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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 24 Landesamt für Denkmalpflege<br />

Kapitel 03 24Landesamt für Denkmalpflege (Vorwort)<br />

Das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) ist auf der Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes als Fachbehörde<br />

(Landesoberbehörde für den Denkmalschutz) am Vollzug dieses Gesetzes beteiligt. Neben der Erfassung der Kulturdenkmale<br />

in Denkmallisten und deren Erforschung obliegt ihm u. a. die fachliche Beratung der Denkmaleigentümer, die Mitwirkung im<br />

denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren, die Anleitung und Kontrolle allgemeiner und speziell restauratorischer<br />

denkmalpflegerischer Maßnahmen. Als Träger öffentlicher Belange ist es zudem in vielfältigen Verfahren auf der Grundlage<br />

anderer Gesetze beteiligt. In Abstimmung mit dem LfD wird über Zuwendungen aus den Landesdenkmalfonds und dem<br />

Bundesprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz entschieden.<br />

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