Zulassung von Pflanzen schutzmitteln ... - BASF Crop Protection
Zulassung von Pflanzen schutzmitteln ... - BASF Crop Protection
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<strong>Zulassung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Pflanzen</strong> <strong>schutzmitteln</strong>:<br />
Sicherheit weltweit<br />
gewährleistet
Inhalt<br />
S / 03 Einleitung<br />
S / 04 <strong>Zulassung</strong> in den USA und Japan<br />
S / 08 <strong>Zulassung</strong> in der EU<br />
S / 12 <strong>Zulassung</strong> in Brasilien<br />
S / 16 Chinas neue Gesetze<br />
S / 20 <strong>Zulassung</strong> in Südostasien<br />
S / 24 Ein weites Feld: zwischen<br />
„nicht zugelassen“ und „verboten“<br />
S / 28 Sicherheit bei importierten<br />
Lebensmitteln<br />
S / 32 Ausblick: mehr Kooperation bei der<br />
<strong>Zulassung</strong><br />
S / 36 Glossar<br />
S / 38 Anhang: <strong>Zulassung</strong>sprozesse<br />
S / 42 Ihre Ansprechpartner<br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
für die <strong>Zulassung</strong> eines <strong>Pflanzen</strong>schutzmittels in Europa muss der Hersteller unter<br />
anderem nachweisen, dass Bienen bei korrekter Anwendung keinen Schaden<br />
nehmen. In Japan sind dagegen zusätzliche Untersuchungen zu einem weiteren<br />
Insekt vorgeschrieben – zum Maulbeerspinner. Diese Eigenart des japanischen Rechts<br />
liegt an der besonderen Wichtigkeit, die der Schmetterling in Fernost hat: Seine<br />
Larven produzieren Seide.<br />
Wie dieses Beispiel zeigt, beeinflussen regionale Besonderheiten die <strong>Zulassung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>. Im Kern geht es jedoch stets um eine Frage des Gleichgewichts:<br />
Wie stellt die Gesellschaft sicher, dass die Landwirte genügend gesunde<br />
Nahrungsmittel produzieren können? Und wie lassen sich zugleich Verbraucher und<br />
Umwelt schützen?<br />
Wir möchten Ihnen mit dieser Broschüre zeigen, wie sich die Ansätze einiger Industrienationen<br />
<strong>von</strong>einander unterscheiden. Außerdem widmen wir uns den für die Landwirtschaft<br />
wichtigen Ländern China und Brasilien und er läutern, wie Entwicklungslän<br />
der die aufwendige Prüfung <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> bewältigen.<br />
Ein wesentlicher Antrieb für eine sorgfältige <strong>Zulassung</strong> ist der globale Handel: Nationen,<br />
die Reis oder Kaffee exportieren, müssen die Qualitätsansprüche ihrer Abnehmer<br />
erfüllen. In der EU gelten für die Rückstände <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> in solchen<br />
Waren entweder Importtoleranzen – oder ein nach dem Vorsorgeprinzip sehr niedrig<br />
angesetzter Grenzwert.<br />
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und freuen uns auf Ihre Fragen und<br />
Anregungen.<br />
Dr. Jürgen Oldeweme Dr. Rainer Bahnemann<br />
Global Product Safety and Registration Global Registration<br />
<strong>Crop</strong> <strong>Protection</strong> <strong>Crop</strong> <strong>Protection</strong><br />
02 / 03
<strong>Zulassung</strong> in den<br />
USA und Japan<br />
04 04 / 05
<strong>Zulassung</strong> in den<br />
USA und Japan<br />
In den meisten Industrienationen hängt die <strong>Zulassung</strong> eines <strong>Pflanzen</strong><br />
schutzmittels oder seines Wirkstoffs da<strong>von</strong> ab, welche Risiken unter realen<br />
landwirtschaftlichen Bedingungen bestehen. Diese sogenannte Risiko<br />
abschätzung orientiert sich unter anderem an der Menge einer Substanz, die<br />
in der Landwirtschaft tatsächlich zum Einsatz gelangt.<br />
Bevor ein Hersteller die <strong>Zulassung</strong> eines <strong>Pflanzen</strong>schutzmittels oder eines darin ent<br />
haltenen Wirkstoffs beantragt, führt er Hunderte <strong>von</strong> Studien und Tests durch. Rund<br />
zehn Jahre lang untersuchen die Experten in den Laboren unter anderem, wie die<br />
Substanz biologisch wirkt, wie toxisch sie ist, wie sie in der Umwelt abgebaut wird<br />
und in welcher Dosis sie Lebewesen in Boden, Wasser und Luft beeinflusst. Diese<br />
Untersuchungen laufen nach den internationalen Normen der > Guten Laborpraxis<br />
(GLP) ab. Im Anschluss an die Studien müssen die Hersteller nachweisen, dass ihr<br />
Produkt bei sachgemäßer Anwendung für Mensch, Tier und Umwelt kein unvertretbares<br />
Risiko darstellt (mehr zum Thema in „Risiken minimieren – Chancen nutzen“,<br />
siehe S. 42).<br />
In den USA müssen die Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> sowohl eine landesweite<br />
Registrierung erwirken als auch in jedem Bundesstaat einzeln einen Antrag stellen. So<br />
sieht es das US<strong>Pflanzen</strong>schutzmittelgesetz vor (Federal Insecticide, Fungicide, and<br />
Rodenticide Act, FIFRA). Für die <strong>Zulassung</strong> auf föderaler Ebene ist das Büro für <strong>Pflanzen</strong>schutzprogramme<br />
(Office of Pesticide Programs, OPP) zuständig, eine Abteilung der<br />
Umweltschutzbehörde (Environmental <strong>Protection</strong> Agency, EPA). Das Büro sichert der<br />
Industrie zu, über Anträge innerhalb <strong>von</strong> zwei Jahren zu entscheiden. In dieser Zeit<br />
bewertet es gesundheitliche Folgen für Verbraucher und Anwender und legt die maximale<br />
Dosis fest, der Menschen ausgesetzt sein dürfen. In einem da<strong>von</strong> getrennten Prozess<br />
werden die Risiken für Umwelt und Natur abgeschätzt. Dazu vergleichen die EPAMitarbeiter<br />
die Konzentration, in der ein <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel toxisch ist, mit der, die sie im<br />
Boden, im Oberflächen und Grundwasser, in Nahrungsmitteln oder im Futter <strong>von</strong> Tieren<br />
erwarten. Zunehmend kritisch betrachtet das OPP Substanzen, die sich in der Umwelt<br />
nur langsam abbauen. Erst wenn die gemeinschaftliche <strong>Zulassung</strong> vorliegt, können sich<br />
die Hersteller an die einzelnen Bundesstaaten wenden. Besonders streng bewertet beispielsweise<br />
Kalifornien, das häufig gut ein Jahr länger für seine Entscheidung benötigt.<br />
. www.epa.gov<br />
. www.cdpr.ca.gov<br />
Wie die USA bewertet auch Japan <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel und ihre Wirkstoffe nach<br />
ihren Risiken unter realen landwirtschaftlichen Bedingungen. Dort koordiniert das<br />
Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (MAFF) die <strong>Zulassung</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>, die ungefähr zwei Jahre dauert. Bewertungen zu Toxizität,<br />
Verbraucher und Anwendersicherheit kommen vom Gesundheitsministerium und<br />
vom Rat für Nahrungsmittelsicherheit (Food Safety Council, FSC). Das Umweltministerium<br />
prüft die Sicherheit für die Umwelt. Gesetzgeber und Behörden in Japan<br />
verfolgen sehr genau, wie Europa und die USA die <strong>Zulassung</strong> regeln. Sie haben aber<br />
einen völlig eigenständigen Prozess etabliert, in dem es deutliche Akzente gibt. So<br />
legen die Japaner beispielsweise besonderes Augenmerk auf Rückstandshöchstwerte<br />
für ihre Lieblingsspeisen: Fische und Schalentiere.<br />
. www.maff.go.jp/e/index.html<br />
. www.mhlw.go.jp/english/index.html<br />
. www.env.go.jp/en<br />
06 / 07
<strong>Zulassung</strong><br />
in der EU<br />
08 / 09
<strong>Zulassung</strong><br />
in der EU<br />
Ob die Landwirte der EU ein <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel einsetzen dürfen, ent<br />
scheidet jeder Mitgliedstaat selbst. Zuvor bedarf es allerdings der <strong>Zulassung</strong><br />
des Wirkstoffs, auf dem dieses Produkt basiert. Und dies ist eine gemein<br />
schaftliche Aufgabe. Jahrzehntelang galt dabei wie in den USA und Japan:<br />
Lassen sich die Risiken unter realen landwirtschaftlichen Bedingungen<br />
beherrschen, wird die Substanz zugelassen. In Zukunft schließt die EU<br />
bestimmte Wirkstoffe <strong>von</strong> vornherein aus.<br />
Ein <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel, das Landwirte in Frankreich einsetzen dürfen, muss nicht<br />
unbedingt auch in Großbritannien oder Deutschland erhältlich sein. Nach EURecht<br />
obliegt die <strong>Zulassung</strong> den Mitgliedstaaten. Möchte ein Hersteller sein Produkt also<br />
beispielsweise in elf Ländern der EU auf den Markt bringen, muss er es elf Mal bewerten<br />
lassen. Dafür benötigen die nationalen Behörden in der Regel ein bis zwei Jahre,<br />
in manchen Ländern mehr. Bevor ein Hersteller allerdings die Registrierung eines<br />
neuen <strong>Pflanzen</strong>schutzmittels beantragen kann, muss folgende Frage geklärt sein: Ist<br />
der darin enthaltene Wirkstoff bei sachgerechter Anwendung sicher für Mensch, Tier<br />
und Umwelt? Bis zu dieser Entscheidung vergehen mehrere Jahre, in denen unabhängige<br />
Experten die Datenpakete des Herstellers prüfen.<br />
. Frankreich: www.afssa.fr<br />
. Großbritannien: www.pesticides.gov.uk<br />
. Deutschland: www.bfr.bund.de + www.jki.bund.de + www.umweltbundesamt.de + www.bvl.bund.de<br />
Für die fachliche Bewertung <strong>von</strong> Wirkstoffen ist in der EU die Europäische Behörde<br />
für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zuständig, die sich eng mit den Mitgliedstaaten<br />
abstimmt. Die EFSA berichtet an die Europäische Kommission, die den Vorschlag zur<br />
Verabschiedung an den Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit<br />
(Standing Committee on the Food Chain and Animal Health, SCFCAH)<br />
delegiert. In diesem Ausschuss müssen die meisten Mitgliedstaaten für den Wirkstoff<br />
stimmen, damit er auf eine sogenannte Positivliste gelangt. Auf dieser Liste stehen<br />
sämtliche Substanzen, die die Industrie in <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> verarbeiten darf.<br />
. www.efsa.europa.eu/de<br />
. http://ec.europa.eu/food/index_en.htm<br />
Die <strong>Zulassung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> auf nationaler Ebene und die <strong>Zulassung</strong> <strong>von</strong><br />
Wirkstoffen auf Gemeinschaftsebene – dies sind zwei klar <strong>von</strong>einander getrennte Prozesse.<br />
Doch nicht nur darin unterscheidet sich Europa <strong>von</strong> anderen Industrieregionen.<br />
Anders als in den USA, Kanada, Australien oder Japan geht der risikobasierten Bewertung<br />
in der EU künftig eine gefahrenbasierte Bewertung voraus. Ab 14. Juni 2011 gilt die<br />
Verordnung EC 1107/2009 und das bedeutet: Wirkstoffe kommen für eine <strong>Zulassung</strong> gar<br />
nicht erst in Betracht, wenn sie unter Laborbedingungen Krebs erregen, das Erbgut<br />
verändern oder die Fortpflanzung gefährden können. Diese > Ausschluss kriterien<br />
gelten unabhängig da<strong>von</strong>, wie hoch der Wirkstoff in einem <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel dosiert<br />
ist und ob er in der Praxis unerwünschte Wirkungen hat.<br />
Der Vorteil dieses Systemwechsels liegt auf der Hand: Die komplexe Bewertung <strong>von</strong><br />
Wirkstoffen wird einfacher und geht schneller. Wissenschaftler erwarten allerdings<br />
negative Konsequenzen für die Produktivität und die internationale Wettbewerbsfähig<br />
keit der europäischen Landwirtschaft: Die Landwirte der EU müssen in Zukunft auf<br />
<strong>Pflanzen</strong>schutzmittel verzichten, die ihren Kollegen etwa in den USA und Japan nach<br />
ebenfalls sorgfältiger Prüfung zur Verfügung stehen werden.<br />
10 / 11
<strong>Zulassung</strong><br />
in Brasilien<br />
12 / 13
<strong>Zulassung</strong><br />
in Brasilien<br />
Brasilien ist vom Nahrungsmittelimporteur zu einem der größten Expor<br />
teure <strong>von</strong> Kaffee, Sojabohnen und Rindfleisch geworden. Die „landwirtschaft<br />
liche Supermacht“, wie der britische Sender BBC das Land einmal nannte,<br />
möchte aber auch im Umwelt und Verbraucherschutz zu einem Vorreiter<br />
werden. Da<strong>von</strong> zeugen unter anderem Ausschlusskriterien im <strong>Pflanzen</strong>schutz.<br />
Sie sollen mindestens so lange gelten, bis die Behörden eine risikobasierte<br />
<strong>Zulassung</strong> eingeführt haben.<br />
Mehr als ein Drittel aller Waren, die Brasilien ausführt, stammt aus der Landwirtschaft.<br />
Dieser Wirtschaftszweig ist so bedeutsam, dass der Präsident persönlich den jährlichen<br />
Plan für Ackerbau und Viehzucht (PAP) vorstellt. Nach dem Willen <strong>von</strong> Luiz Inácio<br />
Lula da Silva, seit 2003 im Amt, soll das größte Land Lateinamerikas zur „Kornkammer<br />
der Welt“ werden. Laut Agrarplan PAP will die Regierung „nachhaltige Praktiken der<br />
Produktion entwickeln und natürliche Ressourcen bewahren“. Seit Jahren gibt es deshalb<br />
in Brasilien eine Debatte darüber, was nachhaltig ist – nicht anders als in Europa.<br />
Dabei geht es auch um moderne Technologien und Methoden, unter anderem um<br />
chemischen <strong>Pflanzen</strong>schutz. Wie sehr diese Methoden dabei helfen können, Ressourcen<br />
durch höhere Effizienz zu schonen, zeigt das Beispiel Reis. Die Anbaufläche für<br />
dieses Getreide hat sich laut FAOStatistik in Brasilien zwischen 1987 und 2007 halbiert.<br />
Eine höhere Produktivität gleicht den Flächenverzicht aber mehr als aus: Die<br />
Landwirte erzeugen heute 120 Prozent mehr Reis je Hektar als damals.<br />
. BBC-Beitrag: http://news.bbc.co.uk/1/hi/business/7567778.stm<br />
. Agrarplan (auf Portugiesisch): www.agricultura.gov.br<br />
Mehr Ertrag auf weniger Fläche – dazu ist moderner <strong>Pflanzen</strong>schutz nötig. Die Regierung<br />
weiß aber auch, dass jedem Nutzen gewisse Risiken gegenüberstehen. Das spiegelt<br />
sich in der Gesetzgebung wider. Seit 2002 haben nur solche Hersteller die Chance<br />
auf <strong>Zulassung</strong>, die ihre Studien nach der > Guten Laborpraxis anfertigen. Außerdem<br />
sieht das Gesetz vor, eine Risikoabschätzung nach dem Vorbild der Industrienationen<br />
einzuführen. Die wissenschaftlichen und organisatorischen Strukturen dafür lassen sich<br />
allerdings nicht <strong>von</strong> heute auf morgen schaffen. Die Behörden legen deshalb momentan<br />
> Ausschlusskriterien an, um mögliche Risiken <strong>von</strong> vornherein auszuschließen.<br />
. www.inmetro.gov.br/english/glp/index.asp<br />
. www.anvisa.gov.br/eng/index.htm<br />
. www.anvisa.gov.br/eng/toxicology/tests.htm<br />
Diese Regelung hat dazu geführt, dass die Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> häufig auf<br />
einen <strong>Zulassung</strong>santrag verzichten. Wirkstoffe, die in den Nachbarländern ver wendet<br />
werden dürfen, bleiben Landwirten in Brasilien somit vorenthalten. Auf eine wahrschein<br />
liche Folge weisen Wissenschaftler hin: Fehlen beim <strong>Pflanzen</strong>schutz die Alternativen,<br />
bilden viele Schädlinge Resistenzen gegen die verbliebenen Substanzen aus.<br />
Russland schließt auf<br />
Wie Brasilien möchte auch Russland mit seinen landwirtschaftlichen Produkten Märkte im Ausland<br />
erschließen und strebt die Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) an. Damit die<br />
Erzeugnisse der Landwirtschaft die Qualitätsansprüche potenzieller Abnehmer erfüllen, hat Russ<br />
land angekündigt, beispielsweise die europäischen Grenzwerte für Rückstände <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><br />
<strong>schutzmitteln</strong> zu übernehmen.<br />
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Chinas<br />
neue<br />
Gesetze<br />
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Chinas<br />
neue<br />
Gesetze<br />
China ist in der Vergangenheit immer wieder <strong>von</strong> Nahrungsmittelskandalen<br />
erschüttert worden. Der Gesetzgeber hat reagiert und im Sommer 2009 ein<br />
neues Gesetz zur Nahrungsmittelsicherheit verabschiedet. Schon im Jahr zu<br />
vor traten neue Regelungen zum <strong>Pflanzen</strong>schutz in Kraft. Sie orientieren sich<br />
vor allem an den USA und der EU.<br />
Das chinesische Gesetz zur Nahrungsmittelsicherheit aus dem Jahr 2009 sieht unter<br />
anderem vor, landesweite Standards für den Umgang mit chemischen Substanzen<br />
festzulegen, Verstöße schärfer zu ahnden und Lebensmittel häufiger zu kontrollieren.<br />
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bescheinigt der Volksrepublik, aus den Krisen<br />
der Vergangenheit gelernt zu haben. In einer Rede sagte der WHOVertreter in China,<br />
Hans Troedsson: „Das Gesetz berücksichtigt die fundamentalen Prinzipien und Anforderungen<br />
der modernen Nahrungsmittelsicherheit und stimmt mit den Richtlinien der<br />
Welternährungsorganisation (FAO) und der WHO überein.“<br />
. http://english.mep.gov.cn<br />
. www.wpro.who.int/china/media_centre/speeches/speech_20090621.htm<br />
Dem Gesetz zur Nahrungsmittelsicherheit gingen 2008 neue Regelungen zum <strong>Pflanzen</strong>schutz<br />
voraus. Sie orientieren sich größtenteils an den Prozessen, die in den USA<br />
und der EU üblich sind, beachten aber lokale Besonderheiten. Die Behörden legen<br />
zum Beispiel gesteigerten Wert auf den Nachweis, dass sich ein <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel<br />
zwei Jahre lang unbeschadet lagern lässt. Schließlich sind die Vertriebswege in China<br />
lang. Aus dem japanischen Recht hat China eine Regelung übernommen, die eine<br />
regionale Besonderheit berücksichtigt: Die Industrie muss in Studien explizit nachweisen,<br />
dass der Maulbeerspinner bei korrektem Einsatz eines <strong>Pflanzen</strong>schutzmittels<br />
keinen Schaden nimmt. Seine Raupen produzieren einen wertvollen Rohstoff: Seide.<br />
Schon heute muss jede Studie, die ein Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> außerhalb<br />
Chinas für die <strong>Zulassung</strong> in China erstellt, der > Guten Laborpraxis entsprechen.<br />
Das bedeutet: Auf dem chinesischen Markt haben ausländische Produzenten nur<br />
dann Absatzchancen, wenn sie mit denselben Standards arbeiten wie in den westlichen<br />
Industrienationen.<br />
Beobachter gehen da<strong>von</strong> aus, dass die chinesische Regierung die Gute Laborpraxis<br />
in absehbarer Zeit auch für Studien vorschreiben wird, die innerhalb Chinas angefertigt<br />
werden. Dieser Schritt würde den Markt gravierend verändern, denn die GLP trennt<br />
die Spreu vom Weizen. In China gibt es Tausende kleiner Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><br />
<strong>schutzmitteln</strong>, die ihre Produkte regional vertreiben. Ob alle diese Unternehmen den<br />
Umwelt und Verbraucherschutz gewährleisten, lässt sich kaum nachvollziehen. Wird<br />
die GLP Pflicht, überleben nur Unternehmen mit modernen Laboren und hohen<br />
wissenschaftlichen Standards.<br />
Die Macht des Faktischen in Indien<br />
Auch in Indien orientiert sich die <strong>Zulassung</strong> weitgehend an den Standards der Industrienationen.<br />
Die Behörden verfügen über gut ausgebildete Mitarbeiter, die die Studien der Industrie prüfen und<br />
auswerten. Was die Bewertung <strong>von</strong> Wirkstoffen anbelangt, votiert Indien für eine wissenschaftliche<br />
Abschätzung der Risiken. In Gesprächen mit <strong>BASF</strong> führten Mitarbeiter der Behörden als Hauptargument<br />
an, dass die heimische Landwirtschaft Nahrungsmittel für eine Milliardenbevölkerung<br />
erzeugen muss. Wirksame Substanzen ohne wissenschaftliche Prüfung <strong>von</strong> vornherein auszuschließen,<br />
stelle ein Produktionsrisiko dar.<br />
. http://india.gov.in/sectors/agriculture/ministry_agriculture.php<br />
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<strong>Zulassung</strong> in<br />
Südostasien<br />
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<strong>Zulassung</strong> in<br />
Südostasien<br />
Der größte Produzent <strong>von</strong> Reis ist China. Doch das Land braucht die Er<br />
träge vor allem für die eigene Bevölkerung. Im Welthandel spielen daher zwei<br />
bedeutend kleinere asiatische Staaten die Hauptrollen: Jedes zweite weltweit<br />
gehandelte Reiskorn stammt aus Thailand oder Vietnam. Angesichts dieser<br />
volkswirtschaftlichen Bedeutung versteht sich <strong>von</strong> selbst, dass die Landwirte<br />
dieser Länder ihre Ernten gegen Schädlinge schützen.<br />
Die verwendeten Mittel durchlaufen in Südostasien selten eine Bewertung, die wis<br />
senschaftlich so umfangreich ist wie etwa in der EU. Der Aufwand und die damit<br />
verbundenen Kosten wären viel zu hoch. Dennoch gibt es solide Grundlagen für die<br />
<strong>Zulassung</strong>. Die Staaten der Region bewerten eine Substanz beispielsweise erst dann,<br />
wenn die USA, Japan oder die EU sie zugelassen haben. Die Industrienationen<br />
produzieren selbst große Mengen Reis. Deshalb bewerten und registrieren sie Pro<br />
dukte, die die Industrie zum Schutz dieses Getreides anbietet. Weder Vietnam noch<br />
Indonesien, Sri Lanka oder Taiwan ziehen die <strong>Zulassung</strong> eines <strong>Pflanzen</strong>schutzmittels<br />
auch nur in Betracht, wenn es nirgendwo sonst zugelassen ist.<br />
. Vietnam: www.ppd.gov.vn/?module=about_us&lang=english<br />
. Philippinen: http://fpa.da.gov.ph<br />
. Malaysia: www.doa.gov.my<br />
Besonderes Augenmerk richten die Länder Südostasiens darauf, wie verträglich die<br />
Mittel für Fische sind. Zum einen leben auf den Reisfeldern kleine Moskitovertilger wie<br />
die Paradiesfische (Makropoden), die der <strong>Pflanzen</strong>schutz nicht beeinträchtigen darf.<br />
Zum anderen ziehen die Bauern zwischen ihren Reisstecklingen häufig Speisefische<br />
auf. Der Schutz der <strong>Pflanzen</strong> muss sich also mit der Zucht <strong>von</strong> Tieren vereinbaren<br />
lassen, die der Ernährung <strong>von</strong> Menschen dienen. Dennoch werden auch in Südostasien<br />
immer wieder Fälle <strong>von</strong> bewusstem oder unbewusstem Missbrauch <strong>von</strong><br />
<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> bekannt. So sorgsam die Behörden auch bei der Registrierung<br />
vorgehen – es kommt auf die korrekte und verantwortungsbewusste Anwendung<br />
(> Gute landwirtschaftliche Praxis) an.<br />
Kurze Körner, lange Körner<br />
Auch Statistiken können Rätsel aufgeben: Wieso zählt die FAO Italien sowohl zu den größten<br />
Importeuren als auch zu den größten Exporteuren <strong>von</strong> geschältem Reis? Die Antwort liegt in der<br />
Sortenvielfalt dieses Getreides. Die EU deckt zwei Drittel ihres Gesamtbedarfs an Reis aus eigenem<br />
Anbau: In den Ebenen Italiens und Spaniens gibt es ausgedehnte Felder für kleinkörnigen Reis.<br />
Langkörnige Sorten allerdings muss Europa aus Asien einführen, unter anderem aus Indien und<br />
Thailand. Diese Erzeugnisse unterliegen den Einfuhrregeln der EU – auch was die Rückstände <strong>von</strong><br />
<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> anbelangt. Die asiatischen Reisexporteure müssen beim Anbau darauf<br />
achten, dass sie die strengen europäischen Grenzwerte einhalten. Für die Rückstände <strong>von</strong> Produkten,<br />
die in der EU nicht zugelassen sind, gilt der Vorsorgewert <strong>von</strong> 0,01 mg/kg (siehe S. 30/31).<br />
Lägen die Rückstände über dem Vorsorgewert, bekämen die europäischen Verbraucher keinen<br />
Basmatireis. Die asiatischen Erzeuger müssten sich auf andere Abnehmer beschränken.<br />
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Ein weites Feld:<br />
zwischen „nicht<br />
zugelassen“ und<br />
„verboten“<br />
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Ein weites Feld:<br />
zwischen „nicht<br />
zugelassen“ und<br />
„verboten“<br />
Im Oktober 2008 veröffentlichte Greenpeace einen „Pestizidtest Kräuter<br />
und Gewürze“, in dem die Umweltschutzorganisation Überschreitungen <strong>von</strong><br />
Grenzwerten nachweist. Außerdem heißt es in dem Papier, ein Viertel der<br />
ermittelten Wirkstoffe seien in der EU „nicht zugelassen“. Manche Zeitungen<br />
änderten diese scheinbar umständliche Formulierung in „verboten“. Doch die<br />
beiden Wörter bedeuten nicht das Gleiche.<br />
Ein Beispiel illustriert, wieso: In Chilipulver fand Greenpeace Permethrin. Die europäi<br />
sche <strong>Zulassung</strong> dieses Wirkstoffs für den <strong>Pflanzen</strong>schutz ist vor Jahren ausgelaufen,<br />
und die Hersteller haben keine Wiederzulassung beantragt. Das liegt nicht etwa<br />
daran, dass sich Permethrin als bedenklich herausgestellt hätte. Vielmehr bevorzugen<br />
die Landwirte alternative Produkte der Industrie. Dennoch ist Permethrin nicht ver<br />
schwunden. Der Wirkstoff ist in Shampoos enthalten, die Läuse bekämpfen. Auch<br />
Wollteppiche schützt er vor hungrigen Insekten. In der richtigen Dosis bekämpft<br />
Permethrin Schädlinge und stellt keine Gefahr für Umwelt und Verbraucher dar.<br />
Anders als in der EU dürfen Landwirte in den USA permethrinhaltige Mittel weiterhin<br />
nutzen. Im Süden des Landes werden diese Insektizide mitunter gegen Rüsselkäfer<br />
eingesetzt, die Gewürzpaprika befallen – die Grundlage für Chilipulver. Die US<br />
Behörden haben für Permethrin eine > Referenzdosis (RfD) <strong>von</strong> 0,25 mg/kg fest<br />
gelegt. Das ist jene Dosis, die ein Mensch sein Leben lang täglich ohne gesundheit<br />
liche Folgen einnehmen könnte. Greenpeace hat in dem untersuchten Chilipulver<br />
0,02 mg/kg Permethrin nachgewiesen, also nicht einmal ein Zehntel der RfD.<br />
Dennoch hat die Umweltschutzorganisation den Fund völlig zu Recht als Verstoß<br />
gegen EURecht kritisiert. Denn für Permethrin gilt wie für viele andere Wirkstoffe<br />
pauschal der Vorsorgegrenzwert 0,01 mg/kg (siehe folgendes Kapitel).<br />
Im Oktober 2009 wiederholte Greenpeace seinen Gewürztest. Diesmal fand die Organisation<br />
einen Stoff, dessen Anwendung in der EU tatsächlich ausdrücklich verboten<br />
ist – DDT. Das bedeutet jedoch nicht, dass Gewürze keine Rückstände dieser Substanz<br />
enthalten dürfen. DDT ist in vielen subtropischen Regionen als Insektizid zugelassen,<br />
vor allem weil es effektiv vor Malaria schützt. Um diesen Ländern den Export<br />
landwirtschaftlicher Produkte zu ermöglichen, gilt in der EU eine sogenannte Importtoleranz.<br />
Gewürze dürfen bis zu einem Milligramm DDT je Kilogramm enthalten.<br />
Greenpeace wies in einem Currypulver rund ein Hundertstel dieser Menge nach. Der<br />
Fund war also weder gefährlich für Verbraucher noch verstieß er gegen EURecht.<br />
Dennoch erschienen in einigen Zeitungen Schlagzeilen wie „Gift auf der Wurst“ oder<br />
„Mit Gift gewürzt“.<br />
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Sicherheit bei<br />
importierten<br />
Lebensmitteln<br />
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Sicherheit bei<br />
importierten<br />
Lebensmitteln<br />
<strong>Pflanzen</strong>schutzmittel sind auf bestimmte Kulturen sowie auf die Schäd<br />
linge und klimatischen Bedingungen im Anbaugebiet zugeschnitten. Die<br />
meisten <strong>Zulassung</strong>en gelten deshalb nicht global, sondern regional. Für die<br />
Rückstände <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>, die in Europa nicht zugelassen sind,<br />
bestimmt die EU entweder Importtoleranzen oder es gilt ein sehr niedriger<br />
pauschaler Grenzwert, ein so genannter Vorsorgewert.<br />
Bananen in Costa Rica verlangen einen anderen Schutz als britische Äpfel. Die Her<br />
steller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> beantragen die <strong>Zulassung</strong> deshalb meistens auch<br />
nur dort, wo ihr Produkt gebraucht wird. Dafür sprechen schon die Kosten. In den<br />
USA beispielsweise zahlt ein Hersteller mehr als 600.000 Dollar, wenn er die <strong>Zulassung</strong><br />
eines neuen Wirkstoffs beantragt. Jede einzelne nationale <strong>Zulassung</strong> ist darüber<br />
hinaus mit einem immensen Aufwand verbunden, dauert mehrere Jahre und ist selbstverständlich<br />
ergebnisoffen. Eine Garantie auf <strong>Zulassung</strong> gibt es nicht.<br />
Geringe Rückstände chemischer <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel sind mitunter unvermeidlich,<br />
wenn die Landwirtschaft ausreichende Mengen an Lebens und Futtermitteln produzieren<br />
soll – auch in Südamerika oder Asien. Solche Nahrungsmittel per se an den<br />
europäischen Grenzen abzuweisen, wäre unrealistisch. Der Handel käme zum<br />
Erliegen. Die Institutionen der EU müssen also zwei Interessen miteinander in Waage<br />
bringen. Auf der einen Seite steht der Wunsch der Verbraucher, im Supermarkt tropische<br />
Früchte, Kaffee, Reis oder Pistazien zu erschwinglichen Preisen vorzufinden. Auf<br />
der anderen Seite müssen auch importierte Waren die hohen Standards erfüllen, die<br />
der Verbraucherschutz bei heimischen Erzeugnissen verlangt. Eine Lösung besteht in<br />
Importtoleranzen (siehe S. 27). Ist eine solche Grenze für Rückstände nicht festgelegt,<br />
gilt ein Vorsorgewert. Er liegt in der EU bei 0,01 mg/kg.<br />
„Anders als die > Grenzwerte, die die <strong>Zulassung</strong>sbehörden für einzelne Wirkstoffe<br />
festlegen, sind solche pauschalen Höchstwerte generell nicht wissenschaftlich begründet“,<br />
stellt Professor Dr. Fritz Führ vom Forschungszentrum Jülich fest. „Sie leiten sich<br />
aus dem > Vorsorgeprinzip ab, sind politisch motiviert und sagen nichts über die<br />
tatsächlichen Risiken für Umwelt und Gesundheit aus, die entstehen, wenn sie überschritten<br />
werden.“ Rückstände unterhalb <strong>von</strong> 0,01 mg/kg hätten nach dem heutigen<br />
Stand der Wissenschaft in der Regel keinerlei Wirkung auf Mensch und Umwelt, so<br />
Fritz Führ. Der Verbraucherschutz in Europa sei also mehr als gewährleistet.<br />
Die Realitäten im Blick: Importtoleranzen in der EU<br />
Zahlreiche Substanzen, die in anderen Regionen der Erde gebraucht werden, kommen in Europa<br />
nicht zum Einsatz. Ist in der EU kein gesetzlicher > Rückstandshöchst gehalt festgelegt, nimmt<br />
der Vorsorgewert diese Funktion ein. Auf Antrag legen die zuständigen Fachbehörden der Mitglied<br />
staaten jedoch eine Import toleranz fest. Dies geschieht nur, „wenn […] Rückstände in der bean<br />
tragten Höhe aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes keine Gefährdung darstellen“.<br />
. www.bfr.bund.de/cm/276/fragen_und_antworten_zu_pflanzenschutzmittel_rueckstaenden.pdf<br />
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Ausblick: mehr<br />
Kooperation bei<br />
der <strong>Zulassung</strong><br />
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Ausblick: mehr<br />
Kooperation bei<br />
der <strong>Zulassung</strong><br />
Die Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> reichen häufig in mehreren<br />
Ländern das gleiche Datenpaket zur Bewertung ein. Die Behörden stellen<br />
daraufhin beinahe identische Untersuchungen an. Unterdessen warten die<br />
Landwirte darauf, Schädlinge wirksam kontrollieren zu dürfen. Die Organisation<br />
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) möchte<br />
diese Verschwendung <strong>von</strong> Ressourcen beenden.<br />
Im Jahr 1994 vereinbarten die OECDStaaten, ihre nationalen Bewertungen <strong>von</strong><br />
<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> auszutauschen. Bis 2014 möchten sie<br />
n die Dossiers standardisieren, die Chemieunternehmen mit ihren Anträgen einreichen;<br />
n das Format der Berichte vereinheitlichen, die Regierungen über <strong>Pflanzen</strong>schutz<br />
mittel anfertigen;<br />
n eine elektronische Datenbank anlegen, die darüber informiert, wie chemische Sub<br />
stanzen wirken, welches Gefahrenpotenzial sie haben und wie wahrscheinlich es<br />
ist, dass Mensch und Umwelt diesen Gefahren ausgesetzt werden;<br />
n dokumentieren, welche Rückstände <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel abhängig <strong>von</strong> regionalen<br />
Gegebenheiten hinterlassen. Regionen, die einander klimatisch und geologisch<br />
ähneln, profitieren so gegenseitig <strong>von</strong> ihren Erfahrungen.<br />
Ein einheitliches Format wird nicht nur den Mitgliedstaaten der OECD helfen, Zeit und<br />
Geld zu sparen, sondern nützt auch Entwicklungsländern. Die meisten Länder Afrikas<br />
beispielsweise verfügen selten über Labore, die <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel gründlich bewer<br />
ten können. Sie blicken deshalb auf die Industrienationen: Hat ein Produkt dort eine<br />
fundierte wissenschaftliche Bewertung durchlaufen, erwägen auch sie die <strong>Zulassung</strong>.<br />
Ein Beispiel dafür ist Imazapyr. Dieser unter anderem in den USA und Neuseeland<br />
zugelassene Wirkstoff ist Kernbestandteil eines <strong>Pflanzen</strong>schutzsystems, das <strong>BASF</strong><br />
gemeinsam mit staatlichen und nicht staatlichen Partnern in Kenia umsetzt. Es heißt<br />
StrigAway ® und bekämpft das Hexenkraut Striga. Dieses parasitäre Sommerwurzel<br />
gewächs vernichtet südlich der Sahara 20 bis 80 Prozent der Maisernten.<br />
Schon heute empfehlen die Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> den Schwellen und<br />
Entwicklungsländern, Datenbanken der Industrieländer zu Rate zu ziehen. Der brasi<br />
lianische Verband für <strong>Pflanzen</strong>schutz (Associação Nacional de Defesa Vegetal,<br />
ANDEF) beispielsweise verweist die Regierung in Brasilia auf die Pesticide Handlers<br />
Exposure Database (PHED). Diese Sammlung der USamerikanischen EPA und des<br />
kanadischen Gesundheitsministeriums beschreibt Tausende chemische Substanzen,<br />
die in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen. Selbst Industriestaaten wie Australien<br />
und Großbritannien greifen gerne auf die Informationen zu. Darüber hinaus beantwortet<br />
die PHED Fragen, die beispielsweise in europäischen Datenbanken keine Rolle<br />
spielen: Wie verhalten sich bestimmte Substanzen in Regionen, in denen ähnliche<br />
Bedingungen herrschen wie in Brasilien?<br />
Die Länder der Erde geben unterschiedliche Antworten auf die Frage, wie sich der<br />
Schutz <strong>von</strong> Umwelt und Verbrauchern mit der Produktion <strong>von</strong> genügend Nahrungsmitteln<br />
ins Gleichgewicht bringen lässt. Hersteller wie <strong>BASF</strong> arbeiten bei der <strong>Zulassung</strong><br />
deshalb mit vielen Behörden der Welt zusammen und beachten regionale und<br />
nationale Besonderheiten. Ohne diese Unterschiede einzuebnen, wird eine verstärkte<br />
internationale Kooperation es erleichtern, die potenziellen Wirkungen eines <strong>Pflanzen</strong>schutzmittels<br />
zu erfassen. Der Einsatz <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>, die zum Erfolg der<br />
landwirtschaftlichen Produktion beitragen, wird so noch sicherer.<br />
34 / 35
Glossar<br />
ADI (Acceptable Daily Intake): Grenzwert, der die Menge einer Substanz angibt, die ein Verbraucher<br />
täglich und lebenslang ohne erkennbare Schäden für die Gesundheit aufnehmen kann. Der ADI<br />
ergibt sich aus der Division des > NOAEL durch einen Sicherheitsfaktor <strong>von</strong> mindestens 100. Liegt<br />
der NOAEL beispielsweise bei 1.500 mg/kg Körpergewicht, dann leitet sich eine für den Menschen<br />
akzeptable tägliche Aufnahme <strong>von</strong> 15 mg/kg Körpergewicht ab.<br />
ARfD (Acute Reference Dose): Grenzwert, der die Menge einer Substanz angibt, die ein Verbraucher<br />
innerhalb eines Tages ohne erkennbares Risiko aufnehmen kann.<br />
Ausschlusskriterien: Die EU verbietet Wirkstoffe, die eines oder mehrere der sogenannten CMR<br />
Kriterien erfüllen. C steht für karzinogen (krebserregend), M für mutagen (erbgutverändernd) und R<br />
für reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend). Ein weiteres Ausschlusskriterium sind endokrine<br />
Einflüsse. Das sind Auswirkungen auf das Hormonsystem. Das Verbot gilt selbst dann, wenn<br />
die Effekte nur bei extrem hohen Dosen auftreten.<br />
Grenzwert: Um das Gefahrenpotenzial eines Wirkstoffs einzuschätzen, werten die Behörden Daten<br />
aus, die die Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> in Tierversuchen gewonnen haben. In diesen Versuchen<br />
erforschen Wissenschaftler unter anderem, welche Effekte eine Substanz in hohen Konzentrationen<br />
auslösen kann. Daraus leiten sie den so genannten > NOAEL ab. Um die für den Menschen<br />
gültigen toxikologischen Grenzwerte > ADI und > ARfD abzuleiten, wird der NOAEL<br />
wiederum durch einen Faktor <strong>von</strong> mindestens 100 geteilt. Dieses Prinzip, Grenzwerte zu ermitteln,<br />
ist unter anderem <strong>von</strong> der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation<br />
(FAO) anerkannt.<br />
Gute Laborpraxis (GLP): Qualitätssicherungssystem der OECD, das die wissenschaftliche Prüfung<br />
chemischer Stoffe formal regelt. Die GLP macht die Ergebnisse <strong>von</strong> Studien ebenso transparent<br />
und nachvollziehbar wie jeden einzelnen Zwischenschritt. In der EU und vielen Ländern der Welt<br />
müssen Labore und Forschungseinrichtungen nachweisen, dass sie die Grundsätze der GLP einhalten.<br />
Dazu gehören Standards für Organisation, Personal, Räume, Prüf und Referenzsubstanzen,<br />
Arbeitsanweisungen, Ergebnisberichte und Archivierung.<br />
Gute landwirtschaftliche Praxis (Good Agricultural Practice, GAP): Sammlung <strong>von</strong> Leitsätzen<br />
der landwirtschaftlichen Produktion. Dazu gehört es, die Grundsätze der integrierten Schädlingsbekämpfung<br />
in einer bestimmten Klimazone einzuhalten, <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel nur in jeweils der<br />
Menge einzusetzen, die die gewünschte Wirkung erzielt, und die Rückstandshöchstgehalte in Nahrungsmitteln<br />
zu beachten.<br />
NOAEL (No Observed Adverse Effect Level): Die höchste im Tierversuch geprüfte Dosis einer<br />
Substanz, die zu keinen feststellbaren nachteiligen Wirkungen führt.<br />
Referenzdosis (Reference Dose, RfD): In den USA gebräuchlicher Begriff für > ADI.<br />
Rückstandshöchstgehalt (Maximum Residue Level, MRL): Die Rückstände <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong><br />
in Lebensmitteln müssen für den Verbraucher sicher und so niedrig wie möglich sein.<br />
Der MRLWert – festgelegt <strong>von</strong> der Europäischen Kommission – gibt den maximal zulässigen Rückstandsgehalt<br />
in oder auf Lebens und Futtermitteln an. Die Werte sind der MRLDatenbank auf der<br />
Website der Kommission abrufbar: http://ec.europa.eu/sanco_pesticides.<br />
Product Stewardship: Das nachhaltige Management <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> über den gesamten<br />
Produktlebenszyklus hinweg – <strong>von</strong> der Entwicklung über den Gebrauch bis zur ordnungsgemäßen<br />
Entsorgung. <strong>BASF</strong> arbeitet eng mit Kunden, Lieferanten und Anwendern zusammen. Das<br />
Unternehmen unterstützt beispielsweise in vielen Ländern der Welt Schulungen <strong>von</strong> Landwirten für<br />
einen verantwortungsvollen Umgang mit <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>. Um auch in weniger entwickelten<br />
Ländern Sicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten, bietet <strong>BASF</strong> Gebrauchsanweisungen für<br />
Analphabeten an: Bilder beschreiben, wie das <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel anzuwenden ist.<br />
Vorsorgeprinzip: Dieses Prinzip, das die EU im Jahr 2000 eingeführt hat, soll die Verbraucher vor<br />
potenziellen Gefahren schützen, deren reale Risiken nicht hinreichend bestimmt sind. Auf chemische<br />
Substanzen wird das Prinzip dann angewendet, wenn der EU keine gesicherten Informationen vorliegen:<br />
Haben die Hersteller ihre Datenpakete ausschließlich bei nicht europäischen Behörden eingereicht,<br />
kann die EU die Risiken nicht bewerten. Also gilt für diese Substanzen ein Grenzwert, der<br />
vorsichtshalber weit unter denen liegt, die für einzelne Wirkstoffe jemals festgesetzt worden sind.<br />
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Anhang: <strong>Zulassung</strong>sprozesse<br />
Informelles<br />
Treffen<br />
Hersteller /<br />
Umweltschutzbehörde<br />
(EPA)<br />
USA Japan<br />
Hersteller-<br />
Dossier<br />
EPA<br />
Büro für<br />
<strong>Pflanzen</strong>schutzprogramme<br />
(OPP)<br />
<strong>Zulassung</strong>sstelle<br />
EPA-<br />
Abteilung<br />
für gesundheitliche<br />
Effekte<br />
(HED)<br />
EPA-<br />
Abteilung für<br />
Umwelteffekte<br />
(EFED)<br />
EPA<br />
Büro für<br />
Planzenschutzprogramme<br />
(OPP)<br />
<strong>Zulassung</strong>sstelle<br />
Dossier<br />
vollständig? Prüfung Auswertung<br />
§§<br />
?<br />
§§<br />
?<br />
<strong>Zulassung</strong> auf nationaler Ebene<br />
EPA<br />
Büro für<br />
<strong>Pflanzen</strong>schutzprogramme<br />
(OPP)<br />
<strong>Zulassung</strong>sstelle<br />
Föderale<br />
<strong>Zulassung</strong><br />
50<br />
Staaten<br />
Wirkstoff<br />
zugelassen<br />
Einzelstaatliche<br />
<strong>Zulassung</strong><br />
<strong>von</strong><br />
<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>,<br />
die<br />
den Wirkstoff<br />
enthalten<br />
Der Hersteller reicht das Datenpaket (Dossier) beim Office of Pesticide Programs (OPP), einer Abteilung der<br />
Environmental <strong>Protection</strong> Agency (EPA), ein.<br />
Die Referate des OPP (Health Effects Division und Environmental Fate and Effects Division) überprüfen die möglichen<br />
Einflüsse auf die Gesundheit der Verbraucher (Rückstände, Verbrauchersicherheit, Exposition) und die<br />
Umwelt (Umweltverhalten, Ökotoxizität, Einfluss auf gefährdete Arten).<br />
Die <strong>Zulassung</strong>sstelle des OPP befindet, ob der Wirkstoff sicher ist (Sicherheitsbedenken, zusätzliche Anforderungen,<br />
Absprache mit BenefitAbteilung). Wenn ja, veranlasst die Bundesbehörde EPA die individuelle Registrierung<br />
in den Bundesstaaten.<br />
?<br />
§§ §§<br />
Prüfung <strong>von</strong><br />
Umweltrisiken<br />
Hersteller-Dossier<br />
Umweltministerium<br />
(MoE)<br />
Vorabantrag Antrag<br />
Zentrum zur Überprüfung <strong>von</strong><br />
Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen<br />
Produkten (FAMIC)<br />
Kontrolle der Qualität und Vollständigkeit<br />
Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Forstwirtschaft und<br />
Fischerei (MAFF)<br />
MRL<br />
Registrierung<br />
Gesundheitsministerium<br />
(MHLW)<br />
legt MRL fest<br />
Prüfung gesundheitlicher<br />
Risiken<br />
ADI<br />
§§<br />
Rat für Nahrungsmittelsicherheit<br />
(FSC)<br />
legt ADI fest<br />
Der Hersteller reicht das Dossier beim Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (MAFF) ein.<br />
Das MAFF leitet die <strong>Zulassung</strong> ein und prüft, ob der Wirkstoff seine Funktion erfüllt.<br />
Das Gesundheitsministerium und der Rat für Nahrungsmittelsicherheit prüfen Toxizität, Verbraucher und<br />
Anwendersicherheit.<br />
Das Umweltministerium prüft die Verträglichkeit des Wirkstoffs für die Umwelt.<br />
38 / 39
Anhang: <strong>Zulassung</strong>sprozesse<br />
Hersteller-<br />
Dossier<br />
Mitgliedstaat<br />
Europa<br />
Auswertung<br />
§§<br />
?<br />
DAR<br />
Draft Assessment<br />
Report<br />
Befragung<br />
der anderen<br />
Mitgliedstaaten<br />
EU-Ebene<br />
EFSA<br />
Conclusion<br />
Positivlistung?<br />
Aufnahme in<br />
Positivliste<br />
Wirkstoff<br />
in<br />
EU-27<br />
erlaubt<br />
Nationalstaatliche<br />
<strong>Zulassung</strong><br />
<strong>von</strong><br />
<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>,<br />
die<br />
den Wirkstoff<br />
enthalten<br />
Der Hersteller reicht das Datenpaket (Dossier) bei einem Mitgliedsland ein (Rapporteur Member State, RMS).<br />
Der RMS bewertet die Unterlagen und erstellt den Draft Assessment Report (DAR).<br />
Ist der Wirkstoff sicher für Mensch, Tier und Umwelt, schlägt der RMS die Aufnahme in die Positivliste vor.<br />
Die Europäische Behörde für Nahrungsmittelsicherheit (EFSA) befragt die anderen Mitgliedsländer zu dem<br />
Wirkstoff (PeerReviewProzess).<br />
Die EFSA diskutiert schriftlich Kritikpunkte und führt offene Fragen auf (EFSA Conclusion).<br />
Die EUKommission schlägt vor, ob der Wirkstoff gelistet wird (Positivliste) oder nicht.<br />
Im Ständigen Ausschuss für die Nahrungskette und die Tiergesundheit (Standing Committee on the Food Chain<br />
and Animal Health, SCFCAH) geben alle Mitgliedsländer ihr Votum zu dem Wirkstoff ab.<br />
§§<br />
X<br />
+<br />
+ X<br />
+ X<br />
§§<br />
Keine<br />
Registrierung<br />
Brasilien<br />
Nationale<br />
Ebene:<br />
<strong>Zulassung</strong> <strong>von</strong><br />
Wirkstoffen und<br />
<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong><br />
Gesundheitsministerium (ANVISA)<br />
Gesundheitliche<br />
Risiken<br />
Rückstandshöchstgehalt<br />
Landwirtschaftsministerium (MAPA)<br />
Wirkungstests<br />
Hersteller-Dossier<br />
Landwirtschaftsministerium<br />
<strong>Zulassung</strong> Prospekt<br />
Umweltministerium (IBAMA)<br />
Umweltrisiken<br />
Kennzeichnung<br />
Registrierung <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> 21 Staaten<br />
Der Hersteller reicht das Datenpaket (Dossier) bei drei Bundesministerien ein.<br />
Das Landwirtschaftsministerium (MAPA) überprüft, ob die Substanz wirkt, wie sie wirken soll.<br />
Das Umweltministerium (IBAMA) prüft die Einflüsse auf die Umwelt.<br />
Das Gesundheitsministerium (ANVISA) bewertet die gesundheitlichen Risiken.<br />
Das Landwirtschaftsministerium erlaubt die nationale Registrierung.<br />
Neben der nationalen Prüfung ist die Registrierung auf bundesstaatlicher Ebene erforderlich.<br />
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Ihre Ansprechpartner<br />
Der Inhalt dieser Broschüre wurde <strong>von</strong> Experten aus verschiedenen Fachgebieten<br />
zusammengestellt, darunter Registrierungsexperten aus den verschiedenen Län-<br />
dern. Vor dem Hintergrund dieses breiten fachlichen Spektrums wünschen wir uns,<br />
dass die vorgestellten Informationen Anknüpfungspunkte für eine Diskussion liefern,<br />
die neue Perspektiven ermöglicht.<br />
Wir laden Sie herzlich ein zu einem Dialog, der sich an Ihren Prioritäten und Fragen<br />
orientiert.<br />
Ansprechpartnerin für Medienvertreter:<br />
Elise Kissling<br />
Telefon: +49 621 60-27450, elise.kissling@basf.com<br />
Ansprechpartner für Fragen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik:<br />
Rainer <strong>von</strong> Mielecki<br />
Telefon: +49 621 60-27713, rainer.mielecki@basf.com<br />
In unserer Informationsreihe sind bereits erschienen:<br />
<strong>Pflanzen</strong>schutz – aber sicher!<br />
Risiken minimieren – Chancen nutzen<br />
Eine klare Sache: Wasser- und <strong>Pflanzen</strong>schutz<br />
Biodiversität und Landwirtschaft<br />
Bestellnummer: AP 3/1 2010 d
Herausgeber:<br />
<strong>BASF</strong> SE<br />
Agrarzentrum Limburgerhof<br />
67117 Limburgerhof<br />
www.agrar.basf.de<br />
www.agro.basf.com