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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 883 18<br />

Veranschlagt sind Mittel für Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung<br />

der Städtebaulichen Erneuerung im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (VwV StBauE) vom 20. August 2009 (SächsABl. S 1467) und der jeweiligen<br />

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b<br />

des Grundgesetzes zur Förderung Städtebaulicher Maßnahmen (RL-Nr. 03750).<br />

Das Programm wurde 2010 neu eingeführt. Zwei Gemeinden wurden bisher in das Programm aufgenommen. Gefördert werden städtebauliche<br />

Gesamtmaßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge von kleineren Städten und Gemeinden in<br />

dünnbesiedelten, ländlichen, von der Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen. Ziel ist es, diese<br />

kleineren Städte und Gemeinden durch Investitionen in die Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge<br />

in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig zu machen.<br />

Bund, Land und Gemeinden beteiligen sich an der Finanzierung mit je 33 1/3 v. H. der förderfähigen Kosten.<br />

Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund sind 0,2 v. H. der Komplementärmittel des <strong>Freistaat</strong>es für die Forschungsbegleitung<br />

des Programms vorgesehen.<br />

In Abhängigkeit von den mit dem Bund abzuschließenden Verwaltungsvereinbarungen wird ein Programmrahmen in folgender Höhe<br />

erwartet:<br />

<strong>2011</strong>: 5,3 Mio. €<br />

<strong>2012</strong>: 6,8 Mio. €.<br />

Die Ausgaben dienen zur Deckung von Verpflichtungen nach Maßgabe der folgenden Übersicht:<br />

Angaben in Mio. €<br />

Titel 03 23/883 18 1991-2009 2010 <strong>2011</strong> <strong>2012</strong> Gesamt<br />

Bewilligungsrahmen 0,0 2,7 5,3 6,8 14,8<br />

Ausgabebefugnis 1991-2009 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

verbleiben 0,0 2,7 5,3 6,8 14,8<br />

Ausgabebefugnis 2010 0,0 0,1 0,0 0,0 0,1<br />

verbleiben 0,0 2,6 5,3 6,8 14,7<br />

Ausgabebefugnis <strong>2011</strong> 0,0 0,7 0,3 0,0 1,0<br />

verbleiben 0,0 1,9 5,0 6,8 13,7<br />

Ausgabebefungnis <strong>2012</strong> 0,0 0,8 1,3 0,3 2,4<br />

verbleiben 0,0 1,1 3,7 6,5 11,3<br />

vorgesehen in 2013 0,0 0,7 1,8 1,7 4,2<br />

verbleiben 0,0 0,4 1,9 4,8 7,1<br />

vorgesehen in 2014 0,4 1,1 2,4 3,9<br />

verbleiben 0,0 0,8 2,4 3,2<br />

vorgesehen in 2015 0,8 1,4 2,2<br />

verbleiben für Folgejahre 0,0 1,0 1,0<br />

883 23 - 1 Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm<br />

7.754,0 18.448,0 11.332,0<br />

440<br />

zur Förderung der energetischen<br />

Erneuerung der sozialen Infrastruktur in<br />

8.590,3<br />

den Kommunen<br />

Gegenseitig deckungsfähig mit 03 23/883 13, 03 23/883 14, 03 23/883 15, 03 23/883 17, 03 23/883 18, 03 23/<br />

883 24 und 03 23/883 25.<br />

Einseitig deckungsfähig zu Gunsten 03 23/544 01 in Höhe von 0,2 v. H. des Landeskomplementäranteils für die<br />

Programmjahre 2008 und 2009.<br />

Ausgaben dürfen in Höhe der Isteinnahmen bei 03 23/331 23 zuzüglich der übertragenen Ausgabereste aus<br />

zweckgebundenen Einnahmen und entsprechender Komplementärmittel geleistet werden. Bei einer Überschreitung<br />

des Ansatzes ist die Einwilligung des SMF erforderlich.<br />

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