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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

893 38 - 2 Zuschüsse für die Beseitigung von<br />

961<br />

Hochwasserschäden an der Klosteranlage<br />

St. Marienthal in Ostritz - Hochwasser<br />

2010<br />

1.250,0 625,0<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 1.250,0 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 625,0 T€ weniger<br />

Veranschlagt sind die Landesmittel zur Kofinanzierung des Sonderprojektes des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und<br />

Medien (BKM) zur Sanierung der hochwassergeschädigten Klosteranlage St. Marienthal in Ostritz.<br />

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des SMI über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und<br />

Pflege von sächsischen Kulturdenkmalen und zur Aus- und Fortbildung der Denkmalpflege (VwV-Denkmalförderung) vom 20.12.1996<br />

(SächsABl. S. 878) als Zuschüsse zur Sicherung und Beseitigung von Schäden, die von dem Hochwasser 2010 an der Klosteranlage<br />

St. Marienthal entstanden sind. Gefördert wird der denkmalpflegerische Mehraufwand als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bewilligungsbehörde<br />

ist die Landesdirektion Dresden.<br />

893 39 - 1 Zuschüsse für die Beseitigung von<br />

961<br />

Hochwasserschäden an Kulturdenkmalen<br />

- Hochwasser 2010<br />

2.815,0 1.000,0<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 2.815,0 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 1.815,0 T€ weniger<br />

Veranschlagt sind Mittel zur Sanierung von hochwassergeschädigten Einzelkulturdenkmälern (insbesondere Umgebindehäuser usw.).<br />

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Sächsischen Denkmalschutzförderungsverordnung (SächsDSchföVO) vom 18.02.2009<br />

(SächsGVBl. S. 85, ber. S. 259) als Zuschüsse zur Sicherung und Beseitigung von Schäden, die von dem Hochwasser 2010 an Einzelkulturdenkmälern<br />

(insbesondere Umgebindehäuser usw.) entstanden sind. Gefördert wird der denkmalpflegerische Mehraufwand als<br />

nicht rückzahlbarer Zuschuss an Eigentümer, Besitzer und Bauunterhaltspflichtige. Bewilligungsbehörden sind die unteren Denkmalschutzbehörden.<br />

Besondere Finanzierungsausgaben<br />

916 01 - 8 Zuweisungen an das Sondervermögen<br />

4.195,0 68.221,6 70.919,7<br />

411<br />

“Wohnraumförderungsfonds <strong>Sachsen</strong>“<br />

81.645,9<br />

Die Ausgabebefugnis bemisst sich nach der Isteinnahme bei 03 23/162 04, 03 23/182 03 und 03 23/331 28.<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 64.026,6 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 2.698,1 T€ mehr<br />

Auf dem Titel werden die Zuführungen an das Sondervermögen “Wohnraumförderungsfonds <strong>Sachsen</strong>“ aus den Kompensationsmitteln<br />

des Bundes für den Wegfall der sozialen Wohnraumförderung (vgl. Erläuterung bei 03 23/331 28) und den bei 03 23/162 04 und 03 23/<br />

182 03 vereinnahmten Darlehensrückflüsse nachgewiesen.<br />

916 03 - 6 Zuführungen an das Sondervermögen<br />

--- *** ***<br />

440<br />

“Stadtentwicklungsfonds <strong>Sachsen</strong>“<br />

0,0<br />

Gesamtausgaben 467.776,3 461.845,0 453.496,3<br />

561.010,1<br />

516

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