1 Teilnahmebedingungen - Lotto Sachsen-Anhalt
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13. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />
13.1 Der Spielvertrag wird zwischen der Gesellschaft und<br />
dem Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn die Gesellschaft<br />
das vom Spielteilnehmer unterbreitete Angebot<br />
auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe<br />
von Punkt 13.3 annimmt.<br />
13.2 Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der<br />
Erklärung, dass sein Vertragsangebot durch die Gesellschaft<br />
angenommen wurde.<br />
13.3 Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />
- die übertragenen Daten und/oder die Daten<br />
des Quicktipps oder des eingelesenen Spielscheins<br />
sowie die von der Gesellschaft vergebenen<br />
Daten im Rechenzentrum der Gesellschaft<br />
aufgezeichnet und auf dem durch digitalen<br />
oder physischen Verschluss gesicherten<br />
sicheren Speichermedium abgespeichert sind,<br />
- die Daten richtig und vollständig an die Kontrollzentren<br />
übermittelt wurden,<br />
- die auf dem sicheren Speichermedium abgespeicherten<br />
Daten auswertbar sind und<br />
- das sichere Speichermedium durch digitalen<br />
oder physischen Verschluss rechtzeitig<br />
(d. h. vor Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen)<br />
gesichert ist und<br />
- die erstellte Quittung die auf dem durch digitalen<br />
oder physischen Verschluss gesicherten<br />
sicheren Speichermedium abgespeicherten<br />
Daten aufweist.<br />
13.4 Fehlt diese Voraussetzung, kommt der Spielvertrag<br />
nicht zustande.<br />
13.5 Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich<br />
die auf dem durch digitalen oder physischen Verschluss<br />
gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten<br />
Daten maßgebend.<br />
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