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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 06 Landesdirektion Leipzig<br />

Kapitel 03 06Landesdirektion Leipzig (Vorwort)<br />

Die Aufgaben der Landesdirektionen (bisher Regierungspräsidien) sind im SächsVwOrgG vom 25.11.2003 (SächsGVBl. S.<br />

899), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 140), geregelt.<br />

Durch das Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> (Sächsisches<br />

Kreisgebietsneugliederungsgesetz – SächsKrGebNG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102) wurden die bisherigen<br />

Landkreise aufgelöst. Der Direktionsbezirk Leipzig umfasst nunmehr die Kreisfreie Stadt Leipzig sowie die neu gebildeten<br />

Landkreise Leipzig und Nordsachsen. Mit der Neufestlegung der Landkreise wurde der ehemalige Landkreis Döbeln aus dem<br />

Direktionsbezirk Leipzig in den Direktionsbezirk Chemnitz umgesetzt.<br />

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