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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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Kapitel 03 06Landesdirektion Leipzig (Einnahmen)<br />

03 Staatsministerium des Innern<br />

03 06 Landesdirektion Leipzig<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

Die Planstellen und Stellen der Kapitel 03 01, 03 04, 03 05, 03 06, 03 07, 03 10, 03 11, 03 17 und 03 24 können<br />

kapitelübergreifend besetzt werden.<br />

Einnahmen<br />

Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus<br />

Schuldendienst und dergleichen<br />

111 01 - 6 Gebühren und tarifliche Entgelte 1.750,9 1.500,0 1.500,0<br />

012 1.366,1<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 250,9 T€ weniger<br />

Einnahmen wurden anhand der Ist-Werte 2009 geschätzt<br />

Veranschlagt sind Gebühren und Auslagen für Genehmigungen, Beurkundungen und sonstige kostenpflichtige Verwaltungshandlungen<br />

aufgrund des Verwaltungskostengesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen unter Berücksichtigung der Verminderung der Einnahmen<br />

durch die Verwaltungsreform.<br />

111 03 - 4 Einnahmen im Zusammenhang mit der<br />

7,0 4,0 4,0<br />

012<br />

Fahrschulüberwachung und der Überwachung<br />

von Einrichtungen der Verkehrssicherheit<br />

4,0<br />

Vgl. Vermerk bei 03 06/534 03.<br />

Erläuterungen:<br />

Veranschlagt sind Einnahmen für Auslagen und Gebühren im Zusammenhang mit der Überwachung von Fahrschulen, Sehteststellen,<br />

Stellen für die Unterweisung in Erster Hilfe und Werkstätten, die Sicherheitsüberprüfungen und Hauptuntersuchungen durchführen.<br />

111 04 - 3 Verwaltungseinnahmen aus der Erhebung<br />

--- --- ---<br />

012<br />

von Auslagen im Rahmen von<br />

Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren<br />

60,1<br />

Vgl. Vermerk bei 03 06/534 01.<br />

Erläuterungen:<br />

Veranschlagt sind Einnahmen für Auslagen für Mieten von Räumen, Sachverständigenkosten, Dienstleistungen Dritter und amtliche<br />

Bekanntmachungen, die im Rahmen von Planfeststellungsverfahren und anderen Genehmigungsverfahren von den Antragstellern<br />

erhoben werden. Des Weiteren werden hier die nach kostenrechtlichen Vorschriften als Auslagen beim Kostenschuldner erhobenen<br />

Postgebühren vereinnahmt, die im Rahmen der o. g. Verfahren anfallen.<br />

111 21 - 2 Prüfungsgebühren bei Ausbildungen<br />

65,0 60,0 60,0<br />

012<br />

nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

57,9<br />

Vgl. Vermerk bei 03 06/459 01.<br />

111 23 - 0 Prüfungsgebühren für die amtliche Anerkennung<br />

--- --- ---<br />

012 von Sachverständigen u.a.<br />

94,8<br />

Vgl. Vermerk bei Titel 03 06/459 03.<br />

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