Annual Report 2009/2010 Geschäftsbericht 2009/2010 ... - biolitec AG
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<strong>Report</strong> of the Supervisory Board Aufsichtsratsbericht<br />
Bericht des Aufsichtsrats der <strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong> für das Geschäftsjahr<br />
<strong>2009</strong>/<strong>2010</strong> gemäß § 171 Abs. 2 AktG<br />
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong> die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben<br />
wahrgenommen und die Geschäftsführung regelmäßig und zeitnah überwacht. Er hat sich vom<br />
Vorstand über die Lage und Entwicklung des Unternehmens, grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung,<br />
insbesondere der Expansions- und Akquisitionsstrategie, und sonstige wichtige Geschäftsvorfälle<br />
regelmäßig mündlich und schriftlich unterrichten lassen. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsratsvorsitzende<br />
vom Vorsitzenden des Vorstands laufend über wichtige Entwicklungen<br />
unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand beraten und die Geschäftsführung des Vorstands überwacht.<br />
Der Aufsichtsrat ist im abgelaufenen Geschäftsjahr zu fünf turnusmäßigen Sitzungen mit dem Vorstand<br />
zusammengetreten. Ausschüsse des Aufsichtsrats bestanden im Berichtszeitraum nicht. In diesen Sitzungen<br />
des Aufsichtsrats wurden alle Themen und Fragen von wesentlicher Bedeutung sowie die Berichte<br />
des Vorstands eingehend behandelt. Neben der Analyse der Quartalsergebnisrechnungen, Quartalsbilanzen<br />
und Quartals-Cashflow-Rechnungen waren wichtige Themen die Ausschöpfung des<br />
Marktpotenzials (insbesondere die Gebiete Urologie und Aktivitäten, die sich auf die internationale Expansion<br />
bezogen), Stand und Ausrichtung der Forschungsprojekte, operative Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung,<br />
Kostensenkung und zur Verbesserung des Umlaufvermögens.<br />
Im Rahmen der Berichterstattung hat der Vorstand den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen regelmäßig<br />
über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen des Unternehmens, insbesondere<br />
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage, das Risikomanagement und das Risiko-Controlling<br />
unterrichtet. Grundlage für diese Diskussionen waren zum einen die Quartalsberichte<br />
zur Gewinn- und Verlustrechnung, zur Bilanz sowie Einzelberichte über die Entwicklung der Produktgruppen<br />
und Regionen, zum anderen Detailanalysen über Veränderungen gegenüber Vorjahr und<br />
Plan.<br />
Zur Überwachung Früherkennung und Steuerung geschäftlicher Risiken sind vor allem Markt-, Liquiditäts-,<br />
strategische, operative, Rechts-, Reputations-, finanzielle und gesamtwirtschaftliche Risiken (konjunkturelle,<br />
Währungsschwankungen) mit ihren potenziellen Auswirkungen auf die <strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong> diskutiert<br />
worden. Ausführlich wurde auch der jeweilige Stand der Rechtsauseinandersetzungen in den USA<br />
diskutiert. Existenzgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Darüber hinaus haben der Vorstand und<br />
der Aufsichtsrat routinemäßig in den gemeinsamen Sitzungen Chancen und Potenziale zur Umsatzund<br />
Ertragssteigerung behandelt.<br />
In der letzten Aufsichtsratssitzung des Vorjahres und in der ersten Aufsichtsratssitzung des laufenden<br />
Geschäftsjahres sind außerdem grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, insbesondere die<br />
Umsatz-, Ertrags- und Liquiditäts-, Finanz- und Personalplanung behandelt und in konkreten Umsatz-,<br />
Ertrags- und Liquiditätszielen für das Gesamtjahr festgelegt worden.<br />
Der Aufsichtsrat hat sich auch mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und die jährliche<br />
nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären im Internet dauerhaft<br />
zugänglich gemacht. Der Kodex wird dabei von der <strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong> bis auf wenige Ausnahmen eingehalten.<br />
Der Aufsichtsrat ist selbst für die Qualität seiner eigenen Leistung verantwortlich. Dazu führt er jährlich<br />
eine Selbstbeurteilung durch.<br />
Der Aufsichtsrat hat vom Abschlussprüfer die Unabhängigkeitserklärung gemäß dem Deutschen Corporate<br />
Governance Kodex eingeholt und Prüfungsschwerpunkte mit ihm vereinbart. Der Abschlussprüfer<br />
hat über die Prüfungsleistung hinaus keine entgeltliche Beratungstätigkeit für die Gesellschaft ausgeübt.<br />
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