14.11.2012 Aufrufe

Annual Report 2009/2010 Geschäftsbericht 2009/2010 ... - biolitec AG

Annual Report 2009/2010 Geschäftsbericht 2009/2010 ... - biolitec AG

Annual Report 2009/2010 Geschäftsbericht 2009/2010 ... - biolitec AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Management <strong>Report</strong> Konzernlagebericht<br />

Erläuternder Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach<br />

§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB<br />

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 10.515.750 und ist eingeteilt in 10.515.750 auf den Inhaber<br />

lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen<br />

bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Aktien mit<br />

Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Die BioMed Technology Holdings hält<br />

74,3 % der Aktien der <strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong>, die Stimmrechte sind ihr im vollen Umfange zuzurechnen. Aktien mit<br />

Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Es ist dem Vorstand nicht bekannt,<br />

dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Für die<br />

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten neben den Bestimmungen der Satzung<br />

die gesetzlichen Vorschriften.<br />

Der Vorstand der <strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong> besteht aus einem Vorstandsmitglied. Die Vorstandsmitglieder sind gemäß<br />

§ 84 AktG vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren bestellt worden. Eine wiederholte<br />

Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Die Bestellung<br />

von Stellvertretern der Mitglieder des Vorstands ist zulässig. Die Abberufung eines Vorstandsmitglieds<br />

ist entsprechend § 84 Abs. 3 AktG nur aus wichtigem Grund zulässig.<br />

Jede Änderung der Satzung der <strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong> bedarf gemäß § 179 Abs. 1 AktG grundsätzlich des Beschlusses<br />

der Hauptversammlung. Gemäß § 16 Abs. 4 der Satzung der <strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong> ist der Aufsichtsrat zur<br />

Änderung der Satzung, die lediglich die Fassung, d.h. die sprachliche Form der Satzung betrifft, ermächtigt.<br />

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge<br />

eines Übernahmeangebotes stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen, existieren nicht. Entschädigungsvereinbarungen<br />

der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern<br />

des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht.<br />

Hauptversammlungsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beziehungsweise<br />

einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst, sofern nicht<br />

das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt.<br />

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde im November 2007 um EUR 500.750 auf EUR 10.515.750 erhöht<br />

und ist eingeteilt in 10.515.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien.<br />

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. November 2005 wurde der Vorstand der <strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong> ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in dem Zeitraum bis zum 31. Oktober<br />

<strong>2010</strong> um höchstens EUR 5.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre<br />

konnte in einem vorgegebenen Ausmaß ausgeschlossen werden. Mit Beschluss der Hauptversammlung<br />

vom 18. November 2008 wurde die vorher genannte Ermächtigung vom 2. November 2005 aufgehoben<br />

und durch ein neu geschaffenes genehmigtes Kapital ersetzt. Der Vorstand ist ermächtigt, das<br />

Grundkapital bis zum 31. Oktober 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um<br />

bis zu EUR 5.257.875 durch Ausgabe auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Das Bezugsrecht<br />

der Aktionäre kann in einem vorgegebenen Ausmaß ausgeschlossen werden.<br />

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung<br />

aus genehmigtem Kapital zu ändern.<br />

Des Weiteren wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. November 2005 das Grundkapital<br />

der Gesellschaft um bis zu EUR 4.000.000 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Das Bedingte Kapital<br />

dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder<br />

Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. No-<br />

61

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!