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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 883 14<br />

Veranschlagt sind Mittel für Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung<br />

der Städtebaulichen Erneuerung im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (VwV StBauE) vom 20.08.2009 (SächsABl. S. 1467, RL-Nr. 03500). Ziel<br />

des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz ist die Sicherung und Erhaltung der in ihrer Struktur und Funktion bedrohten historisch<br />

wertvollen Altstadtbereiche, insbesondere der mittelalterlichen Stadtkerne bzw. sonstiger Siedlungsbereiche mit denkmalwerter Bausubstanz<br />

und besonderer stadtbaugeschichtlicher Bedeutung. Neben der Wahrung des kulturhistorischen Erbes steht - insbesondere mit<br />

der Novellierung der VwV-StBauE im Jahr 2008 - verstärkt die Förderung von Investitionen im privaten Bereich und die damit verbundene<br />

Stärkung des Stadtbürgertums im Vordergrund, um dem andauernden Negativtrend in der demographischen Entwicklung entgegen<br />

zu wirken. Darüber hinaus können die Finanzhilfen auch eingesetzt werden für den Um- und Ausbau bestehender Gemeinbedarfsund<br />

Folgeeinrichtungen oder deren Neuschaffung durch die Umnutzung von Altbauten sowie für Maßnahmen, die der Erhaltung und<br />

Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung dienen.<br />

Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund sind 0,2 v. H. der Komplementärmittel des <strong>Freistaat</strong>es für die Forschungsbegleitung<br />

des Programms vorgesehen.<br />

Bund und Land tragen jeweils 40 v. H. der förderfähigen Kosten. Der Eigenanteil der Gemeinden beträgt 20 v. H. der förderfähigen<br />

Kosten.<br />

Einschließlich Programmjahr 2010 sind in <strong>Sachsen</strong> 62 Fördergebiete in 58 Programmgemeinden ausgewiesen.<br />

In Abhängigkeit von den noch mit dem Bund abzuschließenden Verwaltungsvereinbarungen wird ein Programmrahmen in folgender<br />

Höhe erwartet:<br />

<strong>2011</strong>: 44,6 Mio. €<br />

<strong>2012</strong>: 29,7 Mio. €<br />

Die Ausgaben dienen zur Deckung von Verpflichtungen nach Maßgabe der folgenden Übersicht:<br />

Angaben in Mio. €<br />

Titel 03 23/883 14 1991-2009 2010 <strong>2011</strong> <strong>2012</strong> Gesamt<br />

Bewilligungsrahmen 1.003,7 41,6 44,6 29,7 1.119,6<br />

Ausgabebefugnis 1991-2009 879,2 0,0 0,0 0,0 879,2<br />

verbleiben 124,5 41,6 44,6 29,7 240,4<br />

Ausgabebefugnis 2010 60,8 1,9 0,0 0,0 62,7<br />

verbleiben 63,7 39,7 44,6 29,7 177,7<br />

Ausgabebefugnis <strong>2011</strong> 41,7 10,0 2,2 0,0 53,9<br />

verbleiben 22,0 29,7 42,4 29,7 123,8<br />

Ausgabebefungnis <strong>2012</strong> 14,4 12,5 11,1 1,5 39,5<br />

verbleiben 7,6 17,2 31,3 28,2 84,3<br />

vorgesehen in 2013 7,6 10,8 13,4 7,4 39,2<br />

verbleiben 0,0 6,4 17,9 20,8 45,1<br />

vorgesehen in 2014 6,4 11,1 8,9 26,4<br />

verbleiben 0,0 6,8 11,9 18,7<br />

vorgesehen in 2015 6,8 7,4 14,2<br />

verbleiben für Folgejahre 0,0 4,5 4,5<br />

883 15 - 1 Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm<br />

12.484,0 10.126,2 11.214,0<br />

440<br />

zur Förderung von Stadtteilen mit<br />

besonderem Entwicklungsbedarf - die<br />

14.276,3<br />

Soziale Stadt<br />

Gegenseitig deckungsfähig mit 03 23/883 13, 03 23/883 14, 03 23/883 17, 03 23/883 18, 03 23/883 23, 03 23/<br />

883 24 und 03 23/883 25.<br />

Einseitig deckungsfähig zu Gunsten 03 23/544 01 in Höhe von 0,2 v. H. des Landeskomplementäranteils ab<br />

Programmjahr 2004.<br />

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