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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 883 25<br />

Ausgaben dürfen in Höhe der Isteinnahmen bei 03 23/331 25 zuzüglich der übertragenen Ausgabereste aus<br />

zweckgebundenen Einnahmen und entsprechender Komplementärmittel geleistet werden. Bei einer Überschreitung<br />

des Ansatzes ist die Einwilligung des SMF erforderlich.<br />

Die tatsächlichen Bewilligungsrahmen einschl. der Verpflichtungsermächtigungen bemessen sich nach den mit<br />

dem Bund abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen für die Programmjahre <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong>.<br />

Ausgaben in Höhe von 23.073,9 T€ <strong>2011</strong> und in Höhe von 24.124,9 T€ <strong>2012</strong> werden ausschließlich für Infrastrukturinvestitionen<br />

vorgesehene Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (IfG-SoBEZ, veranschlagt<br />

bei Titel 15 28/211 04) geleistet.<br />

Verpflichtungsermächtigungen:<br />

<strong>2011</strong> T€ <strong>2012</strong> T€<br />

Gesamtbetrag: 29.498,0 28.093,0<br />

davon fällig:<br />

<strong>2012</strong> bis zu 7.763,0<br />

2013 bis zu 9.315,0 7.393,0<br />

2014 bis zu 7.763,0 8.871,0<br />

2015 ff. bis zu 4.657,0 11.829,0<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 34.214,1 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 2.102,0 T€ mehr<br />

Veranschlagt sind Mittel für Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung<br />

der Städtebaulichen Erneuerung im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (VwV StBauE) vom 20.08.2009 (SächsABl. S. 1467, RL-Nr. 00660). Das<br />

Programm zielt auf die Wiederherstellung intakter Stadtstrukturen, indem auf der Grundlage von Stadtentwicklungskonzepten Stadtteile<br />

stabilisiert werden, die durch physischen Verfall und sozialer Erosion bedroht sind.<br />

Im Programmteil - Aufwertung - sind z. B. folgende Maßnahmen förderfähig<br />

- Wiedernutzung der freigelegten Flächen,<br />

- Verbesserung des Wohnumfeldes,<br />

- Aufwertung des vorhandenen Gebäudebestandes,<br />

- sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind.<br />

Bund, Land und Gemeinden beteiligen sich an der Finanzierung mit je 33 1/3 v. H. der förderfähigen Kosten.<br />

Seit dem Programmjahr 2005 besteht die Möglichkeit der Finanzierung der Sicherung an vor 1914 bzw. 1949 errichteten Gebäuden in<br />

straßenparalleler Blockrandbebauung (Vorderhäuser) und anderen das Stadtbild prägenden Gebäuden. Der Bund beteiligt sich in Höhe<br />

von höchstens 50 v. H. an den förderfähigen Kosten, der <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> komplementiert in gleicher Höhe, so dass die Gemeinde keinen<br />

Eigenanteil leisten muss. Der <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> nimmt von dieser Möglichkeit seit dem Programmjahr 2005 Gebrauch und bewilligt<br />

Gemeinden Finanzhilfen in diesem Programmteil.<br />

Ab Programmjahr 2010 eröffnet der Bund eine weitere Fördermöglichkeit. Auch für den Erwerb von Altbauten durch Städte und Gemeinden<br />

und für die Sanierung von Gebäuden, die vor 1949 errichtet wurden (Altbauten) stellt der Bund 50 v. H. der förderfähigen Kosten<br />

bereit. Da der <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> in gleicher Höhe Finanzhilfen zur Verfügung stellt, muss die Gemeinde auch bei der dieser Förderung<br />

keinen Eigenanteil leisten. Der Anteil der Finanzhilfen, die für die Sicherung und Sanierung ohne Eigenanteil der Gemeinde eingesetzt<br />

werden darf, wird in der Verwaltungsvereinbarung begrenzt.<br />

Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund sind 0,2 v. H. der Komplementärmittel des <strong>Freistaat</strong>es für die Forschungsbegleitung<br />

des Programms vorgesehen.<br />

In Abhängigkeit von den noch mit dem Bund abzuschließenden Verwaltungsvereinbarungen wird ein Programmrahmen in folgender<br />

Höhe erwartet:<br />

<strong>2011</strong>: 31,1 Mio. €<br />

<strong>2012</strong>: 29,6 Mio. €<br />

Die Ausgaben dienen zur Deckung von Verpflichtungen nach Maßgabe der folgenden Übersicht:<br />

Angaben in Mio. €<br />

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