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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 883 13<br />

Die tatsächlichen Bewilligungsrahmen einschl. der Verpflichtungsermächtigungen bemessen sich nach den mit<br />

dem Bund abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen für die Programmjahre <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong>.<br />

Ausgaben in Höhe von 11.447,5 T€ <strong>2011</strong> und in Höhe von 10.353,5 T€ <strong>2012</strong> werden ausschließlich für Infrastrukturinvestitionen<br />

vorgesehene Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (IfG-SoBEZ, veranschlagt<br />

bei Titel 15 28/211 04) geleistet.<br />

Verpflichtungsermächtigungen:<br />

Gesamtbetrag: 11.296,0<br />

davon fällig:<br />

<strong>2012</strong> bis zu 2.972,0<br />

2013 bis zu 3.568,0<br />

2014 bis zu 2.972,0<br />

2015 ff. bis zu 1.784,0<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 27.615,0 T€ weniger<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 2.188,0 T€ weniger<br />

<strong>2011</strong> T€ <strong>2012</strong> T€<br />

Veranschlagt sind Mittel für Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung<br />

der Städtebaulichen Erneuerung im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (VwV StBauE) vom 20.08.2009 (SächsABl. S. 1467, RL-Nr. 03500).<br />

Gefördert werden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch.<br />

Die Einzelheiten ergeben sich für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen aus §§ 136 bis 164 b BauGB und für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen<br />

aus §§ 165 bis 171 BauGB.<br />

Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund sind 0,2 % der Komplementärmittel des <strong>Freistaat</strong>es für die Forschungsbegleitung<br />

des Programms vorgesehen.<br />

Bund, Land und Gemeinden beteiligen sich an der Finanzierung mit je 33 1/3 v. H. der förderfähigen Kosten.<br />

Einschließlich Programmjahr 2010 sind in <strong>Sachsen</strong> 282 Fördergebiete in 205 Programmgemeinden ausgewiesen. In einem Sanierungsgebiet,<br />

das in der Regel den Orts- oder Stadtkern und in den größeren Städten auch Stadtteilzentren umfasst, sind meist zwischen 5 und<br />

40 ha bebaute Fläche einbezogen. Die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung bedingt eine Bündelung anderer öffentlicher Mittel<br />

und bewirkt Anstoßeffekte auf private Investitionen. Durch die Bautätigkeit wird insbesondere die regionale Wirtschaftskraft gestützt.<br />

Bei den durchzuführenden Einzelmaßnahmen in den Sanierungsgebieten handelt es sich vor allem um Maßnahmen im öffentlichen<br />

Raum (Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen, Kinderspielplätze, Parkierungsanlagen usw.) sowie die Modernisierung von Gemeinbedarfs-<br />

und Folgeeinrichtungen und Instandsetzung von Wohngebäuden. Die städtebauliche Gesamtmaßnahme wird in einem Zeitraum<br />

von 10 bis 20 Jahren abgeschlossen. Ziel für <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong> ist die Fortführung der bereits begonnenen Sanierungsmaßnahmen. Das<br />

Programm läuft voraussichtlich <strong>2012</strong> aus.<br />

In Abhängigkeit von den noch mit dem Bund abzuschließenden Verwaltungsvereinbarungen wird ein Programmrahmen in folgender<br />

Höhe erwartet:<br />

<strong>2011</strong>: 11,9 Mio. €<br />

<strong>2012</strong>: 0,0 Mio. €<br />

Die Ausgaben dienen zur Deckung von Verpflichtungen nach Maßgabe der folgenden Übersicht:<br />

Angaben in Mio. €<br />

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