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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 19 Feuerwehrschule, Brandschutz<br />

Kapitel 03 19Feuerwehrschule, Brandschutz (Vorwort)<br />

Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Landesfeuerwehrschule <strong>Sachsen</strong> sowie die Förderung des<br />

Feuerwehrwesens nach der Förderrichtlinie Feuerwehrwesen.<br />

Den Gemeinden des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> obliegt die Aufgabe des Brandschutzes und der Hilfeleistungen durch die<br />

Feuerwehren.<br />

Der <strong>Freistaat</strong> ist nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und<br />

Katastrophenschutz (SächsBRKG) verpflichtet, die Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen.<br />

Die Kosten der Heilfürsorgeleistungen sind bei Kapitel 03 20 (Landespolizeidirektion Zentrale Dienste), Titel 443 12<br />

(Heilfürsorge) veranschlagt.<br />

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