08.02.2015 Aufrufe

Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 893 26<br />

Veranschlagt sind die Landesmittel zur Abfinanzierung des KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramms II zur Modernisierung und<br />

Instandsetzung von bestehendem Wohnraum in den neuen Ländern und Berlin (Ost) i. V. m. der Richtlinie über den Einsatz von<br />

Zuschussmitteln des Bundes und der Länder für die Bereitstellung zinsverbilligter Darlehen im Rahmen des vorgenannten Modernisierungsprogramms<br />

der KfW.<br />

Die Förderung erfolgte bis 2002 in Form von zinsverbilligten Darlehen für Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum, vor allem<br />

in Gebäuden der Baujahre bis 1948 und in Einzelfällen in Gebäuden der Baujahre ab 1949 entsprechend der Richtlinie. An der Zinsverbilligung<br />

beteiligten sich der Bund und der <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> je zur Hälfte.<br />

893 28 - 4 Zuschüsse aus dem Landeswohnungsbauprogramm<br />

16.208,9 13.864,1 13.283,7<br />

411<br />

zur Eigentumsförderung -<br />

Abwicklung<br />

18.363,1<br />

Ausgaben dürfen in Höhe der anteiligen Isteinnahmen bei 03 23/356 01 geleistet werden.<br />

Einnahmen aus Rückerstattungen einschließlich Zinsen sind von der Ausgabe abzusetzen.<br />

Das SMI kann die SAB - Förderbank - und die L-Bank für den zu erwarteten Zinsaufwand im Einvernehmen mit<br />

dem SMF im voraus abfinden.<br />

Abzinsgewinne der insgesamt bewilligten Finanzvolumen können im Einvernehmen mit dem Staatsministerium<br />

der <strong>Finanzen</strong> für Neubewilligungen innerhalb des Kapitels 03 23 eingesetzt werden.<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 2.344,8 T€ weniger<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 580,4 T€ weniger<br />

Veranschlagt sind Mittel für die Abfinanzierung der Programme zur Förderung des Erwerbs bzw. Baus selbstgenutzten Wohneigentums<br />

(RL-Nr. 00500, 00590, 00600, 00640) von 1991 bis 2002.<br />

Ziel der Programme war bis 2000 die Erhöhung der Wohneigentumsquote vorwiegend durch Neubau. In den Jahren 2001 und 2002 lag<br />

die Förderung schwerpunktmäßig auf dem Erwerb, der Sanierung oder Wiedergewinnung von Bestandsimmobilien. Der Neubau von<br />

Wohneigentum wurde nur noch zur Aufwertung innerstädtischer Entwicklungsgebiete (in integrierten Lagen, auf innerstädtischen Brachen<br />

oder Flächen, die durch Rückbau frei geworden sind), für Familien mit Kindern, Schwerbehinderte und für ökologische Bauformen<br />

(z. B. Passivhausbauweise) gefördert.<br />

Im Rahmen des Eigentumsprogramms komplementierte das Land bis 2006 die Finanzhilfen des Bundes für soziale Wohnraumförderung<br />

mindestens in gleicher Höhe. Für den Entfall der Finanzhilfen im Rahmen der Föderalismusreform gewährt der Bund den Ländern<br />

ab 2007 Kompensationsmittel (siehe Titel 03 23/331 28). Die hier veranschlagten Mittel dienen der Zinsverbilligung von Kapitalmarktdarlehen<br />

und der Gewährung von Zuschüssen. Der Abfinanzierungszeitraum beträgt regulär 10 bis 15 Jahre.<br />

Die Förderung im Eigentumsprogramm konnte auch zur Durchführung von Modellvorhaben eingesetzt werden.<br />

Die Ausgaben dienen zur Deckung von Verpflichtungen nach Maßgabe der folgenden Übersicht:<br />

Angaben in Mio. €<br />

512

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!