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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 18 Katastrophenschutz, zivile Verteidigung, Rettungswesen<br />

Kapitel 03 18Katastrophenschutz, zivile Verteidigung, Rettungswesen (Vorwort)<br />

Veranschlagt sind die Aufwendungen des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> für die Bereiche Katastrophenschutz und Zivile Verteidigung<br />

(TG 61), Rettungswesen (TG 62), Mittel für die Gewährung von Landeshilfen bei Schäden durch Naturereignisse oder<br />

Unglücksfälle (TG 73) und Datenverarbeitung (TG 99). Rechtsgrundlage ist das Sächsische Gesetz über den Brandschutz,<br />

Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24.06.2004 (SächsGVBl. S. 245). Die Aufgaben der Zivilen<br />

Verteidigung führt der <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> zunächst nur als Teilaufgabe im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durch.<br />

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