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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

893 21 - 1 Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm<br />

45,0 32,0 3,0<br />

440<br />

zur Förderung des Stadtumbaus -<br />

Teil Wohneigentumsbildung in innerstädtischen<br />

41,4<br />

Altbauquartieren<br />

Gegenseitig deckungsfähig mit 03 23/883 24 und 03 23/883 25.<br />

Ausgaben dürfen in Höhe der Isteinnahmen bei 03 23/331 21 zuzüglich der übertragenen Ausgabereste aus<br />

zweckgebundenen Einnahmen und entsprechender Komplementärmittel geleistet werden. Bei einer Überschreitung<br />

des Ansatzes ist die Einwilligung des SMF erforderlich.<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 13,0 T€ weniger<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 29,0 T€ weniger<br />

Veranschlagt sind Mittel zur Abfinanzierung des Bund-Länder-Programms zur Förderung des Stadtumbaus - Teil Wohneigentumsbildung<br />

in innerstädtischen Altbauquartieren auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des<br />

Bundes an die Länder nach Art. 104a Abs. 4 GG zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen der Jahre 2002 und 2003, RL-Nr. 00680.<br />

Das Programm zielte auf die Wiederherstellung intakter Stadtstrukturen, indem Stadtteile auf der Grundlage von Stadtentwicklungskonzepten<br />

durch ergänzende Maßnahmen im Bereich Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren stabilisiert wurden.<br />

Förderfähig waren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Eigentümers für eine Wohnung, die er nach Abschluss der<br />

Baumaßnahmen zu eigenen Wohnzwecken nutzte.<br />

Gesamt<br />

Davon noch abzudecken:<br />

<strong>2011</strong> T€ <strong>2012</strong> T€ 2013 T€ 2014 T€ 2015 ff. T€<br />

Ist VE bis 2009 37,0 32,0 3,0 2,0<br />

Soll VE 2010<br />

Soll VE <strong>2011</strong><br />

Soll VE <strong>2012</strong><br />

Verpfl. aus VE 32,0 3,0 2,0<br />

893 23 - 9 Zuschüsse zur einkommensabhängigen<br />

--- --- ---<br />

411<br />

Förderung des Mietwohnungsbaus<br />

831,4<br />

Einseitig deckungsfähig zu Lasten 03 23/893 25.<br />

Erläuterungen:<br />

Auf dem Titel werden die Mittel zur einkommensabhängigen Förderung des Mietwohnungsbaus nachgewiesen.<br />

893 24 - 8 Zuschüsse aus dem Landesprogramm<br />

--- --- ---<br />

411<br />

zur Mietwohnungsförderung - Abwicklung<br />

988,6<br />

Ausgaben dürfen in Höhe der anteiligen Isteinnahmen bei 03 23/356 01 geleistet werden.<br />

Einnahmen aus Rückerstattungen einschließlich Zinsen sind von der Ausgabe abzusetzen.<br />

510

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