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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 23 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

Kapitel 03 23Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen (Vorwort)<br />

Die Bund-Länder-Programme zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung werden auf der Grundlage abgeschlossener<br />

Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund nach Artikel 104b GG durchgeführt.<br />

Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung ist im Rahmen der Föderalismusreform 2006 auf die Länder<br />

übergegangen. Ab 2007 gewährt der Bund zweckgebundene Ausgleichszahlungen für die Wohnraumförderung nach Art. 143c<br />

GG. Die Kompensationsmittel für <strong>Sachsen</strong> werden dem Wohnraumförderungsfonds zugeführt, über dem ab 2009 die neuen<br />

Landeswohnungsbauprogramme finanziert werden.<br />

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