Annual Report 2009/2010 Geschäftsbericht 2009/2010 ... - biolitec AG
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<strong>Report</strong> of the Supervisory Board Aufsichtsratsbericht<br />
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss nebst Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht<br />
für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong> wurden durch den von der Hauptversammlung gewählten<br />
Abschlussprüfer, die MAZARS Hemmelrath GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,<br />
geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. In seiner Sitzung am 29. November<br />
<strong>2010</strong> hat der Aufsichtsrat unter Beteiligung des Abschlussprüfers den Jahresabschluss nebst<br />
Lagebericht, und in seiner Sitzung am 19. Januar 2011 den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht<br />
für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong> seinerseits geprüft. Der Aufsichtsrat hat sich auch mit den<br />
Pflichtangaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht bzw. im Konzernlagebericht der<br />
<strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong> sowie dem diesbezüglichen erläuternden Bericht des Vorstands befasst. Auf die entsprechenden<br />
Erläuterungen im Bericht des Vorstands wird Bezug genommen. Wir haben diese Angaben<br />
und Erläuterungen, die aus Sicht des Aufsichtsrates vollständig sind, geprüft und machen uns die Erläuterungen<br />
des Vorstands zu eigen. Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat umfänglich berichtet und<br />
stand ausführlich für Fragen zur Verfügung. Nach eingehender Erörterung ist der Aufsichtsrat dem Ergebnis<br />
der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer auf<br />
Grund seiner eigenen Prüfung beigetreten. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind<br />
keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss<br />
und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss jeweils für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong>, endend<br />
am 30. Juni <strong>2010</strong>, ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit gemäß § 172 Satz 1 AktG<br />
festgestellt.<br />
Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen<br />
Unternehmen geprüft und ihn mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:<br />
„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass<br />
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,<br />
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen<br />
hoch war,<br />
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung<br />
als durch den Vorstand sprechen.“<br />
Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />
und den hierzu erstellten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers entsprechend den gesetzlichen Pflichten<br />
ebenfalls geprüft. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer<br />
angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen<br />
gegen die Erklärung des Vorstands nicht zu erheben.<br />
Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Neuberger und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Leistungen<br />
und ihren Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr.<br />
Bonn/Jena, 19. Januar 2011<br />
Dr. Dietmar Meyersiek<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates<br />
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