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Annual Report 2009/2010 Geschäftsbericht 2009/2010 ... - biolitec AG

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<strong>Report</strong> of the Supervisory Board Aufsichtsratsbericht<br />

Bericht des Aufsichtsrats der <strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong> für das Geschäftsjahr<br />

<strong>2009</strong>/<strong>2010</strong> gemäß § 171 Abs. 2 AktG<br />

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong> die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben<br />

wahrgenommen und die Geschäftsführung regelmäßig und zeitnah überwacht. Er hat sich vom<br />

Vorstand über die Lage und Entwicklung des Unternehmens, grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung,<br />

insbesondere der Expansions- und Akquisitionsstrategie, und sonstige wichtige Geschäftsvorfälle<br />

regelmäßig mündlich und schriftlich unterrichten lassen. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsratsvorsitzende<br />

vom Vorsitzenden des Vorstands laufend über wichtige Entwicklungen<br />

unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand beraten und die Geschäftsführung des Vorstands überwacht.<br />

Der Aufsichtsrat ist im abgelaufenen Geschäftsjahr zu fünf turnusmäßigen Sitzungen mit dem Vorstand<br />

zusammengetreten. Ausschüsse des Aufsichtsrats bestanden im Berichtszeitraum nicht. In diesen Sitzungen<br />

des Aufsichtsrats wurden alle Themen und Fragen von wesentlicher Bedeutung sowie die Berichte<br />

des Vorstands eingehend behandelt. Neben der Analyse der Quartalsergebnisrechnungen, Quartalsbilanzen<br />

und Quartals-Cashflow-Rechnungen waren wichtige Themen die Ausschöpfung des<br />

Marktpotenzials (insbesondere die Gebiete Urologie und Aktivitäten, die sich auf die internationale Expansion<br />

bezogen), Stand und Ausrichtung der Forschungsprojekte, operative Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung,<br />

Kostensenkung und zur Verbesserung des Umlaufvermögens.<br />

Im Rahmen der Berichterstattung hat der Vorstand den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen regelmäßig<br />

über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen des Unternehmens, insbesondere<br />

die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage, das Risikomanagement und das Risiko-Controlling<br />

unterrichtet. Grundlage für diese Diskussionen waren zum einen die Quartalsberichte<br />

zur Gewinn- und Verlustrechnung, zur Bilanz sowie Einzelberichte über die Entwicklung der Produktgruppen<br />

und Regionen, zum anderen Detailanalysen über Veränderungen gegenüber Vorjahr und<br />

Plan.<br />

Zur Überwachung Früherkennung und Steuerung geschäftlicher Risiken sind vor allem Markt-, Liquiditäts-,<br />

strategische, operative, Rechts-, Reputations-, finanzielle und gesamtwirtschaftliche Risiken (konjunkturelle,<br />

Währungsschwankungen) mit ihren potenziellen Auswirkungen auf die <strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong> diskutiert<br />

worden. Ausführlich wurde auch der jeweilige Stand der Rechtsauseinandersetzungen in den USA<br />

diskutiert. Existenzgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Darüber hinaus haben der Vorstand und<br />

der Aufsichtsrat routinemäßig in den gemeinsamen Sitzungen Chancen und Potenziale zur Umsatzund<br />

Ertragssteigerung behandelt.<br />

In der letzten Aufsichtsratssitzung des Vorjahres und in der ersten Aufsichtsratssitzung des laufenden<br />

Geschäftsjahres sind außerdem grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, insbesondere die<br />

Umsatz-, Ertrags- und Liquiditäts-, Finanz- und Personalplanung behandelt und in konkreten Umsatz-,<br />

Ertrags- und Liquiditätszielen für das Gesamtjahr festgelegt worden.<br />

Der Aufsichtsrat hat sich auch mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und die jährliche<br />

nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären im Internet dauerhaft<br />

zugänglich gemacht. Der Kodex wird dabei von der <strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong> bis auf wenige Ausnahmen eingehalten.<br />

Der Aufsichtsrat ist selbst für die Qualität seiner eigenen Leistung verantwortlich. Dazu führt er jährlich<br />

eine Selbstbeurteilung durch.<br />

Der Aufsichtsrat hat vom Abschlussprüfer die Unabhängigkeitserklärung gemäß dem Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex eingeholt und Prüfungsschwerpunkte mit ihm vereinbart. Der Abschlussprüfer<br />

hat über die Prüfungsleistung hinaus keine entgeltliche Beratungstätigkeit für die Gesellschaft ausgeübt.<br />

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