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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 14 Landeskriminalamt<br />

Kapitel 03 14Landeskriminalamt (Vorwort)<br />

Die Aufgaben des Landeskriminalamtes sind in § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die<br />

Gliederung und die Aufgaben der Polizeidienststellen im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (Sächsische Polizeiorganisationsverordnung –<br />

SächsPolOrgVO) vom 16. Dezember 2009, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2008 geregelt.<br />

Danach ist das Landeskriminalamt Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben und vollzugspolizeiliche Prävention. Zudem<br />

hat es insbesondere<br />

• kriminalwissenschaftliche, kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Untersuchungen durchzuführen,<br />

• den Rechts- und Amtshilfeverkehr mit dem Ausland und den polizeilichen Informationsaustausch mit Dienststellen<br />

des Bundes und der Länder für die Polizeidienstsstellen im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> durchzuführen,<br />

• Spezialkräfte zur Einsatz- und Ermittlungsunterstützung vorzuhalten,<br />

• Maßnahmen zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs in technischer Hinsicht zu gewährleisten und Maßnahmen<br />

der elektronischen Aufklärung durchzuführen.<br />

Daneben nimmt es Ermittlungszuständigkeiten vorrangig in Fällen<br />

• der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Rauschgiftkriminalität,<br />

• der Bekämpfung von Extremismus, Terrorismus und Landesverrat,<br />

• der Wirtschaftskriminalität, einschließlich Umweltstraftaten<br />

wahr.<br />

Es untergliedert sich in den Leitungsstab, die Zentralstelle für polizeiliche Prävention, die Abteilung Verwaltung, das Kriminalwissenschaftliche<br />

und –technische Institut und vier weitere Abteilungen mit ermittelnden und ermittlungsunterstützenden Dezernaten<br />

einschließlich Spezialeinheiten/-kräften.<br />

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