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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 883 23<br />

Ausgaben in Höhe von 9.224,0 T€ <strong>2011</strong> und in Höhe von 5.666,0 T€ <strong>2012</strong> werden ausschließlich für Infrastrukturinvestitionen<br />

vorgesehene Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (IfG-SoBEZ, veranschlagt bei<br />

Titel 15 28/211 04) geleistet.<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 10.694,0 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 7.116,0 T€ weniger<br />

Veranschlagt sind Mittel zur Abfinanzierung von Zuwendungen, die nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums<br />

des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (VwV StBauE) vom 20.08.2009 (SächsABl. S.<br />

1467) in Verbindung mit der jeweiligen Programmausschreibung (RL-Nr. 03504) gewährt wurden.<br />

Energieeinsparung und Klimaschutz, Wachstum und Beschäftigung sowie die Förderung von Bildung und Familie sind gemeinsame<br />

Anliegen von Bund, Land und Gemeinden. Um diese Ziele gebündelt zu unterstützen, bildet die energetische Erneuerung der sozialen<br />

Infrastruktur in den Gemeinden einen zentralen Ansatzpunkt. Der Energiebedarf vieler kommunaler Gebäude entspricht bei weitem<br />

nicht mehr heutigen Möglichkeiten energetischen Bauens.<br />

Die Finanzhilfen des Förderprogramms standen und stehen daher zur Verfügung für die energetische und bauliche Erneuerung von<br />

Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten sowie Begegnungseinrichtungen).<br />

Das Programm bündelt folgende Ziele:<br />

-Klimaschutz durch Energieeinsparung und CO2-Minderung,<br />

-Verstetigung der Baukonjunktur durch Förderung des örtlichen Mittelstandes,<br />

-Sozial investieren, insbesondere in Schulen, Kindergärten, Turnhallen und Jugendeinrichtungen,<br />

-Abbau des Investitionsstaus in Gemeinden mit Haushaltsnotlage bzw. angespannter Haushaltslage,<br />

-Beitrag zur frühzeitigen Vermittlung von Wissen an Kinder und Jugendliche über Energieeinsparung und Klimaschutz.<br />

Für dieses Programm standen nur 2008 und 2009 Verpflichtungsrahmen zur Verfügung.<br />

Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund sind 0,2 v. H. der Komplementärmittel des <strong>Freistaat</strong>es für die Forschungsbegleitung<br />

des Programms vorgesehen.<br />

Im Programmjahr 2008 wurden insgesamt 23 Projektvorhaben in das Programm aufgenommen. Bund, Land und Gemeinden beteiligten<br />

sich in diesem Programmjahr an der Finanzierung mit je 33 1/3 v. H. der förderfähigen Kosten.<br />

17 weitere Maßnahmen konnten im Programmjahr 2009 aufgenommen werden. In diesem Programmjahr wurden nur Vorhaben in<br />

Gemeinden mit besonders schwieriger Haushaltslage aufgenommen, da diese aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, den in den letzten<br />

Jahren aufgelaufenen Investitionsstau bei Gebäuden der sozialen Infrastruktur abzubauen. Bund und Land beteiligten sich in diesem<br />

Programmjahr an der Finanzierung mit je 45 v. H. sowie die Gemeinden mit 10 v. H. der förderfähigen Kosten.<br />

Die Ausgaben dienen zur Deckung von Verpflichtungen nach Maßgabe der folgenden Übersicht:<br />

Angaben in Mio. €<br />

502

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