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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 331 24<br />

Auf dem Titel werden die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus - Teil Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen<br />

vereinnahmt.<br />

331 25 - 7 Zuweisungen des Bundes zur Förderung<br />

5.966,8 23.073,9 24.124,9<br />

440<br />

des Stadtumbaus - Teil Aufwertung von<br />

Stadtquartieren<br />

21.138,5<br />

Vgl. Vermerk bei 03 23/883 25.<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 17.107,1 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 1.051,0 T€ mehr<br />

Auf dem Titel werden die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus - Teil Aufwertung von Stadtquartieren vereinnahmt.<br />

331 26 - 6 Zuweisungen des Bundes zur Förderung<br />

961<br />

des städtebaulichen Denkmalschutzes -<br />

Hochwasser 2010<br />

1.194,0 1.498,0<br />

Vgl. Vermerk bei Titel 03 23/883 26.<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 1.194,0 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 304,0 T€ mehr<br />

Auf diesem Titel werden die zusätzlichen Finanzhilfen des Bundes zur Beseitigung der Flutschäden infolge des Hochwassers 2010 im<br />

Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes vereinnahmt.<br />

331 28 - 4 Kompensationsleistungen des Bundes<br />

59.638,0 59.638,0 59.638,0<br />

411<br />

zur Wohnraumförderung<br />

59.638,0<br />

Die Einnahmen fließen Titel 03 23/916 01 zu.<br />

Erläuterungen:<br />

Auf dem Titel wurden bis 2006 die Finanzhilfen des Bundes für die soziale Wohnraumförderung nachgewiesen. Nach dem Wegfall dieser<br />

Finanzhilfen im Rahmen der Föderalismusreform werden auf diesem Titel die zweckgebundenen Kompensationsmittel des Bundes<br />

für die Wohnraumförderung nach Art. 143c GG in Verbindung mit dem Entflechtungsgesetz vom 05.09.2006 (BGBl. I 2098, 2102) vereinnahmt.<br />

331 36 - 4 Zuweisungen des Bundes für die Erhaltung<br />

--- --- ---<br />

195<br />

von das Ortsbild prägenden Gebäu-<br />

den einschließlich Kirchengebäuden<br />

0,0<br />

Vgl. Vermerk bei 03 23/883 27.<br />

Erläuterungen:<br />

Auf dem Titel werden die Mittel des Bundes für die Erhaltung ortsbildprägender Gebäude nachgewiesen. Die Mittel sind bei 03 23/331<br />

13 und 331 14 mitveranschlagt. Vgl. auch Erläuterung bei 03 23/883 27.<br />

334 29 - 0 Zuweisungen aus dem Sondervermögen<br />

100,0 50,0 25,0<br />

961<br />

für die Beseitigung und Behebung von<br />

Hochwasserschäden an Wohngebäuden<br />

-167,4<br />

Vgl. Vermerk bei 03 23/893 29.<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 50,0 T€ weniger<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 25,0 T€ weniger<br />

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