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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 883 27<br />

Einseitig deckungsfähig zu Lasten 03 23/883 13 und 03 23/883 14.<br />

Ausgaben dürfen in Höhe der Isteinnahmen bei 03 23/331 36 zuzüglich der übertragenen Ausgabereste aus<br />

zweckgebundenen Einnahmen und entsprechender Komplementärmittel geleistet werden.<br />

Die tatsächlichen Bewilligungsrahmen einschl. der Verpflichtungsermächtigungen bemessen sich nach den mit<br />

dem Bund abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen für die Programmjahre <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong>.<br />

Erläuterungen:<br />

Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern zur Städtebauförderung ermöglicht der Bund den Einsatz von Finanzhilfen<br />

nach Art. 104b GG für die Erhaltung von Ortsbild prägenden Gebäuden einschließlich Kirchengebäuden in Anlehnung an das frühere<br />

Denkmalschutz-Sonderprogramm “Dach und Fach“. Bund und Land beteiligen sich an der Förderung mit je einem Drittel. Das verbleibende<br />

Drittel ist vom Letztempfänger (Gemeinde, Kirche, Stiftung, privater Träger) aufzubringen. Zuwendungsempfänger ist die<br />

Gemeinde. Fördergegenstände sind insbesondere die Sanierung von tragenden Bauteilen und Fundamenten, Maßnahmen zur Beseitigung<br />

und Verhütung von Witterungsschäden und Schwammbefall, Sanierung von schadhaften Dachstühlen und Dächern einschließlich<br />

des Neuaufbaus und der Neueindeckung sowie die Sanierung von schadhaften Tür- und Fensteranlagen.<br />

883 28 - 6 Zuweisungen für Investitionen zur Beseitigung<br />

von Tornadoschäden an öffentli-<br />

961<br />

cher Infrastruktur 2010<br />

100,0 ---<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 100,0 T€ mehr<br />

Veranschlagt sind Mittel für Zuwendungen zur Behebung von Schäden an öffentlichen Einrichtungen infolge des Tornados im Mai 2010<br />

nach der RL Tornadohilfe Kommunaldarlehen vom 18. Juni 2010 (RL-Nr. 03774).<br />

883 40 - 0 Zuweisungen aus dem EU-Regionalfonds<br />

26.783,1 15.768,3 15.825,7<br />

440<br />

(EFRE) zur nachhaltigen Stadtent-<br />

wicklung, EU-Strukturfondsförderung<br />

8.244,8<br />

2007-2013.<br />

Gegenseitig deckungsfähig mit 03 23/883 41.<br />

Einseitig deckungsfähig zu Gunsten 03 23/916 03.<br />

Einnahmen aus Rückerstattungen einschließlich Zinsen sind von der Ausgabe abzusetzen.<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 11.014,8 T€ weniger<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 57,4 T€ mehr<br />

Veranschlagt sind Mittel aus dem EU-Regionalfonds (EFRE) für Zuwendungen nach Abschnitt II Nr. 1 und 3 der Verwaltungsvorschrift<br />

des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung<br />

und der Revitalisierung von Brachflächen zur Umsetzung des Operationellen Programms des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> für den Europäischen<br />

Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2007 - 2013 (VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013) vom 20.05.2008<br />

(SächsABl. S. 879); RL-Nr. 03721. Die Mittel können auch im Rahmen der JESSICA-Initiative als Darlehen aus dem Sondervermögen<br />

“Stadtentwicklungsfonds <strong>Sachsen</strong>“ bewilligt werden (vgl. Erläuterung zu 03 23/853 01 und 884 01).<br />

Aus dem EU-Regionalfonds (EFRE) werden dem <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> im Zeitraum 2007 bis 2013 im Rahmen des Vorhabens 5.1 des<br />

Operationellen Programms Finanzhilfen i. H. v. 109,9 Mio. € zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt.<br />

Der Fördersatz beträgt max. 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mit dem Programm sollen benachteiligte Städte und Stadtgebiete<br />

in der Gebietskulisse der industrialisierungsbedingten Stadterweiterungen aus der Zeit zwischen 1870 und 1948, die besonders von den<br />

Folgen des demografischen Wandels betroffen sind, in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und der Umsetzung baulicher, infrastruktureller,<br />

energetischer und bildungsorientierter Strategien und Maßnahmen zur Anpassung an die demografische Schrumpfung gefördert<br />

werden.<br />

Die Verzinsung von Rückforderungen entspricht der Verzinsung nach Nr. 8.4 der VwV zu § 44 SäHO, d. h. der Verzinsung des Erstattungsbetrages.<br />

Veranschlagung von Mitteln aus dem EU- Regionalfonds (EFRE) zur nachhaltigen Stadtentwicklung der Strukturfondsförderperiode<br />

2007 - 2013 entsprechend Beschluss des Kabinetts vom 11.Juli 2006.<br />

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