08.02.2015 Aufrufe

Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 863 01<br />

Veranschlagt sind Mittel aus dem Sondervermögen “Wohnraumförderungsfonds <strong>Sachsen</strong>“ für Zuwendungen nach<br />

- der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Sicherung von Wohneigentum (RL Eigentümersicherung) vom<br />

16.07.2008 (SächsABl. S. 987, RL-Nr. 00710),<br />

- der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung von Wohnraum<br />

(RL Energetische Sanierung) vom 16.03.2010 (SächsABl. S. 508, RL-Nr. 00720),<br />

- der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpassung von Wohnraum<br />

für generationsübergreifendes Wohnen (RL Mehrgenerationenwohnen) vom 16.03.2010 (SächsABl. S. 512, RL-Nr. 00730),<br />

- der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im innerstädtischen<br />

Bereich (RL Wohneigentum) vom 16.03.2010 (SächsABl. S. 517, RL-Nr. 00740),<br />

- der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden vom Tornado am<br />

24.05.2010 (RL Tornadoschäden Wohngebäude) vom 08.06.2010 (SächsABl. S. 853, RL-Nr. 00750),<br />

- der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden vom Hochwasser im<br />

Ausgust 2010 (SächsABl. SDr. Nr. 3 S. S 108) i. V. m. Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a) der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen<br />

Staatsministeriums des Innern zur Behebenung von Schäden infolge des Sommerhochwassers 2010 (VwV SMI Aufbauhilfe Sommerhochwasser<br />

2010) vom 2. November 2010 (SächsABl. S. 1719, RL-Nr. 00760).<br />

Durch die Vorgabe von Gebietskulissen erfolgt eine Ausrichtung auf die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen.<br />

Die Förderung erfolgt im Wesentlichen durch Vergabe öffentlicher Darlehen.<br />

863 02 - 0 Darlehen zur Beseitigung von Grundstücks-<br />

und Gebäudeschäden für Härte-<br />

961<br />

fälle - Hochwasser 2010<br />

400,0 ---<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 400,0 T€ mehr<br />

Veranschlagt sind Mittel für Zuwendungen zur Beseitigung von Schäden des Hochwassers 2010, die nicht von Förderprogrammen<br />

abgedeckt werden nach der Auffangrichtlinie Hochwasser 2010 vom 24. August 2010 (SächsABl. SDr. Nr. 3, S. S 106) und Ziffer II Nummer<br />

1 Buchstabe d) der VwV SMI Aufbauhilfe Sommerhochwasser 2010 vom 2. November 2010 (SächsABl. S. 1719, RL-Nr. 03773).<br />

863 03 - 9 Darlehen zur Beseitigung von Tornadoschäden<br />

961<br />

2010 -<br />

Auffangrichtlinie<br />

100,0 ---<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 100,0 T€ mehr<br />

Veranschlagt sind Mittel für Zuwendungen zur Beseitigung von Tornadoschäden im Mai 2010, die nicht von Förderprogrammen abgedeckt<br />

werden nach der Auffangrichtlinie Tornadoschäden vom 12. Oktober 2010 (SächsABl. S. 1531, RL-Nr. 03776).<br />

883 01 - 7 Zuweisungen im Rahmen des Forschungsvorhabens<br />

--- --- ---<br />

440<br />

“Experimenteller<br />

Wohnungs- und Städtebau“ (EXWOST)<br />

0,0<br />

Ausgaben dürfen in Höhe der Isteinnahmen bei 03 23/331 01 geleistet werden.<br />

Erläuterungen:<br />

Durch das Forschungsprogramm “Experimenteller Wohnungs- und Städtebau - EXWOST“ des BMVBW sollen neue, durch praktische<br />

Anwendungen abgesicherte Erkenntnisse der Wohnungs- und Städtebaupolitik gewonnen werden. Modellvorhaben werden mit der<br />

jeweiligen Gemeinde durchgeführt. Die Fördermittel werden gemäß der Richtlinie des Bundes den Ländern zugewiesen (RL-Nr. 03530).<br />

Der <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> reicht die Mittel anschließend an die Bewilligungsbehörden weiter.<br />

883 09 - 9 Zuweisungen aus dem EU-Regionalfonds<br />

--- --- ---<br />

440<br />

(EFRE) zur Durchführung der<br />

Gemeinschaftsinitiative URBAN II, EU-<br />

418,1<br />

Strukturfondsförderung 2000-2006<br />

491

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!