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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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Kapitel 03 18Katastrophenschutz, zivile Verteidigung, Rettungswesen (Ausgaben)<br />

03 Staatsministerium des Innern<br />

03 18 Katastrophenschutz, zivile Verteidigung, Rettungswesen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

Ausgaben<br />

Sonstige Ausgaben für Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

883 01 - 7 Zuweisungen für Investitionen an Kommunen<br />

--- *** ***<br />

961<br />

zur Wiederherstellung der Infra-<br />

struktur in den Bereichen<br />

0,0<br />

Feuerwehrwesen und Rettungsdienst<br />

883 03 - 5 Zuweisungen für Investitionen an Kommunen<br />

150,0 *** ***<br />

045<br />

zur Einführung des Digitalen<br />

Sprech- und Datenfunksystems für<br />

Behörden und Organisationen mit<br />

Sicherheitsaufgaben (BOS) im Katastrophenschutz<br />

0,0<br />

Erläuterungen:<br />

Ab <strong>2011</strong> sind die Mittel bei Titel 03 20/883 90 veranschlagt.<br />

Titelgruppe(n)<br />

60 Katastrophenschutz<br />

684 60 - 6 Zuschüsse zur Förderung der Nachwuchsarbeit<br />

50,0 50,0 50,0<br />

045 im Katastrophenschutz<br />

56,0<br />

Gegenseitig deckungsfähig mit 03 18/684 62, 03 19/684 01.<br />

Erläuterungen:<br />

Veranschlagt ist die Förderung der Nachwuchsarbeit im Katastrophenschutz. Die Bewilligung der Zuwendung ist durch die Verwaltungsvorschrift<br />

des SMI über die Gewährung von Zuwendungen über die Mitwirkung im Katastrophenschutz (VwV KatSZuwendungen) vom<br />

27. Mai 1998 (SächsABl. S. 397), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2400), geregelt<br />

(Richtlinien-Nr. FÖMISAX: 07700).<br />

Summe der Titelgruppe 50,0 50,0 50,0<br />

56,0<br />

61 Katastrophenschutz<br />

Titel der TG sind gegenseitig deckungsfähig.<br />

Erläuterungen:<br />

Der Katastrophenschutz ist eine Aufgabe des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong>. Sie umfasst die Vorbereitung der Bekämpfung und die Bekämpfung<br />

von Katastrophen und die Mitwirkung bei der dringenden vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden. Der Katastrophenschutz<br />

wird als staatliche Aufgabe von den Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden verwirklicht, wobei der Schwerpunkt<br />

der Aufgabenerfüllung bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten als untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde<br />

liegt.<br />

Veranschlagt sind die Ausgaben für das Beschaffungsprogramm im Katastrophenschutz, für die Ausbildung von Helfern und für Zuwendungen<br />

und Erstattungen an die unteren Brandschutz-, Rettungsdienst und Katastrophenschutzbehörden und die im Katastrophenschutz<br />

mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen.<br />

511 61 - 4 Post- und Fernmeldegebühren sowie<br />

2,5 1,5 2,5<br />

045<br />

Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände<br />

für den Katastrophenschutz,<br />

0,8<br />

Wartung<br />

388

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