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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 05 Landesdirektion Dresden<br />

Kapitel 03 05Landesdirektion Dresden (Vorwort)<br />

Die Aufgaben der Landesdirektionen (bisher Regierungspräsidien) sind im SächsVwOrgG vom 25.11.2003 (SächsGVBl. S.<br />

899), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 140), geregelt.<br />

Durch das Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> (Sächsisches<br />

Kreisgebietsneugliederungsgesetz – SächsKrGebNG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102) wurden die bisherigen<br />

Landkreise aufgelöst sowie die Kreisfreiheit der Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau aufgehoben. Der<br />

Direktionsbezirk Dresden umfasst nunmehr die Kreisfreie Stadt Dresden sowie die neugebildeten Landkreise Bautzen, Görlitz,<br />

Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.<br />

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