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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 883 17<br />

Veranschlagt sind Mittel für Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung<br />

der Städtebaulichen Erneuerung im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (VwV StBauE) vom 20.08.2009 (SächsABl. S. 1467) und der jeweiligen<br />

Programmausschreibung für die Jahre <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong> (RL-Nr. 03503).<br />

Stadt- und Ortsteilzentren haben eine herausragende Bedeutung für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden insgesamt. Das Leitbild<br />

der europäischen Stadt und die kulturelle Identität der Bevölkerung werden geprägt durch die Vitalität der einzelnen Zentren. Das Spektrum<br />

der zentralen Räume reicht vom kleinen Ortskern mit Nahversorgung und Gemeindetreffpunkt über Orts- und Stadtteilzentren mit<br />

lokaler Bedeutung bis hin zu Innenstadtzentren mit größeren Einzugsbereichen. Vitale Zentren haben entscheidende Bedeutung für die<br />

Funktionsfähigkeit der Gesamtstadt und der Region.<br />

In den Zentren entscheiden sich sozialer Zusammenhalt, ökologische Verträglichkeit, ökonomische Tragfähigkeit und kulturelle Innovation<br />

unserer Städte und Gemeinden. Die Zentren sind vielfältige Orte für Wirtschaft und Kultur, Orte zum Arbeiten und Wohnen, für Versorgung<br />

und Freizeit. Zugleich sind sie Identifikationsorte der Gesellschaft und Kristallisationspunkte für das Alltagsleben.<br />

Angesichts der Bedeutung der Zentren und der vor ihnen liegenden Herausforderungen haben Bund und Länder in der Städtebauförderung<br />

2008 das Programm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ eingerichtet (Laufzeit vorerst auf acht Jahre begrenzt). Mit den Finanzhilfen<br />

sollen die Gemeinden bei der Bewältigung struktureller Schwierigkeiten in den zentralen Stadt- und Ortsbereichen unterstützt werden.<br />

Es sollen zielgerichtet die zentralen Versorgungsbereiche unterstützt werden, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen<br />

Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Die Finanzhilfen werden eingesetzt für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung,<br />

insbesondere für die Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze), für die Instandsetzung und Modernisierung von das<br />

Stadtbild prägenden Gebäuden sowie für Maßnahmen zur Revitalisierung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten<br />

Gebäuden und Brachflächen.<br />

Mit dem Förderprogramm wird des Weiteren das Angebot zur Einrichtung von “Verfügungsfonds“ für aktive Stadt- und Ortseilzentren<br />

geschaffen. So wird eine neuartige Kombination von Baumaßnahmen zur Stärkung der Nutzungsvielfalt mit Beteiligungs- und Mitwirkungsmaßnahmen<br />

unterstützt. Dieses Instrument zielt darauf, privates Engagement und private Finanzressourcen für die Erhaltung und<br />

Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche zu aktivieren. Zugleich eröffnet der Fonds die Möglichkeit, finanzielle Mittel flexibler und<br />

lokal angepasster einzusetzen.<br />

Bund, Land und Gemeinden beteiligen sich an der Finanzierung mit je 33 1/3 v. H. der förderfähigen Kosten.<br />

Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund sind 0,2 v. H. der Komplementärmittel des <strong>Freistaat</strong>es für die Forschungsbegleitung<br />

des Programms vorgesehen.<br />

Einschließlich Programmjahr 2010 sind in <strong>Sachsen</strong> bisher 15 Fördergebiete in 12 Programmgemeinden ausgewiesen. Weitere Neuaufnahmen<br />

sind möglich.<br />

In Abhängigkeit von den noch mit dem Bund abzuschließenden Verwaltungsvereinbarungen wird ein Programmrahmen in folgender<br />

Höhe erwartet:<br />

<strong>2011</strong>: 14,5 Mio. €<br />

<strong>2012</strong>: 15,8 Mio. €<br />

Die Ausgaben dienen zur Deckung von Verpflichtungen nach Maßgabe der folgenden Übersicht:<br />

Angaben in Mio. €<br />

499

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