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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 15 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 547 02<br />

Die Ausgabebefugnis bemisst sich nach der Isteinnahme bei 03 15/272 02<br />

Die Ausgaben sind übertragbar.<br />

Die Ausgaben können nach bindender Zusage der EU vor Eingang der Einnahmen geleistet werden.<br />

Erläuterungen:<br />

Vgl. Erläuterungen bei 03 15/272 02.<br />

547 03 - 9 Sächliche Prüfungskosten 0,5 0,5 0,5<br />

042 0,0<br />

Gegenseitig deckungsfähig mit 03 15/459 01.<br />

Erläuterungen:<br />

Veranschlagt sind die sächlichen Ausgaben für die Durchführung von Klausurkursen, Leistungsnachweisen und Prüfungen, insbesondere<br />

Geschäftsbedürfnisse, Reisekosten und Kosten für die Anmietung von Prüfungsräumen.<br />

Ausgaben für Zuweisungen und<br />

Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen<br />

634 04 - 2 Zuführung an den Generationenfonds 487,5 563,8 574,8<br />

042 538,7<br />

Gegenseitig Deckungsfähig mit allen Titeln 634 04 des Epl. 03; außer 0321/634 04.<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 76,3 T€ mehr<br />

Zuführung an den Generationenfonds gemäß § 6 des Gesetzes über die Errichtung eines Generationenfonds des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong><br />

(Generationenfonds-Errichtungsgesetz - SächsGFEG).<br />

Sonstige Ausgaben für Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

812 01 - 9 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und<br />

10,0 10,0 10,0<br />

042<br />

Ausrüstungsgegenständen<br />

21,9<br />

Gegenseitig deckungsfähig mit 03 20/812 01.<br />

Titelgruppe(n)<br />

73 Sachaufwand für den Lehrbetrieb,<br />

Forschungs- und Entwicklungsaufgaben<br />

und die wissenschaftliche<br />

Bibliothek<br />

Die Titel der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Mehreinnahme bei 0315/TG 73 (Einnahmen).<br />

Erläuterungen:<br />

Sachaufwand für den Lehrbetrieb und die wissenschaftliche Bibliothek sowie für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben gem. § 2 Abs.<br />

3 Sächs PolFHG (SächsGVBl. 1994, S. 1002), zuletzt geändert am 26.06.2009 (SächsGVBl. 2009, S. 375).<br />

459 73 - 0 Nicht aufteilbare Personalaufwendungen<br />

3,0 3,0 3,0<br />

042 für eigene Forschungsprojekte<br />

1,8<br />

337

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