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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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Kapitel 03 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 03 (Ausgaben)<br />

03 Staatsministerium des Innern<br />

03 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 03<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

Ausgaben<br />

Personalausgaben<br />

422 06 - 4 Leistungsbezahlung der Beamten 1.120,0 1.173,3 1.173,3<br />

011 1.073,3<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 53,3 T€ mehr<br />

422 41 - 1 Mehrarbeitsvergütungen für Beamte --- --- ---<br />

981 1,5<br />

Rechnungsmäßiger Nachweis bei den einschlägigen Haushaltsstellen.<br />

422 44 - 8 Übergangsgelder und Ausgleiche nach<br />

--- --- ---<br />

018<br />

dem BeamtVG<br />

0,0<br />

Erläuterungen:<br />

Ein Beamter oder Richter mit Dienstbezügen, der nicht auf eigenen Antrag entlassen wird, erhält ein Übergangsgeld nach<br />

§ 47 BeamtVG.<br />

Beamte im Sinne des § 48 Abs. 1 BeamtVG, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres wegen Erreichens der Altergrenze in den Ruhestand<br />

treten, erhalten neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich nach § 48 BeamtVG.<br />

422 45 - 7 Übergangsgelder und Ausgleiche nach<br />

800,0 1.200,0 1.200,0<br />

048<br />

dem BeamtVG<br />

1.194,6<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 400,0 T€ mehr<br />

Ein Beamter oder Richter mit Dienstbezügen, der nicht auf eigenen Antrag entlassen wird, erhält ein Übergangsgeld nach § 47<br />

BeamtVG. Beamte im Sinne des § 48 Abs. 1 BeamtVG, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres wegen Erreichens der Altersgrenze in<br />

den Ruhestand treten, erhalten neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich nach § 48 BeamtVG.<br />

424 03 - 5 Zuführungen an Versorgungsrücklage in<br />

048<br />

Bezug auf aktive Beamte im Bereich der<br />

öffentlichen Sicherheit und Ordnung<br />

2.372,0 2.500,0<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 2.372,0 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 128,0 T€ mehr<br />

424 15 - 1 Zuführungen an die Versorgungsrücklage<br />

in Bezug auf aktive Beamte des Ein-<br />

018<br />

zelplan 03<br />

234,5 270,0<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 234,5 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 35,5 T€ mehr<br />

Zuführungen an die Versorgungsrücklage des Epl. 15 in Bezug auf aktive Beamte des Epl. 03 die nicht unter Funktion 48 zu subsumieren<br />

sind.<br />

47

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