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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 681 01<br />

Veranschlagt sind die Wohngeldleistungen auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes (WoGG). Der Bund erstattet den Ländern gemäß<br />

§ 32 WoGG die Hälfte des gewährten Wohngeldes.<br />

686 01 - 6 Zuweisungen und Zuschüsse an Träger<br />

10,0 --- ---<br />

012<br />

für öffentliche Belange<br />

0,0<br />

686 02 - 5 Zuschuss an das Institut für Diagnostik<br />

100,0 100,0 100,0<br />

195<br />

und Konservierung an Denkmalen in<br />

<strong>Sachsen</strong> und <strong>Sachsen</strong>-Anhalt e. V. (IDK)<br />

100,0<br />

Erläuterungen:<br />

Veranschlagt sind Mittel zur Projektförderung des Instituts für Diagnostik und Konservierung an Denkmalen in <strong>Sachsen</strong> und <strong>Sachsen</strong>-<br />

Anhalt e.V. (IDK) für die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung auf dem Gebiet der Lehre<br />

der Denkmalpflege, insbesondere für naturwissenschaftlich begründete Konservierungs- und Restaurierungskonzepte an Denkmalen.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt ist die naturwissenschaftliche Beratung der Denkmalfachbehörden sowie die Betreuung von Untersuchungen<br />

und Restaurierungen an Denkmalen.<br />

Sonstige Ausgaben für Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

853 01 - 3 Darlehen zur nachhaltigen Stadtentwicklung<br />

--- --- ---<br />

440<br />

aus dem EU-Regionalfonds (EFRE)<br />

2007-2013<br />

0,0<br />

Ausgaben dürfen in Höhe der Isteinnahmen bei 03 23/356 02 geleistet werden.<br />

Einnahmen aus Rückerstattungen einschließlich Zinsen sind von der Ausgabe abzusetzen.<br />

Erläuterungen:<br />

Auf dem Titel werden Zahlungen für Darlehen zur nachhaltigen Stadtentwicklung aus dem Sondervermögen “Stadtentwicklungsfonds<br />

<strong>Sachsen</strong>“ nachgewiesen. Der Fonds dient zur Umsetzung der von der Europäischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank<br />

und der Entwicklungsbank des Europarates gestarteten Initiative JESSICA (Joint European Support for Sustainable Investment in City<br />

Areas - Gemeinsame europäische Unterstützung für Investitionen zur nachhaltigen Stadtentwicklung), um langfristig die Nachhaltigkeit<br />

des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf der Grundlage von revolvierenden Fonds, die auf Investitionen in die<br />

Stadtentwicklung spezialisiert sind, zu sichern.<br />

Grundlage für diese Ausgaben ist Art. 44 der VO (EG) 1083/2006 vom 11.07.2006, der die Finanzierung von Stadtentwicklungsfonds im<br />

Rahmen eines operationellen Programms durch Strukturfondsmittel zulässt. Das Operationelle Programm des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> für<br />

den EFRE sieht einen entsprechenden Mitteleinsatz vor.<br />

Das Fondsvermögen wird insbesondere dazu eingesetzt, benachteiligte Städte und Stadtgebiete bei der Entwicklung und Umsetzung<br />

baulicher, infrastruktureller, energetischer und bildungsorientierter Strategien und Maßnahmen zur Bekämpfung städtebaulicher, demografischer,<br />

wirtschaftlicher, ökologischer, kultureller und sozialer Problemlagen im Rahmen eines integrierten Handlungskonzeptes zu<br />

unterstützen.<br />

863 01 - 1 Darlehen aus der Landeswohnraumförderung<br />

43.429,1 46.470,0 45.480,0<br />

411 48.014,6<br />

Ausgaben dürfen in Höhe der anteiligen Isteinnahmen bei 03 23/356 01 geleistet werden.<br />

Einnahmen aus Rückerstattungen einschließlich Zinsen sind von der Ausgabe abzusetzen.<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 3.040,9 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 990,0 T€ weniger<br />

490

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