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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 883 09<br />

Erläuterungen:<br />

Bei dem Titel wurden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nachgewiesen. Die förderfähigen Maßnahmen<br />

und die Durchführungsbestimmungen ergaben sich aus der Mitteilung der Kommission vom 22.04.2000 über Leitlinien für eine<br />

Gemeinschaftsinitiative betreffend die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtrandgebiete<br />

zur Förderung einer dauerhaften Stadtentwicklung - URBAN II (EG Abl. C141 vom 19.05.2000, S. 8, RL-Nr. 03510). In <strong>Sachsen</strong> standen<br />

aus der Gemeinschaftsinitiative URBAN II für die Stadt Leipzig 14,8 Mio. € für den Förderzeitraum 2000 - 2006 zur Verfügung. Im Rahmen<br />

eines integrierten Konzepts sollten die EU-Mittel zur Lösung der städtebaulichen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Probleme<br />

von benachteiligten Stadtvierteln im Leipziger Westen beitragen. In Ziel-1-Regionen (<strong>Sachsen</strong>) betrug der Fördersatz der EU 75<br />

%.<br />

883 10 - 6 Zuweisungen für Modellprojekte im Rahmen<br />

1.500,0 --- ---<br />

440 der Stadtentwicklung<br />

616,8<br />

883 11 - 5 Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher<br />

--- --- ---<br />

440<br />

Planungsleistungen, Wettbewerbe<br />

und Gutachten<br />

0,0<br />

883 12 - 4 Zuweisungen aus dem Landesprogramm<br />

--- 833,3 ---<br />

440 zur Städtebauförderung<br />

224,4<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 833,3 T€ mehr<br />

Der Titel dient dem Nachweis von Ausgaben aus dem den <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> zufließenden Mitteln des Vermögens der Parteien und<br />

Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen), veranschlagt bei Titel 15 03/342 01. Mit den Mitteln werden investive<br />

und investitionsfördernde Maßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung unterstützt.<br />

Gesamt<br />

Davon noch abzudecken:<br />

<strong>2011</strong> T€ <strong>2012</strong> T€ 2013 T€ 2014 T€ 2015 ff. T€<br />

Ist VE bis 2009 833,3 833,3<br />

Soll VE 2010<br />

Soll VE <strong>2011</strong><br />

Soll VE <strong>2012</strong><br />

Verpfl. aus VE 833,3<br />

883 13 - 3 Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm<br />

50.510,0 22.895,0 20.707,0<br />

440<br />

zur Förderung städtebaulicher<br />

Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

65.970,0<br />

Gegenseitig deckungsfähig mit 03 23/883 14, 03 23/883 15, 03 23/883 17, 03 23/883 18, 03 23/883 23, 03 23/<br />

883 24 und 03 23/883 25.<br />

Einseitig deckungsfähig zu Gunsten 03 23/544 01 in Höhe von 0,2 v. H. des Landeskomplementäranteils ab<br />

Programmjahr 2007.<br />

Einseitig deckungsfähig zu Gunsten 03 23/883 27.<br />

Ausgaben dürfen in Höhe der Isteinnahmen bei 03 23/331 13 zuzüglich der übertragenen Ausgabereste aus<br />

zweckgebundenen Einnahmen und entsprechender Komplementärmittel geleistet werden. Bei einer Überschreitung<br />

des Ansatzes ist die Einwilligung des SMF erforderlich.<br />

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