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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 17 Landesamt für Verfassungsschutz<br />

Kapitel 03 17Landesamt für Verfassungsschutz (Vorwort)<br />

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat insbesondere die Aufgabe, Informationen über Bestrebungen, die sich gegen<br />

die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, zu sammeln und auszuwerten. Die Aufgaben sind im einzelnen im<br />

Gesetz über den Verfassungsschutz im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz - SächsVSG) geregelt.<br />

Die Ausgaben der Heilfürsorgeleistungen für berechtigte Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz sind bei 03 12/ 443<br />

12 veranschlagt.<br />

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