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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 03<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 432 04<br />

Aus diesen Mitteln werden an die Hinterbliebenen der von Titel 432 03 erfassten Beamten folgende Arten der Hinterbliebenenversorgung<br />

geleistet:<br />

- Witwengeld nach §§ 19, 20 BeamtVG,<br />

- Waisengeld nach §§ 23, 24 BeamtVG,<br />

- Witwenabfindung nach § 21 BeamtVG,<br />

- Unterhaltsbeiträge nach §§ 22, 26 und 41 BeamtVG,<br />

- Sterbegeld nach § 18 BeamtVG.<br />

434 03 - 3 Zuführungen an Versorgungsrücklage im<br />

048<br />

Bereich der öffentlichen Sicherheit und<br />

Ordnung<br />

757,7 1.000,0<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 757,7 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 242,3 T€ mehr<br />

Zuführungsbeträge an den Epl. 15 für Versorgungsempfänger des Epl. 03 im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Grund<br />

des Gesetzes über Versorgungsrücklagen im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (VersRücklG).<br />

434 15 - 9 Zuführung zur Versorgungsrücklage 58,0 74,0<br />

018<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 58,0 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 16,0 T€ mehr<br />

Zuführungsbeträge an Epl. 15 für Versorgungsempfänger des Epl. 03 soweit nicht Funktion 048 auf Grund des Gesetzes über Versorgungsrücklagen<br />

im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (VersRücklG).<br />

443 01 - 4 Unterstützungen auf Grund der Unterstützungsgrundsätze,<br />

140,0 140,0 140,0<br />

940<br />

Fürsorgemaßnah-<br />

men sowie Kosten nach dem<br />

88,0<br />

Arbeitssicherheitsgesetz<br />

Erläuterungen:<br />

Zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung ist das Arbeitssicherheitsgesetz vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I, S.<br />

1885) erlassen worden. Nach § 16 dieses Gesetzes ist im öffentlichen Dienst ein den Grundsätzen des Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer<br />

und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten.<br />

Die Ausgaben sind hier zentral für den gesamten Einzelplan 03 veranschlagt.<br />

453 01 - 1 Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen<br />

83,3 --- 80,0<br />

012 73,5<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 80,0 T€ mehr<br />

Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse in besonderen Fällen (bei Bedarf: Auslandstrennungsgeld) sowie Umzugskostenvergütungen<br />

einschl. Zahlungen nach der Richtlinie über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltführung<br />

aus Anlass von Versetzungen und Abordnungen vom Inland in das Ausland und vom Ausland in das Inland (AER) vom<br />

15.12.1997 (GMBl. des Bundes 1998, S. 26), geändert durch die Richtlinie vom 29.03.2000 (GMBl. des Bundes 2000, S. 373), in der<br />

jeweils geltenden Fassung.<br />

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