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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 06 Landesdirektion Leipzig<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

428 03 - 2 Entgelte für Überstunden und Mehrarbeit<br />

--- --- ---<br />

012<br />

von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />

0,8<br />

Vgl. Vermerk bei 03 02/428 03.<br />

428 12 - 1 Aufwendungen für Beschäftigte in<br />

--- --- ---<br />

012<br />

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen<br />

0,0<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die anteilige Isteinnahme bei 03 06/235 02.<br />

Aus dem Titel dürfen auch Sachausgaben geleistet werden.<br />

Erläuterungen:<br />

Veranschlagt sind die Entgelte und sonstigen Aufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeiten nach den §§ 260 ff.<br />

SGB III verrichten (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - ABM) sowie für Beschäftigte, für die Eingliederungszuschüsse nach den §§ 217<br />

ff. SGB III gewährt werden (Eigenbeteiligung des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong>).<br />

428 21 - 0 Entgelte für Auszubildende in tariflichen<br />

175,5 206,5 209,7<br />

012<br />

Ausbildungsverhältnissen<br />

114,1<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 31,0 T€ mehr<br />

Veranschlagt sind die Ausbildungsentgelte und sonstigen Entgelte an Auszubildende, einschließlich Jahressonderzahlungen, sowie die<br />

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Umlagen und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (VBL).<br />

453 01 - 2 Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen<br />

9,5 10,0 10,0<br />

012 9,1<br />

Erläuterungen:<br />

Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse in besonderen Fällen (bei Bedarf: Auslandstrennungsgeld) sowie Umzugskostenvergütungen<br />

einschl. Zahlungen nach der Richtlinie über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltführung<br />

aus Anlass von Versetzungen und Abordnungen vom Inland in das Ausland und vom Ausland in das Inland (AER) vom<br />

15.12.1997 (GMBl. des Bundes 1998, S. 26), geändert durch die Richtlinie vom 29.03.2000 (GMBl. des Bundes 2000, S. 373), in der<br />

jeweils geltenden Fassung.<br />

Die Planung erfolgte ohne Berücksichtigung eventueller Strukturveränderungen bei den Landesdirektionen.<br />

459 01 - 6 Prüfungsvergütungen 125,0 125,0 125,0<br />

012 115,3<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Mehreinnahme bei 03 06/111 21.<br />

Aus dem Titel dürfen auch die mit der Prüfung zusammenhängenden sächlichen Verwaltungsausgaben geleistet<br />

werden.<br />

Erläuterungen:<br />

Veranschlagt sind Entschädigungen für Mitglieder von Prüfungskommissionen/-ausschüssen, soweit nach den Prüfungsordnungen<br />

Anspruch besteht. Einnahmen dazu sind bei 03 06/111 21 veranschlagt.<br />

Weiterhin sind die Vergütungen für Zwischen- und Abschlussprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz veranschlagt, die gebührenfrei<br />

erfolgen (vgl. auch SächsBBiGAVO vom 19.06.2006, SächsGVBl.S. 153).<br />

Prüfungen werden z. B. in folgenden Berufen abgelegt:<br />

Wasserbauer, Verwaltungsfachangestellte, Verwaltungsfachwirte, FA für Bürokommunikation, Straßenwärter, FA und Meister für Bäderbetriebe,<br />

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, umwelttechnische Berufe, Lebensmittelkontrolleure, Fachkräfte Berufsförd.<br />

in Werkstätten für behinderte Menschen und Prüfungen nach der Ausbildereignungsverordnung.<br />

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