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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 18 Katastrophenschutz, zivile Verteidigung, Rettungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 511 61<br />

Erläuterungen:<br />

Veranschlagt ist insbesondere der Bedarf für die Wartung und Unterhaltung der vom Staatsministerium des Innern vorgehaltenen Landesreserve<br />

an Handfunksprechgeräten und der den Landesdirektionen zur Nutzung übergebenen Ausstattung.<br />

Übersicht zur Veranschlagung<br />

1. Beschaffung von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für den<br />

KatS<br />

<strong>2011</strong><br />

T€<br />

<strong>2012</strong><br />

T€<br />

0,8 1,7<br />

2. Sonstiges 0,7 0,8<br />

Summe 1,5 2,5<br />

525 61 - 8 Aus- und Fortbildung 20,0 30,0 20,0<br />

045 0,8<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Isteinnahme bei 03 18/111 61.<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 10,0 T€ mehr<br />

<strong>2012</strong> gegenüber <strong>2011</strong> 10,0 T€ weniger<br />

aufgrund Beteiligung an LÜKEX <strong>2011</strong>.<br />

Ausgaben für Ausbildungsmaßnahmen im Katastrophenschutz, die von der obersten Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde<br />

anerkannt wurden (§ 66 Absatz 1 Nr. 2 SächsBRKG).<br />

526 61 - 7 Kosten für Sachverständige und Mitglieder<br />

0,5 0,5 0,5<br />

045 von Fachbeiräten und Ausschüssen<br />

0,2<br />

Erläuterungen:<br />

Veranschlagt sind die anteiligen Kosten des gemeinsamen Landesbeirats für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz<br />

(§ 9 SächsBRKG) sowie für Fachbeiräte.<br />

633 61 - 7 Zuschüsse an Landkreise und Kreisfreie<br />

--- --- ---<br />

045<br />

Städte zu den Kosten der Katastrophenbekämpfung<br />

0,0<br />

Erläuterungen:<br />

Leertitel zum Nachweis evtl. notwendig werdender Zuwendungen des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> zu den Ausgaben der Bekämpfung von<br />

Katastrophen (§ 65 SächsBRKG) gemäß § 70 Abs. 1 SächsBRKG i. V. m. § 13 SächsKatSVO.<br />

671 61 - 0 Kostenerstattung an die Mitwirkenden im<br />

15,0 30,0 30,0<br />

045<br />

Katastrophenschutz und die privaten<br />

Hilfsorganisationen<br />

15,0<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 15,0 T€ mehr<br />

aufgrund erforderlicher Neuerarbeitung von externen Notfallplänen.<br />

Veranschlagt sind die Mittel zur Erstattung der Kosten, die den zur Mitwirkung im Katastrophenschutz Verpflichteten (§ 39 SächsBRKG)<br />

und den privaten Hilfsorganisationen (§ 40 SächsBRKG) für Katastropheneinsätze außerhalb des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> entstehen (§ 70<br />

Abs. 2 SächsBRKG) sowie zur Erstattung der Kosten für die Erstellung und Überprüfung externer Notfallpläne gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 4<br />

SächsBRKG.<br />

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