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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 893 24<br />

Erläuterungen:<br />

Der Titel dient der Verbuchung von zurückzuführenden Programmmitteln aufgrund von Rückerstattungen nebst Zinsen.<br />

Auf dem Titel wurden die Mittel für Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur<br />

Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen als Ersatzwohnraum im Rahmen des Stadtumbaus (VwV-Ersatzwohnraumförderung)<br />

vom 27.06.2005 (SächsABl. S. 682; RL-Nr. 00690) nachgewiesen. Der Bund beteiligte sich bis 2006 aus dem Programm der<br />

sozialen Wohnraumförderung mit der Hälfte der veranschlagten Mittel. In den Jahren 2007 bis 2009 wurden die Mittel vollständig aus<br />

den Kompensationsmitteln des Bundes für den Entfall der Finanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung im Rahmen der Föderalismusreform<br />

gewährt (siehe Titel 03 23/331 28). Das Programm ist geschlossen und abfinanziert.<br />

Ziel der Förderung war die Beschleunigung der in den Stadtumbauprozessen eingebundenen Rückbaumaßnahmen durch Bereitstellung<br />

äquivalenten Ersatzwohnraums ohne Ausweitung der Angebotskapazitäten auf dem Wohnungsmarkt.<br />

893 25 - 7 Zuschüsse aus dem Landesprogramm<br />

4.174,3 --- ---<br />

411<br />

zur Mietwohnungsförderung - Abwicklung<br />

1.213,5<br />

Gegenseitig deckungsfähig mit 03 23/893 26.<br />

Einseitig deckungsfähig zu Gunsten 03 23/893 23.<br />

Erläuterungen:<br />

Auf den Titel werden Mittel nachgewiesen für die Abfinanzierung der Programme zur Förderung des Mietwohnungsbaus einschließlich<br />

der einkommensabhängigen Förderung (EOF) gemäß Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Mietwohnungsprogramm<br />

1993 bis 2000 (VwV-MW/Pr.1993-2000, SächsABl. 2000 S. 560; RL-Nr. 00580 und 00630) sowie des Landesrückbaus<br />

in den Jahren 2001 bis 2002 gemäß Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern zur Förderung von<br />

Stadtumbaumaßnahmen im Mietwohnungsbestand (VwV-Stadtumbaumaßnahmen, SächsABl. 2001 S. 562; RL-Nr. 00570). Die Ausgaben<br />

zur einkommensabhängigen Förderung des Mietwohnungsbaus werden bei 03 23/893 23 nachgewiesen.<br />

Ziel war bis 1999 die Bereitstellung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum durch Sanierung oder Wiedergewinnung der vorhandenen<br />

Bausubstanz. Die Förderung aus Landesmitteln erfolgte durch die Gewährung zinsverbilligter Darlehen zur Sanierung<br />

bewohnbaren und Wiedergewinnung unbewohnbaren Wohnraums über einen Zeitraum von 10 bzw. 15 Jahre. Die Förderung war bei<br />

Neuschaffung von Wohnraum durch Wiedergewinnung, Um- und Ausbau und Erweiterung mit einem Belegungsrecht und einer Mietpreisbindung<br />

verknüpft.<br />

Im Rahmen der Sanierung erfolgte eine Grundförderung und eine einkommensabhängige Zusatzförderung. Für die Zusatzförderung,<br />

die entsprechend der Programme über 10 bzw. 12 Jahre ab Sanierungsende gewährt wird, sind im Rahmen der Verpflichtungsermächtigungen<br />

des Mietwohnungsprogramms Mittel zur Abfinanzierung über den 10-jährigen bzw. 12-jährigen Förderzeitraum für die Mietobjekte<br />

eingestellt, die über die Grundförderung durch die SAB - Förderbank - bewilligt worden sind.<br />

2000 bis 2003 konzentrierte sich die Förderung im Mietwohnungsbau im Wesentlichen auf Rückbaumaßnahmen. Ziel war, auf der<br />

Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte leerstehende Wohnungen, die dauerhaft nicht mehr benötigt werden, vom Wohnungsmarkt<br />

zu nehmen.<br />

Es sind keine Neubewilligungen vorgesehen.<br />

893 26 - 6 Zuschüsse aus dem KfW-Wohnraum-<br />

4.500,0 1.000,0 1.000,0<br />

411<br />

Modernisierungsprogramm II (Landesanteil)<br />

4.294,0<br />

Gegenseitig deckungsfähig mit 03 23/893 25.<br />

Ausgaben in Höhe von 1.000,0 T€ <strong>2011</strong> und in Höhe von 1.000,0 T€ <strong>2012</strong> werden ausschließlich für Infrastrukturinvestitionen<br />

vorgesehene Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (IfG-SoBEZ, veranschlagt bei<br />

Kap. 15 28/211 04) geleistet.<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 3.500,0 T€ weniger<br />

511

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