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Annual Report 2009/2010 Geschäftsbericht 2009/2010 ... - biolitec AG

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<strong>Report</strong> of the Supervisory Board Aufsichtsratsbericht<br />

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss nebst Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht<br />

für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong> wurden durch den von der Hauptversammlung gewählten<br />

Abschlussprüfer, die MAZARS Hemmelrath GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,<br />

geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. In seiner Sitzung am 29. November<br />

<strong>2010</strong> hat der Aufsichtsrat unter Beteiligung des Abschlussprüfers den Jahresabschluss nebst<br />

Lagebericht, und in seiner Sitzung am 19. Januar 2011 den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht<br />

für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong> seinerseits geprüft. Der Aufsichtsrat hat sich auch mit den<br />

Pflichtangaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht bzw. im Konzernlagebericht der<br />

<strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong> sowie dem diesbezüglichen erläuternden Bericht des Vorstands befasst. Auf die entsprechenden<br />

Erläuterungen im Bericht des Vorstands wird Bezug genommen. Wir haben diese Angaben<br />

und Erläuterungen, die aus Sicht des Aufsichtsrates vollständig sind, geprüft und machen uns die Erläuterungen<br />

des Vorstands zu eigen. Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat umfänglich berichtet und<br />

stand ausführlich für Fragen zur Verfügung. Nach eingehender Erörterung ist der Aufsichtsrat dem Ergebnis<br />

der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer auf<br />

Grund seiner eigenen Prüfung beigetreten. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind<br />

keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss<br />

und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss jeweils für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong>, endend<br />

am 30. Juni <strong>2010</strong>, ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit gemäß § 172 Satz 1 AktG<br />

festgestellt.<br />

Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen<br />

Unternehmen geprüft und ihn mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:<br />

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass<br />

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,<br />

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen<br />

hoch war,<br />

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung<br />

als durch den Vorstand sprechen.“<br />

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />

und den hierzu erstellten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers entsprechend den gesetzlichen Pflichten<br />

ebenfalls geprüft. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer<br />

angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen<br />

gegen die Erklärung des Vorstands nicht zu erheben.<br />

Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Neuberger und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Leistungen<br />

und ihren Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr.<br />

Bonn/Jena, 19. Januar 2011<br />

Dr. Dietmar Meyersiek<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates<br />

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