Annual Report 2009/2010 Geschäftsbericht 2009/2010 ... - biolitec AG
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Bilanzierung von Leasingverhältnissen<br />
<strong>Annual</strong> Financial Statement Konzern-Jahresabschluss<br />
Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken<br />
und Chancen, die mit Eigentum verbunden sind, bei dem Leasinggeber verbleiben. Leasingzahlungen<br />
innerhalb eines Operating-Leasing-Verhältnisses werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.<br />
Leasinggegenstände, deren vertragliche Grundlage als Finanzierungsleasing einzustufen ist, werden als<br />
Sachanlagevermögen zunächst in Höhe des beizulegenden Zeitwertes bzw. des niedrigeren Barwertes<br />
der Mindestleasingzahlungen bilanziert und im Rahmen der Folgebewertung um planmäßige Abschreibungen<br />
gemindert.<br />
Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum<br />
verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Die Klassifizierung<br />
von Leasingverhältnissen ist daher von dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung und nicht<br />
von einer bestimmten formalen Vertragsform abhängig.<br />
Vorräte<br />
Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips<br />
angesetzt. Die Bewertung der Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen,<br />
dem Vollkostenansatz des IAS 2 folgend, neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen<br />
die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Zinsen auf Fremdkapital werden<br />
nicht aktiviert. Soweit Bestandsrisiken vorliegen, z. B. wegen geminderter Verwertbarkeit nach<br />
längerer Lagerdauer, sind angemessene Wertabschläge vorgenommen worden. Abgesehen von handelsüblichen<br />
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.<br />
Rückstellungen<br />
Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die Inanspruchnahme<br />
wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig<br />
schätzbar ist. Hinsichtlich Höhe und Fälligkeit der Verbindlichkeit besteht jedoch Ungewissheit.<br />
Bei der Ermittlung der sonstigen Rückstellungen werden Preissteigerungseffekte berücksichtigt. Rückstellungen<br />
werden – soweit die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten einen Zinsanteil enthalten – zum<br />
Barwert angesetzt.<br />
Steuern<br />
Als Steuern vom Einkommen und Ertrag werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf<br />
steuerpflichtige Gewinne sowie die Veränderungen der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.<br />
Die tatsächlichen Ertragsteuern werden auf Basis der am Stichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen<br />
Regelungen in der Höhe erfasst, in der sie voraussichtlich gezahlt werden müssen.<br />
Ertragsteuern werden auf der Basis der so genannten Verbindlichkeitenmethode in Übereinstimmung<br />
mit IAS 12 ermittelt. Latente Steuern werden für die erwarteten künftigen Steuerwirkungen aus Unterschieden<br />
in der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden für steuerliche Zwecke und<br />
dem Wertansatz im Konzernabschluss sowie für steuerliche Verlustvorträge angesetzt, deren Realisierung<br />
in Folgejahren mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist.<br />
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage<br />
zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Die Beurteilung und Bewertung der aktiven<br />
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