Annual Report 2009/2010 Geschäftsbericht 2009/2010 ... - biolitec AG
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<strong>Annual</strong> Financial Statement Konzern-Jahresabschluss<br />
Bei den Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um Klarstellungen der Begriffe „Vesting Conditions“<br />
(Ausübungsbedingungen) und „Cancellations“ (Annullierungen).<br />
IAS 32 (Finanzinstrumente) wurde am 14. Februar 2008 vom IASB überarbeitet und geändert. Die<br />
Änderungen betreffen die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital bei der Bilanzierung von<br />
gesellschaftsrechtlichem Kapital, welches mit Kündigungsrechten ausgestattet ist.<br />
Aus den Änderungen des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ und IFRIC 9<br />
„Umklassifizierung eingebetteter Derivate“, die die bilanzielle Behandlung von eingebetteten Derivaten<br />
für Unternehmen klarstellen, die von der Umklassifizierungsänderung Gebrauch machen, die das IASB<br />
im Oktober 2008 veröffentlicht hatte, ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der<br />
<strong>biolitec</strong> <strong>AG</strong>.<br />
Im Mai 2008 veröffentlichte das IASB im Rahmen des jährlichen Improvement-Projekts Änderungen<br />
diverser IFRS, die im Wesentlichen terminologische und redaktionelle Aspekte betreffen.<br />
Die Änderungen zu IAS 39 (Financial Instruments: Recognition and Measurement), die im Juli 2008<br />
veröffentlicht wurden, thematisieren die einseitige Absicherung von Risiken durch Optionen sowie die<br />
Inflation als abzusicherndes Risiko. Die Änderungen dienen der Klarstellung, unter welchen Umständen<br />
ein gesichertes Risiko oder ein Teil von Zahlungsflüssen für ein bilanzielles Sicherungsgeschäft (Hedge<br />
Accounting) designiert werden kann. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />
1. Juli <strong>2009</strong> beginnen. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des <strong>biolitec</strong>-Konzerns.<br />
Die im März <strong>2009</strong> veröffentlichten Änderungen zu IFRS 7 (Financial Instruments: Disclosures) sehen<br />
erweiterte Angaben zu den Finanzinstrumenten vor, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind.<br />
Ferner sind zusätzliche Angaben zu Liquiditätsrisiken zu erbringen. Wesentliche Änderungen des IFRS 7<br />
sind insbesondere, dass auf Basis einer dreistufigen Hierarchie anzugeben ist, auf welcher Basis die<br />
beizulegenden Zeitwerte ermittelt wurden. Oberste Hierarchiestufe sind beizulegende Zeitwerte auf<br />
Basis von Marktpreisen. Beizulegende Zeitwerte auf Basis nicht beobachtbarer Bewertungsfaktoren<br />
entsprechen der untersten Hierarchiestufe. Für Finanzinstrumente, die auf dieser Basis bewertet<br />
werden, sind zusätzliche Angaben, die insbesondere das Periodenergebnis aus der Bewertung dieser<br />
Instrumente betreffen, zu machen. Finanzgarantien und Kreditzusagen sind in die<br />
Fälligkeitsbetrachtungen einzubeziehen.<br />
Die folgenden Interpretationen des IFRIC hatten ebenfalls keine Auswirkungen auf die Darstellung des<br />
Konzernabschlusses der <strong>biolitec</strong>-Gruppe:<br />
IFRIC 13 „Kundentreueprogramme“<br />
IFRIC 15 „Vereinbarungen über die Herstellung von Immobilien“<br />
IFRIC 16 „Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb“<br />
IFRIC 18 „Übertragung von Vermögenswerten von Kunden“.<br />
Vom IASB bzw. IFRIC veröffentlichte Standards, die in der Berichtsperiode noch nicht<br />
verpflichtend anzuwenden waren und nicht vorzeitig angewendet wurden<br />
Das IASB bzw. IFRIC hat nachfolgende Standards, Änderungen von Standards bzw. Interpretationen<br />
herausgegeben, deren Anwendung jedoch bislang nicht verpflichtend ist. Die Anwendung dieser<br />
IFRSS bzw. IFRICS setzt voraus, dass sie im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement)<br />
durch die EU angenommen werden.<br />
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