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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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Kapitel 03 05Landesdirektion Dresden (Einnahmen)<br />

03 Staatsministerium des Innern<br />

03 05 Landesdirektion Dresden<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

Die Planstellen und Stellen der Kapitel 03 01,03 04, 03 05, 03 06, 03 07, 03 10, 03 11, 03 17 und 03 24 können<br />

kapitelübergreifend besetzt werden.<br />

Einnahmen<br />

Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus<br />

Schuldendienst und dergleichen<br />

111 01 - 8 Gebühren und tarifliche Entgelte 2.495,0 2.100,0 2.100,0<br />

012 2.171,3<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 395,0 T€ weniger<br />

aufgrund der Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsreform.<br />

Veranschlagt sind Gebühren und Auslagen für Genehmigungen, Beurkundungen und sonstige kostenpflichtige Verwaltungshandlungen<br />

aufgrund des Verwaltungskostengesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen. Hier sind auch die Einnahmen aufgrund der Luft-<br />

KostV vom 14.02.1984 veranschlagt.<br />

111 03 - 6 Einnahmen im Zusammenhang mit der<br />

10,0 10,0 10,0<br />

012<br />

Fahrschulüberwachung und der Überwachung<br />

von Einrichtungen der Verkehrssicherheit<br />

20,5<br />

Vgl. Vermerk bei 03 05/534 03.<br />

Erläuterungen:<br />

Veranschlagt sind Einnahmen für Auslagen und Gebühren im Zusammenhang mit der Überwachung von Fahrschulen, Sehteststellen,<br />

Stellen für die Unterweisung in Erster Hilfe und Werkstätten, die Sicherheitsüberprüfungen und Hauptuntersuchungen durchführen.<br />

111 04 - 5 Verwaltungseinnahmen aus der Erhebung<br />

--- --- ---<br />

012<br />

von Auslagen im Rahmen von<br />

Planfestellungs- und Genehmigungsverfahren<br />

3,3<br />

Vgl. Vermerk bei 03 05/ 534 01.<br />

Erläuterungen:<br />

Einnahmen für Auslagen für Mieten von Räumen, Sachverständigenkosten, Dienstleistungen Dritter und amtliche Bekanntmachungen,<br />

die im Rahmen von Planfeststellungsverfahren und anderen Genehmigungsverfahren von den Antragstellern erhoben werden. Des<br />

Weiteren werden hier die nach kostenrechtlichen Vorschriften als Auslagen beim Kostenschuldner erhobenen Postgebühren vereinnahmt,<br />

die im Rahmen der o. g. Verfahren anfallen.<br />

111 21 - 4 Prüfungsgebühren 46,0 45,0 45,0<br />

012 45,5<br />

Vgl. Vermerk bei 03 05/ 459 01.<br />

Erläuterungen:<br />

Veranschlagt sind die Prüfungsgebühren für die Fahrlehrerprüfungen, Gebühren für die Erlangung eines Luftfahrtscheines, Gebühren<br />

der Gleichwertigkeitsprüfung der Mediziner und Zahnmediziner sowie Gebühren für Sachkundeprüfungen im Waffenrecht.<br />

112 01 - 7 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten<br />

70,0 70,0 70,0<br />

012 119,2<br />

119

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