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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 883 25<br />

Titel 03 23/883 25 2002-2009 2010 <strong>2011</strong> <strong>2012</strong> Gesamt<br />

Bewilligungsrahmen 237,8 56,0 31,1 29,6 354,5<br />

Ausgabebefugnis 1991-2009 174,5 0,0 0,0 0,0 174,5<br />

verbleiben 63,3 56,0 31,1 29,6 180,0<br />

Ausgabebefugnis 2010 9,4 2,5 0,0 0,0 11,9<br />

verbleiben 53,9 53,5 31,1 29,6 168,1<br />

Ausgabebefugnis <strong>2011</strong> 30,7 13,9 1,5 0,0 46,1<br />

verbleiben 23,2 39,6 29,6 29,6 122,0<br />

Ausgabebefungnis <strong>2012</strong> 21,8 17,1 7,8 1,5 48,2<br />

verbleiben 1,4 22,5 21,8 28,1 73,8<br />

vorgesehen in 2013 1,4 14,1 9,3 7,4 32,2<br />

verbleiben 0,0 8,4 12,5 20,7 41,6<br />

vorgesehen in 2014 8,4 7,8 8,9 25,1<br />

verbleiben 0,0 4,7 11,8 16,5<br />

vorgesehen in 2015 4,7 7,4 12,1<br />

verbleiben für Folgejahre 0,0 4,4 4,4<br />

883 26 - 8 Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm<br />

zur Förderung des städtebauli-<br />

961<br />

chen Denkmalschutzes - Hochwasser<br />

2010<br />

2.687,0 3.371,0<br />

Ausgaben dürfen in Höhe der Isteinnahmen bei 03 23/331 26 zuzüglich der übertragenen Ausgabereste aus<br />

zweckgebundenen Einnahmen und entsprechender Komplementärmittel geleistet werden. Bei einer Überschreitung<br />

des Ansatzes ist die Einwilligung des SMF erforderlich.<br />

Ausgaben in Höhe von 1.493,0 T€ <strong>2011</strong> und in Höhe von 1.873,0 T€ <strong>2012</strong> werden ausschließlich für Infrastrukturinvestitionen<br />

vorgesehene Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen (IfG-SoBEZ, veranschlagt bei<br />

Titel 15 28/211 04) geleistet.<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 2.687,0 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 684,0 T€ mehr<br />

Veranschlagt sind zusätzliche Mittel für Zuwendungen zur Behebung der Flutschäden infolge des Hochwassers 2010 im Rahmen des<br />

Bund- Länder- Programms städtebaulicher Denkmalschutz. Gefördert werden die Kosten, die entsprechend der Verwaltungsvorschrift<br />

des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (VwV<br />

StBauE) vom 20.08.2009 (SächsABl. S. 1467, RL-Nr. 03500) im Rahmen des Bund- Länder- Programms zuwendungsfähig sind. Ziel<br />

des Programms ist die Sicherung und Erhaltung der in ihrer Struktur und Funktion bedrohten historisch wertvollen Altstadtbereiche mit<br />

denkmalwerter Bausubstanz und besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung.<br />

Der Bund beteiligt sich mit 40%, das Land mit 50% an den förderfähigen Kosten.<br />

Die Mittel sind in den von den Hochwasserereignissen 2010 betroffenen Gemeinden einzusetzen.<br />

883 27 - 7 Zuweisungen aus dem Bund-Land-Programm<br />

--- --- ---<br />

195<br />

für die Erhaltung von das Orts-<br />

bild prägenden Gebäuden einschließlich<br />

0,0<br />

Kirchgebäuden<br />

506

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