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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 10 Archivwesen<br />

Kapitel 03 10Archivwesen (Vorwort)<br />

Die Aufgaben des Sächsischen Staatsarchivs sind im Archivgesetz für den <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (SächsArchivG) vom 17. Mai<br />

1993 (GVBl. S. 449) in der jeweils geltenden Fassung festgelegt. Danach obliegt ihm insbesondere, die Unterlagen der<br />

Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des <strong>Freistaat</strong>es sowie seiner Rechts- und Funktionsvorgänger zu<br />

erfassen, zu bewerten und, soweit sie Archivgut sind, zu übernehmen, zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen, nutzbar zu<br />

machen und auszuwerten.<br />

Das Staatsarchiv gliedert sich in die Abteilungen Zentrale Aufgaben, Grundsatz einschließlich des Referates 13 Archivzentrum<br />

Hubertusburg mit der Zentralwerkstatt für Erhaltung von Archiv- und Bibliotheksgut (ZErAB), Staatsarchiv Chemnitz,<br />

Hauptstaatsarchiv Dresden, Bergarchiv Freiberg und Staatsarchiv Leipzig einschließlich des Referates Deutsche Zentralstelle<br />

für Genealogie/Sonderbestände.<br />

Mit der Stadt Bautzen besteht ein Archivverbund.<br />

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