von diesen rechtlich und tatsächlich unabhängig sind und ihren<br />

Bildungsauftrag selbständig und in geistiger Offenheit wahrnehmen sowie politische Zielstellungen verfolgen, die verfassungskonform<br />

und dauerhaft landesweit kommunalpolitisch verankert sind. Dies setzt voraus, dass der Wahlvorschlagsträger des Landesverbandes,<br />

dem die Bildungsvereinigung nahe steht, entweder bei den letzten regelmäßigen Gemeinderats- oder Kreistagswahlen und jeweils mindestens<br />

einer weiteren vorherigen regelmäßigen Gemeinderats- oder Kreistagswahl landesweit mindestens 5 % der Stimmen erreicht<br />

hat und im Sächsischen Landtag vertreten ist und in mindestens einer vorherigen Wahlperiode vertreten war, oder dass der/die Wahlvorschlagsträger<br />

bei den letzten und einer weiteren vorherigen regelmäßigen Gemeinderats- oder Kreistagswahl landesweit mindestens<br />

10 % der Stimmen erreicht hat/haben.<br />

Die Zuwendungen können an die folgenden Bildungsvereinigungen für Zwecke der kommunalpolitischen Bildung mit folgenden Höchstbeträgen<br />

unter Berücksichtigung des Stimmenanteils bei den Kreistagswahlen 2008, den Gemeinderatswahlen 2009 und den Landtagswahlen<br />

2009 zugewiesen werden:<br />

54<br />

1. Bildungswerk für Kommunalpolitik <strong>Sachsen</strong> e. V. 365,9 365,9<br />

2. Kommunalpolitisches Forum <strong>Sachsen</strong> e. V. 178,7 178,7<br />

3. Herbert-Wehner-Bildungswerk e. V. 106,4 106,4<br />

4. Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in <strong>Sachsen</strong> e. V 86,7 86,7<br />

5. Die Alternative Kommunalpolitik in <strong>Sachsen</strong> e. V. 47,3 47,3<br />

6. Werk für kommunalpolitische Bildung <strong>Sachsen</strong> e. V. 115,0 115,0<br />

Summe 900,0 900,0<br />

<strong>2011</strong><br />

T€<br />

<strong>2012</strong><br />

T€

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