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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 883 15<br />

Ausgaben dürfen in Höhe der Isteinnahmen bei 03 23/331 15 zuzüglich der übertragenen Ausgabereste aus<br />

zweckgebundenen Einnahmen und entsprechender Komplementärmittel geleistet werden. Bei einer Überschreitung<br />

des Ansatzes ist die Einwilligung des SMF erforderlich.<br />

Für Modellvorhaben in den Gebieten der Sozialen Stadt können Verpflichtungen nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung<br />

mit dem Bund auch für Zwecke des Spracherwerbs, der Verbesserung von Schul- und Bildungsabschlüssen,<br />

der Betreuung von Jugendlichen in der Freizeit sowie im Bereich der lokalen Ökonomie wie<br />

Gründerzentren eingegangen werden.<br />

Die tatsächlichen Bewilligungsrahmen einschl. der Verpflichtungsermächtigungen bemessen sich nach den mit<br />

dem Bund abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen für die Programmjahre <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong>.<br />

Ausgaben in Höhe von 5.063,1 T€ <strong>2011</strong> und in Höhe von 5.607 T€ <strong>2012</strong> werden ausschließlich für Infrastrukturinvestitionen<br />

vorgesehene Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (IfG-SoBEZ, veranschlagt bei<br />

Titel 15 28/211 04) geleistet.<br />

Verpflichtungsermächtigungen:<br />

<strong>2011</strong> T€ <strong>2012</strong> T€<br />

Gesamtbetrag: 11.080,0 11.080,0<br />

davon fällig:<br />

<strong>2012</strong> bis zu 2.916,0<br />

2013 bis zu 3.498,0 2.916,0<br />

2014 bis zu 2.916,0 3.498,0<br />

2015 ff. bis zu 1.750,0 4.666,0<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 2.357,8 T€ weniger<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 1.087,8 T€ mehr<br />

Veranschlagt sind Mittel für Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung<br />

der Städtebaulichen Erneuerung im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (VwV StBauE) vom 20.08.2009 (SächsABl. S. 1467, RL-Nr. 03500).<br />

Seit 1999 fördern Bund und Land mittels eines Bund-Länder-Programms die Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf. Darin werden<br />

die Stadtteile gefördert, die infolge sozialräumlicher Segregation davon bedroht sind, ins soziale Abseits zu rutschen. Es handelt<br />

sich dabei meist um hochverdichtete, einwohnerstarke Stadtteile, die im Hinblick auf ihre Sozialstruktur, den baulichen Bestand, das<br />

Arbeitsplatzangebot, das Ausbildungsniveau, die Ausstattung mit sozialer und stadtteilkultureller Infrastruktur sowie die Qualität der<br />

Wohnungen, des Wohnumfeldes und der Umwelt erhebliche Defizite aufweisen. Ziele des Programms sind, die physischen Wohn- und<br />

Lebensbedingungen sowie die wirtschaftliche Basis in den Stadtteilen zu stabilisieren und zu verbessern, die Lebenschancen durch<br />

Vermittlung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen zu erhöhen und das Image der Gebiete, die Stadtteilöffentlichkeitsarbeit, die Identifikation<br />

mit den Quartieren sowie das bürgerliche Engagement zu stärken. Zusätzlich werden seit 2006 mit diesem Bund-Länder-Programm<br />

Modellvorhaben für Zwecke wie Spracherwerb, Verbesserung von Schul- und Bildungsabschlüssen sowie Freizeitbetreuung von<br />

Jugendlichen gefördert.<br />

Die Finanzhilfen werden auf der Grundlage eines von den Gemeinden erarbeiteten integrierten Entwicklungskonzeptes für Ordnungsmaßnahmen<br />

(Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen, Kinderspielplätze, Parkierungsanlagen usw.), für die Modernisierung von Gemeinbedarfs-<br />

und Folgeeinrichtungen, die Instandsetzung von Wohngebäuden sowie von Modellvorhaben eingesetzt.<br />

Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund sind 0,2 % der Komplementärmittel des <strong>Freistaat</strong>es für die Forschungsbegleitung<br />

des Programms vorgesehen.<br />

Bund, Land und Gemeinden beteiligen sich an der Finanzierung mit je 33 1/3 v. H. der förderfähigen Kosten.<br />

Einschließlich Programmjahr 2010 sind in <strong>Sachsen</strong> 24 Fördergebiete in 20 Programmgemeinden ausgewiesen. Hierin werden auch 50<br />

Modellvorhaben gefördert.<br />

In Abhängigkeit von den noch mit dem Bund abzuschließenden Verwaltungsvereinbarungen wird ein Programmrahmen in folgender<br />

Höhe erwartet:<br />

<strong>2011</strong>: 11,7 Mio. €<br />

<strong>2012</strong>: 11,7 Mio. €<br />

Die Ausgaben dienen zur Deckung von Verpflichtungen nach Maßgabe der folgenden Übersicht:<br />

Angaben in Mio. €<br />

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