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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 20 Landespolizeidirektion Zentrale Dienste<br />

Kapitel 03 20Landespolizeidirektion Zentrale Dienste (Vorwort)<br />

Die Aufgaben der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste sind in § 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums<br />

des Innern über die Gliederung und die Aufgaben der Polizeidienststellen im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (Sächsische Polizeiorganisationsverordnung<br />

– SächsPolOrgVO) vom 16. Dezember 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2008 geregelt.<br />

Danach obliegen der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste die vollzugspolizeilichen Aufgaben auf den schiffbaren Landesgewässern<br />

und der Bundeswasserstraße Elbe. Sie unterstützt die anderen Polizeidienststellen durch Einsatzkräfte sowie Führungs-<br />

und Einsatzmittel der Fachdienste Kampfmittelbeseitigung, Polizeihubschrauberstaffel, Polizeireiterstaffel, Wasserschutzpolizei<br />

sowie des Fachdienstes Beweissicherung, Dokumentation und Bildübertragung. Insbesondere für Zwecke der<br />

Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit wird ein (Fachdienst) Polizeiorchester vorgehalten.<br />

Die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste untergliedert sich in die Abteilungen „Verwaltung“, „Ärztlicher Dienst, Arbeitssicherheit“,<br />

„Technik, Beschaffung“ sowie die Aufgabenbereiche der o. g. Fachdienste.<br />

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