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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 15 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)<br />

Kapitel 03 15Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) (Vorwort)<br />

Die Aufgaben der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) sind in § 2 des Gesetzes über die Hochschule der Sächsischen<br />

Polizei Rothenburg (FH) – SächsPolFHG vom 24. Mai 1994, rechtsbereinigt mit Stand vom 11. Juli 2009 geregelt.<br />

Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist für die Ausbildung von Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes<br />

zuständig und verfügt über eine Ausbildungskapazität von 460 Plätzen. Zudem führt sie das 1. Ausbildungsjahr des Masterstudienganges<br />

für den höheren Polizeivollzugsdienst durch und nimmt auch Fortbildungsmaßnahmen für den gehobenen und<br />

höheren Polizeivollzugsdienst (Führungskräftetraining) sowie die Sprachenaus- und -fortbildung wahr.<br />

Es ist beabsichtigt, vorbehaltlich der Entscheidung der Akkreditierungsagentur „ACQUIN e. V.“ die Ausbildung zum Studiengang<br />

Bachelor of Arts(B.A.) – Polizeivollzugsdienst zum 1. Oktober 2010 einzuführen.<br />

Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) fördert die internationale Zusammenarbeit mit entsprechenden polizeilichen<br />

Ausbildungseinrichtungen.<br />

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