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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 18 Katastrophenschutz, zivile Verteidigung, Rettungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 812 61<br />

Gesamt<br />

Davon noch abzudecken:<br />

<strong>2011</strong> T€ <strong>2012</strong> T€ 2013 T€ 2014 T€ 2015 ff. T€<br />

Ist VE bis 2009<br />

Soll VE 2010 750,0 750,0<br />

Soll VE <strong>2011</strong> 4.000,0 4.000,0<br />

Soll VE <strong>2012</strong> 1.800,0 1.800,0<br />

Verpfl. aus VE 750,0 4.000,0 1.800,0<br />

894 61 - 1 Zuschüsse für Investitionen an die im<br />

150,0 200,0 200,0<br />

045<br />

Katastrophenschutz mitwirkenden privaten<br />

Hilfsorganisationen<br />

90,1<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 50,0 T€ mehr<br />

aufgrund der Förderung der Hilfsorganisationen wegen der Einführung des Digitalen Sprech- und Datenfunksystems.<br />

Zuwendungen nach § 70 Abs. 3 SächsBRKG an die privaten Hilfsorganisationen für ihre Aufwendungen aufgrund ihrer konkreten Mitwirkung<br />

(Beschaffung von Ausstattung nach einem vom Staatsministerium des Innern aufgestellten Förderprogramm) im Katastrophenschutz.<br />

Die Bewilligung der Zuwendungen ist durch Verwaltungsvorschrift des SMI (VwV KatSZuwendungen vom 27. Mai 1998,<br />

SächsABl. S. 397), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2400), geregelt (Richtlinien-Nr.<br />

FÖMISAX: 07700).<br />

Summe der Titelgruppe 1.338,0 5.349,0 5.293,0<br />

498,2<br />

62 Rettungswesen<br />

Titel der TG sind gegenseitig deckungsfähig.<br />

Erläuterungen:<br />

Der Rettungsdienst ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr. Träger des Rettungsdienstes sind die<br />

Landkreise, Kreisfreien Städte und Rettungszweckverbände. Für die Luftrettung ist der <strong>Freistaat</strong> als Träger zuständig.<br />

Veranschlagt sind u. a. Zuwendungen für die Förderung der Nachwuchsarbeit des Wasserrettungsdienstes.<br />

526 62 - 6 Kosten für Sachverständige und Mitglieder<br />

1,5 --- 1,5<br />

049<br />

von Fachbeiräten und Ausschüssen,<br />

Gerichts- oder ähnliche Kosten<br />

0,1<br />

Erläuterungen:<br />

Veranschlagt sind die anteiligen Kosten des gemeinsamen Landesbeirates für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz<br />

(§ 9 SächsBRKG) sowie für Fachbeiräte und -ausschüsse.<br />

684 62 - 4 Zuschüsse zur Förderung der Nachwuchsarbeit<br />

40,0 40,0 40,0<br />

049<br />

des Wasserrettungsdien-<br />

stes und der Bergwacht<br />

39,6<br />

Vgl. Vermerk bei 03 18/684 60.<br />

391

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