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Zulassung von Pflanzen schutzmitteln ... - BASF Crop Protection

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<strong>Zulassung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Pflanzen</strong> <strong>schutzmitteln</strong>:<br />

Sicherheit weltweit<br />

gewährleistet


Inhalt<br />

S / 03 Einleitung<br />

S / 04 <strong>Zulassung</strong> in den USA und Japan<br />

S / 08 <strong>Zulassung</strong> in der EU<br />

S / 12 <strong>Zulassung</strong> in Brasilien<br />

S / 16 Chinas neue Gesetze<br />

S / 20 <strong>Zulassung</strong> in Südostasien<br />

S / 24 Ein weites Feld: zwischen<br />

„nicht zugelassen“ und „verboten“<br />

S / 28 Sicherheit bei importierten<br />

Lebensmitteln<br />

S / 32 Ausblick: mehr Kooperation bei der<br />

<strong>Zulassung</strong><br />

S / 36 Glossar<br />

S / 38 Anhang: <strong>Zulassung</strong>sprozesse<br />

S / 42 Ihre Ansprechpartner<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

für die <strong>Zulassung</strong> eines <strong>Pflanzen</strong>schutzmittels in Europa muss der Hersteller unter<br />

anderem nachweisen, dass Bienen bei korrekter Anwendung keinen Schaden<br />

nehmen. In Japan sind dagegen zusätzliche Untersuchungen zu einem weiteren<br />

Insekt vorgeschrieben – zum Maulbeerspinner. Diese Eigenart des japanischen Rechts<br />

liegt an der besonderen Wichtigkeit, die der Schmetterling in Fernost hat: Seine<br />

Larven produzieren Seide.<br />

Wie dieses Beispiel zeigt, beeinflussen regionale Besonderheiten die <strong>Zulassung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>. Im Kern geht es jedoch stets um eine Frage des Gleichgewichts:<br />

Wie stellt die Gesellschaft sicher, dass die Landwirte genügend gesunde<br />

Nahrungsmittel produzieren können? Und wie lassen sich zugleich Verbraucher und<br />

Umwelt schützen?<br />

Wir möchten Ihnen mit dieser Broschüre zeigen, wie sich die Ansätze einiger Industrienationen<br />

<strong>von</strong>einander unterscheiden. Außerdem widmen wir uns den für die Landwirtschaft<br />

wichtigen Ländern China und Brasilien und er läutern, wie Entwicklungslän­<br />

der die aufwendige Prüfung <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> bewältigen.<br />

Ein wesentlicher Antrieb für eine sorgfältige <strong>Zulassung</strong> ist der globale Handel: Nationen,<br />

die Reis oder Kaffee exportieren, müssen die Qualitätsansprüche ihrer Abnehmer<br />

erfüllen. In der EU gelten für die Rückstände <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> in solchen<br />

Waren entweder Importtoleranzen – oder ein nach dem Vorsorgeprinzip sehr niedrig<br />

angesetzter Grenzwert.<br />

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und freuen uns auf Ihre Fragen und<br />

Anregungen.<br />

Dr. Jürgen Oldeweme Dr. Rainer Bahnemann<br />

Global Product Safety and Registration Global Registration<br />

<strong>Crop</strong> <strong>Protection</strong> <strong>Crop</strong> <strong>Protection</strong><br />

02 / 03


<strong>Zulassung</strong> in den<br />

USA und Japan<br />

04 04 / 05


<strong>Zulassung</strong> in den<br />

USA und Japan<br />

In den meisten Industrienationen hängt die <strong>Zulassung</strong> eines <strong>Pflanzen</strong>­<br />

schutzmittels oder seines Wirkstoffs da<strong>von</strong> ab, welche Risiken unter realen<br />

landwirtschaftlichen Bedingungen bestehen. Diese sogenannte Risiko­<br />

abschätzung orientiert sich unter anderem an der Menge einer Substanz, die<br />

in der Landwirtschaft tatsächlich zum Einsatz gelangt.<br />

Bevor ein Hersteller die <strong>Zulassung</strong> eines <strong>Pflanzen</strong>schutzmittels oder eines darin ent­<br />

haltenen Wirkstoffs beantragt, führt er Hunderte <strong>von</strong> Studien und Tests durch. Rund<br />

zehn Jahre lang untersuchen die Experten in den Laboren unter anderem, wie die<br />

Substanz biologisch wirkt, wie toxisch sie ist, wie sie in der Umwelt abgebaut wird<br />

und in welcher Dosis sie Lebewesen in Boden, Wasser und Luft beeinflusst. Diese<br />

Untersuchungen laufen nach den internationalen Normen der > Guten Laborpraxis<br />

(GLP) ab. Im Anschluss an die Studien müssen die Hersteller nachweisen, dass ihr<br />

Produkt bei sachgemäßer Anwendung für Mensch, Tier und Umwelt kein unvertretbares<br />

Risiko darstellt (mehr zum Thema in „Risiken minimieren – Chancen nutzen“,<br />

siehe S. 42).<br />

In den USA müssen die Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> sowohl eine landesweite<br />

Registrierung erwirken als auch in jedem Bundesstaat einzeln einen Antrag stellen. So<br />

sieht es das US­<strong>Pflanzen</strong>schutzmittelgesetz vor (Federal Insecticide, Fungicide, and<br />

Rodenticide Act, FIFRA). Für die <strong>Zulassung</strong> auf föderaler Ebene ist das Büro für <strong>Pflanzen</strong>schutzprogramme<br />

(Office of Pesticide Programs, OPP) zuständig, eine Abteilung der<br />

Umweltschutzbehörde (Environmental <strong>Protection</strong> Agency, EPA). Das Büro sichert der<br />

Industrie zu, über Anträge innerhalb <strong>von</strong> zwei Jahren zu entscheiden. In dieser Zeit<br />

bewertet es gesundheitliche Folgen für Verbraucher und Anwender und legt die maximale<br />

Dosis fest, der Menschen ausgesetzt sein dürfen. In einem da<strong>von</strong> getrennten Prozess<br />

werden die Risiken für Umwelt und Natur abgeschätzt. Dazu vergleichen die EPA­Mitarbeiter<br />

die Konzentration, in der ein <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel toxisch ist, mit der, die sie im<br />

Boden, im Oberflächen­ und Grundwasser, in Nahrungsmitteln oder im Futter <strong>von</strong> Tieren<br />

erwarten. Zunehmend kritisch betrachtet das OPP Substanzen, die sich in der Umwelt<br />

nur langsam abbauen. Erst wenn die gemeinschaftliche <strong>Zulassung</strong> vorliegt, können sich<br />

die Hersteller an die einzelnen Bundesstaaten wenden. Besonders streng bewertet beispielsweise<br />

Kalifornien, das häufig gut ein Jahr länger für seine Entscheidung benötigt.<br />

. www.epa.gov<br />

. www.cdpr.ca.gov<br />

Wie die USA bewertet auch Japan <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel und ihre Wirkstoffe nach<br />

ihren Risiken unter realen landwirtschaftlichen Bedingungen. Dort koordiniert das<br />

Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (MAFF) die <strong>Zulassung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>, die ungefähr zwei Jahre dauert. Bewertungen zu Toxizität,<br />

Verbraucher­ und Anwendersicherheit kommen vom Gesundheitsministerium und<br />

vom Rat für Nahrungsmittelsicherheit (Food Safety Council, FSC). Das Umweltministerium<br />

prüft die Sicherheit für die Umwelt. Gesetzgeber und Behörden in Japan<br />

verfolgen sehr genau, wie Europa und die USA die <strong>Zulassung</strong> regeln. Sie haben aber<br />

einen völlig eigenständigen Prozess etabliert, in dem es deutliche Akzente gibt. So<br />

legen die Japaner beispielsweise besonderes Augenmerk auf Rückstandshöchstwerte<br />

für ihre Lieblingsspeisen: Fische und Schalentiere.<br />

. www.maff.go.jp/e/index.html<br />

. www.mhlw.go.jp/english/index.html<br />

. www.env.go.jp/en<br />

06 / 07


<strong>Zulassung</strong><br />

in der EU<br />

08 / 09


<strong>Zulassung</strong><br />

in der EU<br />

Ob die Landwirte der EU ein <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel einsetzen dürfen, ent­<br />

scheidet jeder Mitgliedstaat selbst. Zuvor bedarf es allerdings der <strong>Zulassung</strong><br />

des Wirkstoffs, auf dem dieses Produkt basiert. Und dies ist eine gemein­<br />

schaftliche Aufgabe. Jahrzehntelang galt dabei wie in den USA und Japan:<br />

Lassen sich die Risiken unter realen landwirtschaftlichen Bedingungen<br />

beherrschen, wird die Substanz zugelassen. In Zukunft schließt die EU<br />

bestimmte Wirkstoffe <strong>von</strong> vornherein aus.<br />

Ein <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel, das Landwirte in Frankreich einsetzen dürfen, muss nicht<br />

unbedingt auch in Großbritannien oder Deutschland erhältlich sein. Nach EU­Recht<br />

obliegt die <strong>Zulassung</strong> den Mitgliedstaaten. Möchte ein Hersteller sein Produkt also<br />

beispielsweise in elf Ländern der EU auf den Markt bringen, muss er es elf Mal bewerten<br />

lassen. Dafür benötigen die nationalen Behörden in der Regel ein bis zwei Jahre,<br />

in manchen Ländern mehr. Bevor ein Hersteller allerdings die Registrierung eines<br />

neuen <strong>Pflanzen</strong>schutzmittels beantragen kann, muss folgende Frage geklärt sein: Ist<br />

der darin enthaltene Wirkstoff bei sachgerechter Anwendung sicher für Mensch, Tier<br />

und Umwelt? Bis zu dieser Entscheidung vergehen mehrere Jahre, in denen unabhängige<br />

Experten die Datenpakete des Herstellers prüfen.<br />

. Frankreich: www.afssa.fr<br />

. Großbritannien: www.pesticides.gov.uk<br />

. Deutschland: www.bfr.bund.de + www.jki.bund.de + www.umweltbundesamt.de + www.bvl.bund.de<br />

Für die fachliche Bewertung <strong>von</strong> Wirkstoffen ist in der EU die Europäische Behörde<br />

für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zuständig, die sich eng mit den Mitgliedstaaten<br />

abstimmt. Die EFSA berichtet an die Europäische Kommission, die den Vorschlag zur<br />

Verabschiedung an den Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit<br />

(Standing Committee on the Food Chain and Animal Health, SCFCAH)<br />

delegiert. In diesem Ausschuss müssen die meisten Mitgliedstaaten für den Wirkstoff<br />

stimmen, damit er auf eine sogenannte Positivliste gelangt. Auf dieser Liste stehen<br />

sämtliche Substanzen, die die Industrie in <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> verarbeiten darf.<br />

. www.efsa.europa.eu/de<br />

. http://ec.europa.eu/food/index_en.htm<br />

Die <strong>Zulassung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> auf nationaler Ebene und die <strong>Zulassung</strong> <strong>von</strong><br />

Wirkstoffen auf Gemeinschaftsebene – dies sind zwei klar <strong>von</strong>einander getrennte Prozesse.<br />

Doch nicht nur darin unterscheidet sich Europa <strong>von</strong> anderen Industrieregionen.<br />

Anders als in den USA, Kanada, Australien oder Japan geht der risikobasierten Bewertung<br />

in der EU künftig eine gefahrenbasierte Bewertung voraus. Ab 14. Juni 2011 gilt die<br />

Verordnung EC 1107/2009 und das bedeutet: Wirkstoffe kommen für eine <strong>Zulassung</strong> gar<br />

nicht erst in Betracht, wenn sie unter Laborbedingungen Krebs erregen, das Erbgut<br />

verändern oder die Fortpflanzung gefährden können. Diese > Ausschluss kriterien<br />

gelten unabhängig da<strong>von</strong>, wie hoch der Wirkstoff in einem <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel dosiert<br />

ist und ob er in der Praxis unerwünschte Wirkungen hat.<br />

Der Vorteil dieses Systemwechsels liegt auf der Hand: Die komplexe Bewertung <strong>von</strong><br />

Wirkstoffen wird einfacher und geht schneller. Wissenschaftler erwarten allerdings<br />

negative Konsequenzen für die Produktivität und die internationale Wettbewerbsfähig­<br />

keit der europäischen Landwirtschaft: Die Landwirte der EU müssen in Zukunft auf<br />

<strong>Pflanzen</strong>schutzmittel verzichten, die ihren Kollegen etwa in den USA und Japan nach<br />

ebenfalls sorgfältiger Prüfung zur Verfügung stehen werden.<br />

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<strong>Zulassung</strong><br />

in Brasilien<br />

12 / 13


<strong>Zulassung</strong><br />

in Brasilien<br />

Brasilien ist vom Nahrungsmittelimporteur zu einem der größten Expor­<br />

teure <strong>von</strong> Kaffee, Sojabohnen und Rindfleisch geworden. Die „landwirtschaft­<br />

liche Supermacht“, wie der britische Sender BBC das Land einmal nannte,<br />

möchte aber auch im Umwelt­ und Verbraucherschutz zu einem Vorreiter<br />

werden. Da<strong>von</strong> zeugen unter anderem Ausschlusskriterien im <strong>Pflanzen</strong>schutz.<br />

Sie sollen mindestens so lange gelten, bis die Behörden eine risikobasierte<br />

<strong>Zulassung</strong> eingeführt haben.<br />

Mehr als ein Drittel aller Waren, die Brasilien ausführt, stammt aus der Landwirtschaft.<br />

Dieser Wirtschaftszweig ist so bedeutsam, dass der Präsident persönlich den jährlichen<br />

Plan für Ackerbau und Viehzucht (PAP) vorstellt. Nach dem Willen <strong>von</strong> Luiz Inácio<br />

Lula da Silva, seit 2003 im Amt, soll das größte Land Lateinamerikas zur „Kornkammer<br />

der Welt“ werden. Laut Agrarplan PAP will die Regierung „nachhaltige Praktiken der<br />

Produktion entwickeln und natürliche Ressourcen bewahren“. Seit Jahren gibt es deshalb<br />

in Brasilien eine Debatte darüber, was nachhaltig ist – nicht anders als in Europa.<br />

Dabei geht es auch um moderne Technologien und Methoden, unter anderem um<br />

chemischen <strong>Pflanzen</strong>schutz. Wie sehr diese Methoden dabei helfen können, Ressourcen<br />

durch höhere Effizienz zu schonen, zeigt das Beispiel Reis. Die Anbaufläche für<br />

dieses Getreide hat sich laut FAO­Statistik in Brasilien zwischen 1987 und 2007 halbiert.<br />

Eine höhere Produktivität gleicht den Flächenverzicht aber mehr als aus: Die<br />

Landwirte erzeugen heute 120 Prozent mehr Reis je Hektar als damals.<br />

. BBC-Beitrag: http://news.bbc.co.uk/1/hi/business/7567778.stm<br />

. Agrarplan (auf Portugiesisch): www.agricultura.gov.br<br />

Mehr Ertrag auf weniger Fläche – dazu ist moderner <strong>Pflanzen</strong>schutz nötig. Die Regierung<br />

weiß aber auch, dass jedem Nutzen gewisse Risiken gegenüberstehen. Das spiegelt<br />

sich in der Gesetzgebung wider. Seit 2002 haben nur solche Hersteller die Chance<br />

auf <strong>Zulassung</strong>, die ihre Studien nach der > Guten Laborpraxis anfertigen. Außerdem<br />

sieht das Gesetz vor, eine Risikoabschätzung nach dem Vorbild der Industrienationen<br />

einzuführen. Die wissenschaftlichen und organisatorischen Strukturen dafür lassen sich<br />

allerdings nicht <strong>von</strong> heute auf morgen schaffen. Die Behörden legen deshalb momentan<br />

> Ausschlusskriterien an, um mögliche Risiken <strong>von</strong> vornherein auszuschließen.<br />

. www.inmetro.gov.br/english/glp/index.asp<br />

. www.anvisa.gov.br/eng/index.htm<br />

. www.anvisa.gov.br/eng/toxicology/tests.htm<br />

Diese Regelung hat dazu geführt, dass die Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> häufig auf<br />

einen <strong>Zulassung</strong>santrag verzichten. Wirkstoffe, die in den Nachbarländern ver wendet<br />

werden dürfen, bleiben Landwirten in Brasilien somit vorenthalten. Auf eine wahrschein­<br />

liche Folge weisen Wissenschaftler hin: Fehlen beim <strong>Pflanzen</strong>schutz die Alternativen,<br />

bilden viele Schädlinge Resistenzen gegen die verbliebenen Substanzen aus.<br />

Russland schließt auf<br />

Wie Brasilien möchte auch Russland mit seinen landwirtschaftlichen Produkten Märkte im Ausland<br />

erschließen und strebt die Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) an. Damit die<br />

Erzeugnisse der Landwirtschaft die Qualitätsansprüche potenzieller Abnehmer erfüllen, hat Russ­<br />

land angekündigt, beispielsweise die europäischen Grenzwerte für Rückstände <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong>­<br />

<strong>schutzmitteln</strong> zu übernehmen.<br />

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Chinas<br />

neue<br />

Gesetze<br />

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Chinas<br />

neue<br />

Gesetze<br />

China ist in der Vergangenheit immer wieder <strong>von</strong> Nahrungsmittelskandalen<br />

erschüttert worden. Der Gesetzgeber hat reagiert und im Sommer 2009 ein<br />

neues Gesetz zur Nahrungsmittelsicherheit verabschiedet. Schon im Jahr zu­<br />

vor traten neue Regelungen zum <strong>Pflanzen</strong>schutz in Kraft. Sie orientieren sich<br />

vor allem an den USA und der EU.<br />

Das chinesische Gesetz zur Nahrungsmittelsicherheit aus dem Jahr 2009 sieht unter<br />

anderem vor, landesweite Standards für den Umgang mit chemischen Substanzen<br />

festzulegen, Verstöße schärfer zu ahnden und Lebensmittel häufiger zu kontrollieren.<br />

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bescheinigt der Volksrepublik, aus den Krisen<br />

der Vergangenheit gelernt zu haben. In einer Rede sagte der WHO­Vertreter in China,<br />

Hans Troedsson: „Das Gesetz berücksichtigt die fundamentalen Prinzipien und Anforderungen<br />

der modernen Nahrungsmittelsicherheit und stimmt mit den Richtlinien der<br />

Welternährungsorganisation (FAO) und der WHO überein.“<br />

. http://english.mep.gov.cn<br />

. www.wpro.who.int/china/media_centre/speeches/speech_20090621.htm<br />

Dem Gesetz zur Nahrungsmittelsicherheit gingen 2008 neue Regelungen zum <strong>Pflanzen</strong>schutz<br />

voraus. Sie orientieren sich größtenteils an den Prozessen, die in den USA<br />

und der EU üblich sind, beachten aber lokale Besonderheiten. Die Behörden legen<br />

zum Beispiel gesteigerten Wert auf den Nachweis, dass sich ein <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel<br />

zwei Jahre lang unbeschadet lagern lässt. Schließlich sind die Vertriebswege in China<br />

lang. Aus dem japanischen Recht hat China eine Regelung übernommen, die eine<br />

regionale Besonderheit berücksichtigt: Die Industrie muss in Studien explizit nachweisen,<br />

dass der Maulbeerspinner bei korrektem Einsatz eines <strong>Pflanzen</strong>schutzmittels<br />

keinen Schaden nimmt. Seine Raupen produzieren einen wertvollen Rohstoff: Seide.<br />

Schon heute muss jede Studie, die ein Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> außerhalb<br />

Chinas für die <strong>Zulassung</strong> in China erstellt, der > Guten Laborpraxis entsprechen.<br />

Das bedeutet: Auf dem chinesischen Markt haben ausländische Produzenten nur<br />

dann Absatzchancen, wenn sie mit denselben Standards arbeiten wie in den westlichen<br />

Industrienationen.<br />

Beobachter gehen da<strong>von</strong> aus, dass die chinesische Regierung die Gute Laborpraxis<br />

in absehbarer Zeit auch für Studien vorschreiben wird, die innerhalb Chinas angefertigt<br />

werden. Dieser Schritt würde den Markt gravierend verändern, denn die GLP trennt<br />

die Spreu vom Weizen. In China gibt es Tausende kleiner Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong>­<br />

<strong>schutzmitteln</strong>, die ihre Produkte regional vertreiben. Ob alle diese Unternehmen den<br />

Umwelt­ und Verbraucherschutz gewährleisten, lässt sich kaum nachvollziehen. Wird<br />

die GLP Pflicht, überleben nur Unternehmen mit modernen Laboren und hohen<br />

wissenschaftlichen Standards.<br />

Die Macht des Faktischen in Indien<br />

Auch in Indien orientiert sich die <strong>Zulassung</strong> weitgehend an den Standards der Industrienationen.<br />

Die Behörden verfügen über gut ausgebildete Mitarbeiter, die die Studien der Industrie prüfen und<br />

auswerten. Was die Bewertung <strong>von</strong> Wirkstoffen anbelangt, votiert Indien für eine wissenschaftliche<br />

Abschätzung der Risiken. In Gesprächen mit <strong>BASF</strong> führten Mitarbeiter der Behörden als Hauptargument<br />

an, dass die heimische Landwirtschaft Nahrungsmittel für eine Milliardenbevölkerung<br />

erzeugen muss. Wirksame Substanzen ohne wissenschaftliche Prüfung <strong>von</strong> vornherein auszuschließen,<br />

stelle ein Produktionsrisiko dar.<br />

. http://india.gov.in/sectors/agriculture/ministry_agriculture.php<br />

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<strong>Zulassung</strong> in<br />

Südostasien<br />

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<strong>Zulassung</strong> in<br />

Südostasien<br />

Der größte Produzent <strong>von</strong> Reis ist China. Doch das Land braucht die Er­<br />

träge vor allem für die eigene Bevölkerung. Im Welthandel spielen daher zwei<br />

bedeutend kleinere asiatische Staaten die Hauptrollen: Jedes zweite weltweit<br />

gehandelte Reiskorn stammt aus Thailand oder Vietnam. Angesichts dieser<br />

volkswirtschaftlichen Bedeutung versteht sich <strong>von</strong> selbst, dass die Landwirte<br />

dieser Länder ihre Ernten gegen Schädlinge schützen.<br />

Die verwendeten Mittel durchlaufen in Südostasien selten eine Bewertung, die wis­<br />

senschaftlich so umfangreich ist wie etwa in der EU. Der Aufwand und die damit<br />

verbundenen Kosten wären viel zu hoch. Dennoch gibt es solide Grundlagen für die<br />

<strong>Zulassung</strong>. Die Staaten der Region bewerten eine Substanz beispielsweise erst dann,<br />

wenn die USA, Japan oder die EU sie zugelassen haben. Die Industrienationen<br />

produzieren selbst große Mengen Reis. Deshalb bewerten und registrieren sie Pro­<br />

dukte, die die Industrie zum Schutz dieses Getreides anbietet. Weder Vietnam noch<br />

Indonesien, Sri Lanka oder Taiwan ziehen die <strong>Zulassung</strong> eines <strong>Pflanzen</strong>schutzmittels<br />

auch nur in Betracht, wenn es nirgendwo sonst zugelassen ist.<br />

. Vietnam: www.ppd.gov.vn/?module=about_us&lang=english<br />

. Philippinen: http://fpa.da.gov.ph<br />

. Malaysia: www.doa.gov.my<br />

Besonderes Augenmerk richten die Länder Südostasiens darauf, wie verträglich die<br />

Mittel für Fische sind. Zum einen leben auf den Reisfeldern kleine Moskitovertilger wie<br />

die Paradiesfische (Makropoden), die der <strong>Pflanzen</strong>schutz nicht beeinträchtigen darf.<br />

Zum anderen ziehen die Bauern zwischen ihren Reisstecklingen häufig Speisefische<br />

auf. Der Schutz der <strong>Pflanzen</strong> muss sich also mit der Zucht <strong>von</strong> Tieren vereinbaren<br />

lassen, die der Ernährung <strong>von</strong> Menschen dienen. Dennoch werden auch in Südostasien<br />

immer wieder Fälle <strong>von</strong> bewusstem oder unbewusstem Missbrauch <strong>von</strong><br />

<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> bekannt. So sorgsam die Behörden auch bei der Registrierung<br />

vorgehen – es kommt auf die korrekte und verantwortungsbewusste Anwendung<br />

(> Gute landwirtschaftliche Praxis) an.<br />

Kurze Körner, lange Körner<br />

Auch Statistiken können Rätsel aufgeben: Wieso zählt die FAO Italien sowohl zu den größten<br />

Importeuren als auch zu den größten Exporteuren <strong>von</strong> geschältem Reis? Die Antwort liegt in der<br />

Sortenvielfalt dieses Getreides. Die EU deckt zwei Drittel ihres Gesamtbedarfs an Reis aus eigenem<br />

Anbau: In den Ebenen Italiens und Spaniens gibt es ausgedehnte Felder für kleinkörnigen Reis.<br />

Langkörnige Sorten allerdings muss Europa aus Asien einführen, unter anderem aus Indien und<br />

Thailand. Diese Erzeugnisse unterliegen den Einfuhrregeln der EU – auch was die Rückstände <strong>von</strong><br />

<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> anbelangt. Die asiatischen Reisexporteure müssen beim Anbau darauf<br />

achten, dass sie die strengen europäischen Grenzwerte einhalten. Für die Rückstände <strong>von</strong> Produkten,<br />

die in der EU nicht zugelassen sind, gilt der Vorsorgewert <strong>von</strong> 0,01 mg/kg (siehe S. 30/31).<br />

Lägen die Rückstände über dem Vorsorgewert, bekämen die europäischen Verbraucher keinen<br />

Basmatireis. Die asiatischen Erzeuger müssten sich auf andere Abnehmer beschränken.<br />

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Ein weites Feld:<br />

zwischen „nicht<br />

zugelassen“ und<br />

„verboten“<br />

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Ein weites Feld:<br />

zwischen „nicht<br />

zugelassen“ und<br />

„verboten“<br />

Im Oktober 2008 veröffentlichte Greenpeace einen „Pestizidtest Kräuter<br />

und Gewürze“, in dem die Umweltschutzorganisation Überschreitungen <strong>von</strong><br />

Grenzwerten nachweist. Außerdem heißt es in dem Papier, ein Viertel der<br />

ermittelten Wirkstoffe seien in der EU „nicht zugelassen“. Manche Zeitungen<br />

änderten diese scheinbar umständliche Formulierung in „verboten“. Doch die<br />

beiden Wörter bedeuten nicht das Gleiche.<br />

Ein Beispiel illustriert, wieso: In Chilipulver fand Greenpeace Permethrin. Die europäi­<br />

sche <strong>Zulassung</strong> dieses Wirkstoffs für den <strong>Pflanzen</strong>schutz ist vor Jahren ausgelaufen,<br />

und die Hersteller haben keine Wiederzulassung beantragt. Das liegt nicht etwa<br />

daran, dass sich Permethrin als bedenklich herausgestellt hätte. Vielmehr bevorzugen<br />

die Landwirte alternative Produkte der Industrie. Dennoch ist Permethrin nicht ver­<br />

schwunden. Der Wirkstoff ist in Shampoos enthalten, die Läuse bekämpfen. Auch<br />

Wollteppiche schützt er vor hungrigen Insekten. In der richtigen Dosis bekämpft<br />

Permethrin Schädlinge und stellt keine Gefahr für Umwelt und Verbraucher dar.<br />

Anders als in der EU dürfen Landwirte in den USA permethrinhaltige Mittel weiterhin<br />

nutzen. Im Süden des Landes werden diese Insektizide mitunter gegen Rüsselkäfer<br />

eingesetzt, die Gewürzpaprika befallen – die Grundlage für Chilipulver. Die US­<br />

Behörden haben für Permethrin eine > Referenzdosis (RfD) <strong>von</strong> 0,25 mg/kg fest­<br />

gelegt. Das ist jene Dosis, die ein Mensch sein Leben lang täglich ohne gesundheit­<br />

liche Folgen einnehmen könnte. Greenpeace hat in dem untersuchten Chilipulver<br />

0,02 mg/kg Permethrin nachgewiesen, also nicht einmal ein Zehntel der RfD.<br />

Dennoch hat die Umweltschutzorganisation den Fund völlig zu Recht als Verstoß<br />

gegen EU­Recht kritisiert. Denn für Permethrin gilt wie für viele andere Wirkstoffe<br />

pauschal der Vorsorgegrenzwert 0,01 mg/kg (siehe folgendes Kapitel).<br />

Im Oktober 2009 wiederholte Greenpeace seinen Gewürztest. Diesmal fand die Organisation<br />

einen Stoff, dessen Anwendung in der EU tatsächlich ausdrücklich verboten<br />

ist – DDT. Das bedeutet jedoch nicht, dass Gewürze keine Rückstände dieser Substanz<br />

enthalten dürfen. DDT ist in vielen subtropischen Regionen als Insektizid zugelassen,<br />

vor allem weil es effektiv vor Malaria schützt. Um diesen Ländern den Export<br />

landwirtschaftlicher Produkte zu ermöglichen, gilt in der EU eine sogenannte Importtoleranz.<br />

Gewürze dürfen bis zu einem Milligramm DDT je Kilogramm enthalten.<br />

Greenpeace wies in einem Currypulver rund ein Hundertstel dieser Menge nach. Der<br />

Fund war also weder gefährlich für Verbraucher noch verstieß er gegen EU­Recht.<br />

Dennoch erschienen in einigen Zeitungen Schlagzeilen wie „Gift auf der Wurst“ oder<br />

„Mit Gift gewürzt“.<br />

26 / 27


Sicherheit bei<br />

importierten<br />

Lebensmitteln<br />

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Sicherheit bei<br />

importierten<br />

Lebensmitteln<br />

<strong>Pflanzen</strong>schutzmittel sind auf bestimmte Kulturen sowie auf die Schäd­<br />

linge und klimatischen Bedingungen im Anbaugebiet zugeschnitten. Die<br />

meisten <strong>Zulassung</strong>en gelten deshalb nicht global, sondern regional. Für die<br />

Rückstände <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>, die in Europa nicht zugelassen sind,<br />

bestimmt die EU entweder Importtoleranzen oder es gilt ein sehr niedriger<br />

pauschaler Grenzwert, ein so genannter Vorsorgewert.<br />

Bananen in Costa Rica verlangen einen anderen Schutz als britische Äpfel. Die Her­<br />

steller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> beantragen die <strong>Zulassung</strong> deshalb meistens auch<br />

nur dort, wo ihr Produkt gebraucht wird. Dafür sprechen schon die Kosten. In den<br />

USA beispielsweise zahlt ein Hersteller mehr als 600.000 Dollar, wenn er die <strong>Zulassung</strong><br />

eines neuen Wirkstoffs beantragt. Jede einzelne nationale <strong>Zulassung</strong> ist darüber<br />

hinaus mit einem immensen Aufwand verbunden, dauert mehrere Jahre und ist selbstverständlich<br />

ergebnisoffen. Eine Garantie auf <strong>Zulassung</strong> gibt es nicht.<br />

Geringe Rückstände chemischer <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel sind mitunter unvermeidlich,<br />

wenn die Landwirtschaft ausreichende Mengen an Lebens­ und Futtermitteln produzieren<br />

soll – auch in Südamerika oder Asien. Solche Nahrungsmittel per se an den<br />

europäischen Grenzen abzuweisen, wäre unrealistisch. Der Handel käme zum<br />

Erliegen. Die Institutionen der EU müssen also zwei Interessen miteinander in Waage<br />

bringen. Auf der einen Seite steht der Wunsch der Verbraucher, im Supermarkt tropische<br />

Früchte, Kaffee, Reis oder Pistazien zu erschwinglichen Preisen vorzufinden. Auf<br />

der anderen Seite müssen auch importierte Waren die hohen Standards erfüllen, die<br />

der Verbraucherschutz bei heimischen Erzeugnissen verlangt. Eine Lösung besteht in<br />

Importtoleranzen (siehe S. 27). Ist eine solche Grenze für Rückstände nicht festgelegt,<br />

gilt ein Vorsorgewert. Er liegt in der EU bei 0,01 mg/kg.<br />

„Anders als die > Grenzwerte, die die <strong>Zulassung</strong>sbehörden für einzelne Wirkstoffe<br />

festlegen, sind solche pauschalen Höchstwerte generell nicht wissenschaftlich begründet“,<br />

stellt Professor Dr. Fritz Führ vom Forschungszentrum Jülich fest. „Sie leiten sich<br />

aus dem > Vorsorgeprinzip ab, sind politisch motiviert und sagen nichts über die<br />

tatsächlichen Risiken für Umwelt und Gesundheit aus, die entstehen, wenn sie überschritten<br />

werden.“ Rückstände unterhalb <strong>von</strong> 0,01 mg/kg hätten nach dem heutigen<br />

Stand der Wissenschaft in der Regel keinerlei Wirkung auf Mensch und Umwelt, so<br />

Fritz Führ. Der Verbraucherschutz in Europa sei also mehr als gewährleistet.<br />

Die Realitäten im Blick: Importtoleranzen in der EU<br />

Zahlreiche Substanzen, die in anderen Regionen der Erde gebraucht werden, kommen in Europa<br />

nicht zum Einsatz. Ist in der EU kein gesetzlicher > Rückstandshöchst gehalt festgelegt, nimmt<br />

der Vorsorgewert diese Funktion ein. Auf Antrag legen die zuständigen Fachbehörden der Mitglied­<br />

staaten jedoch eine Import toleranz fest. Dies geschieht nur, „wenn […] Rückstände in der bean­<br />

tragten Höhe aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes keine Gefährdung darstellen“.<br />

. www.bfr.bund.de/cm/276/fragen_und_antworten_zu_pflanzenschutzmittel_rueckstaenden.pdf<br />

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Ausblick: mehr<br />

Kooperation bei<br />

der <strong>Zulassung</strong><br />

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Ausblick: mehr<br />

Kooperation bei<br />

der <strong>Zulassung</strong><br />

Die Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> reichen häufig in mehreren<br />

Ländern das gleiche Datenpaket zur Bewertung ein. Die Behörden stellen<br />

daraufhin beinahe identische Untersuchungen an. Unterdessen warten die<br />

Landwirte darauf, Schädlinge wirksam kontrollieren zu dürfen. Die Organisation<br />

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) möchte<br />

diese Verschwendung <strong>von</strong> Ressourcen beenden.<br />

Im Jahr 1994 vereinbarten die OECD­Staaten, ihre nationalen Bewertungen <strong>von</strong><br />

<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> auszutauschen. Bis 2014 möchten sie<br />

n die Dossiers standardisieren, die Chemieunternehmen mit ihren Anträgen einreichen;<br />

n das Format der Berichte vereinheitlichen, die Regierungen über <strong>Pflanzen</strong>schutz­<br />

mittel anfertigen;<br />

n eine elektronische Datenbank anlegen, die darüber informiert, wie chemische Sub­<br />

stanzen wirken, welches Gefahrenpotenzial sie haben und wie wahrscheinlich es<br />

ist, dass Mensch und Umwelt diesen Gefahren ausgesetzt werden;<br />

n dokumentieren, welche Rückstände <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel abhängig <strong>von</strong> regionalen<br />

Gegebenheiten hinterlassen. Regionen, die einander klimatisch und geologisch<br />

ähneln, profitieren so gegenseitig <strong>von</strong> ihren Erfahrungen.<br />

Ein einheitliches Format wird nicht nur den Mitgliedstaaten der OECD helfen, Zeit und<br />

Geld zu sparen, sondern nützt auch Entwicklungsländern. Die meisten Länder Afrikas<br />

beispielsweise verfügen selten über Labore, die <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel gründlich bewer­<br />

ten können. Sie blicken deshalb auf die Industrienationen: Hat ein Produkt dort eine<br />

fundierte wissenschaftliche Bewertung durchlaufen, erwägen auch sie die <strong>Zulassung</strong>.<br />

Ein Beispiel dafür ist Imazapyr. Dieser unter anderem in den USA und Neuseeland<br />

zugelassene Wirkstoff ist Kernbestandteil eines <strong>Pflanzen</strong>schutzsystems, das <strong>BASF</strong><br />

gemeinsam mit staatlichen und nicht staatlichen Partnern in Kenia umsetzt. Es heißt<br />

StrigAway ® und bekämpft das Hexenkraut Striga. Dieses parasitäre Sommerwurzel­<br />

gewächs vernichtet südlich der Sahara 20 bis 80 Prozent der Maisernten.<br />

Schon heute empfehlen die Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> den Schwellen­ und<br />

Entwicklungsländern, Datenbanken der Industrieländer zu Rate zu ziehen. Der brasi­<br />

lianische Verband für <strong>Pflanzen</strong>schutz (Associação Nacional de Defesa Vegetal,<br />

ANDEF) beispielsweise verweist die Regierung in Brasilia auf die Pesticide Handlers<br />

Exposure Database (PHED). Diese Sammlung der US­amerikanischen EPA und des<br />

kanadischen Gesundheitsministeriums beschreibt Tausende chemische Substanzen,<br />

die in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen. Selbst Industriestaaten wie Australien<br />

und Großbritannien greifen gerne auf die Informationen zu. Darüber hinaus beantwortet<br />

die PHED Fragen, die beispielsweise in europäischen Datenbanken keine Rolle<br />

spielen: Wie verhalten sich bestimmte Substanzen in Regionen, in denen ähnliche<br />

Bedingungen herrschen wie in Brasilien?<br />

Die Länder der Erde geben unterschiedliche Antworten auf die Frage, wie sich der<br />

Schutz <strong>von</strong> Umwelt und Verbrauchern mit der Produktion <strong>von</strong> genügend Nahrungsmitteln<br />

ins Gleichgewicht bringen lässt. Hersteller wie <strong>BASF</strong> arbeiten bei der <strong>Zulassung</strong><br />

deshalb mit vielen Behörden der Welt zusammen und beachten regionale und<br />

nationale Besonderheiten. Ohne diese Unterschiede einzuebnen, wird eine verstärkte<br />

internationale Kooperation es erleichtern, die potenziellen Wirkungen eines <strong>Pflanzen</strong>schutzmittels<br />

zu erfassen. Der Einsatz <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>, die zum Erfolg der<br />

landwirtschaftlichen Produktion beitragen, wird so noch sicherer.<br />

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Glossar<br />

ADI (Acceptable Daily Intake): Grenzwert, der die Menge einer Substanz angibt, die ein Verbraucher<br />

täglich und lebenslang ohne erkennbare Schäden für die Gesundheit aufnehmen kann. Der ADI<br />

ergibt sich aus der Division des > NOAEL durch einen Sicherheitsfaktor <strong>von</strong> mindestens 100. Liegt<br />

der NOAEL beispielsweise bei 1.500 mg/kg Körpergewicht, dann leitet sich eine für den Menschen<br />

akzeptable tägliche Aufnahme <strong>von</strong> 15 mg/kg Körpergewicht ab.<br />

ARfD (Acute Reference Dose): Grenzwert, der die Menge einer Substanz angibt, die ein Verbraucher<br />

innerhalb eines Tages ohne erkennbares Risiko aufnehmen kann.<br />

Ausschlusskriterien: Die EU verbietet Wirkstoffe, die eines oder mehrere der sogenannten CMR­<br />

Kriterien erfüllen. C steht für karzinogen (krebserregend), M für mutagen (erbgutverändernd) und R<br />

für reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend). Ein weiteres Ausschlusskriterium sind endokrine<br />

Einflüsse. Das sind Auswirkungen auf das Hormonsystem. Das Verbot gilt selbst dann, wenn<br />

die Effekte nur bei extrem hohen Dosen auftreten.<br />

Grenzwert: Um das Gefahrenpotenzial eines Wirkstoffs einzuschätzen, werten die Behörden Daten<br />

aus, die die Hersteller <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> in Tierversuchen gewonnen haben. In diesen Versuchen<br />

erforschen Wissenschaftler unter anderem, welche Effekte eine Substanz in hohen Konzentrationen<br />

auslösen kann. Daraus leiten sie den so genannten > NOAEL ab. Um die für den Menschen<br />

gültigen toxikologischen Grenzwerte > ADI und > ARfD abzuleiten, wird der NOAEL<br />

wiederum durch einen Faktor <strong>von</strong> mindestens 100 geteilt. Dieses Prinzip, Grenzwerte zu ermitteln,<br />

ist unter anderem <strong>von</strong> der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation<br />

(FAO) anerkannt.<br />

Gute Laborpraxis (GLP): Qualitätssicherungssystem der OECD, das die wissenschaftliche Prüfung<br />

chemischer Stoffe formal regelt. Die GLP macht die Ergebnisse <strong>von</strong> Studien ebenso transparent<br />

und nachvollziehbar wie jeden einzelnen Zwischenschritt. In der EU und vielen Ländern der Welt<br />

müssen Labore und Forschungseinrichtungen nachweisen, dass sie die Grundsätze der GLP einhalten.<br />

Dazu gehören Standards für Organisation, Personal, Räume, Prüf­ und Referenzsubstanzen,<br />

Arbeitsanweisungen, Ergebnisberichte und Archivierung.<br />

Gute landwirtschaftliche Praxis (Good Agricultural Practice, GAP): Sammlung <strong>von</strong> Leitsätzen<br />

der landwirtschaftlichen Produktion. Dazu gehört es, die Grundsätze der integrierten Schädlingsbekämpfung<br />

in einer bestimmten Klimazone einzuhalten, <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel nur in jeweils der<br />

Menge einzusetzen, die die gewünschte Wirkung erzielt, und die Rückstandshöchstgehalte in Nahrungsmitteln<br />

zu beachten.<br />

NOAEL (No Observed Adverse Effect Level): Die höchste im Tierversuch geprüfte Dosis einer<br />

Substanz, die zu keinen feststellbaren nachteiligen Wirkungen führt.<br />

Referenzdosis (Reference Dose, RfD): In den USA gebräuchlicher Begriff für > ADI.<br />

Rückstandshöchstgehalt (Maximum Residue Level, MRL): Die Rückstände <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong><br />

in Lebensmitteln müssen für den Verbraucher sicher und so niedrig wie möglich sein.<br />

Der MRL­Wert – festgelegt <strong>von</strong> der Europäischen Kommission – gibt den maximal zulässigen Rückstandsgehalt<br />

in oder auf Lebens­ und Futtermitteln an. Die Werte sind der MRL­Datenbank auf der<br />

Website der Kommission abrufbar: http://ec.europa.eu/sanco_pesticides.<br />

Product Stewardship: Das nachhaltige Management <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> über den gesamten<br />

Produktlebenszyklus hinweg – <strong>von</strong> der Entwicklung über den Gebrauch bis zur ordnungsgemäßen<br />

Entsorgung. <strong>BASF</strong> arbeitet eng mit Kunden, Lieferanten und Anwendern zusammen. Das<br />

Unternehmen unterstützt beispielsweise in vielen Ländern der Welt Schulungen <strong>von</strong> Landwirten für<br />

einen verantwortungsvollen Umgang mit <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>. Um auch in weniger entwickelten<br />

Ländern Sicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten, bietet <strong>BASF</strong> Gebrauchsanweisungen für<br />

Analphabeten an: Bilder beschreiben, wie das <strong>Pflanzen</strong>schutzmittel anzuwenden ist.<br />

Vorsorgeprinzip: Dieses Prinzip, das die EU im Jahr 2000 eingeführt hat, soll die Verbraucher vor<br />

potenziellen Gefahren schützen, deren reale Risiken nicht hinreichend bestimmt sind. Auf chemische<br />

Substanzen wird das Prinzip dann angewendet, wenn der EU keine gesicherten Informationen vorliegen:<br />

Haben die Hersteller ihre Datenpakete ausschließlich bei nicht europäischen Behörden eingereicht,<br />

kann die EU die Risiken nicht bewerten. Also gilt für diese Substanzen ein Grenzwert, der<br />

vorsichtshalber weit unter denen liegt, die für einzelne Wirkstoffe jemals festgesetzt worden sind.<br />

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Anhang: <strong>Zulassung</strong>sprozesse<br />

Informelles<br />

Treffen<br />

Hersteller /<br />

Umweltschutzbehörde<br />

(EPA)<br />

USA Japan<br />

Hersteller-<br />

Dossier<br />

EPA<br />

Büro für<br />

<strong>Pflanzen</strong>schutzprogramme<br />

(OPP)<br />

<strong>Zulassung</strong>sstelle<br />

EPA-<br />

Abteilung<br />

für gesundheitliche<br />

Effekte<br />

(HED)<br />

EPA-<br />

Abteilung für<br />

Umwelteffekte<br />

(EFED)<br />

EPA<br />

Büro für<br />

Planzenschutzprogramme<br />

(OPP)<br />

<strong>Zulassung</strong>sstelle<br />

Dossier<br />

vollständig? Prüfung Auswertung<br />

§§<br />

?<br />

§§<br />

?<br />

<strong>Zulassung</strong> auf nationaler Ebene<br />

EPA<br />

Büro für<br />

<strong>Pflanzen</strong>schutzprogramme<br />

(OPP)<br />

<strong>Zulassung</strong>sstelle<br />

Föderale<br />

<strong>Zulassung</strong><br />

50<br />

Staaten<br />

Wirkstoff<br />

zugelassen<br />

Einzelstaatliche<br />

<strong>Zulassung</strong><br />

<strong>von</strong><br />

<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>,<br />

die<br />

den Wirkstoff<br />

enthalten<br />

Der Hersteller reicht das Datenpaket (Dossier) beim Office of Pesticide Programs (OPP), einer Abteilung der<br />

Environmental <strong>Protection</strong> Agency (EPA), ein.<br />

Die Referate des OPP (Health Effects Division und Environmental Fate and Effects Division) überprüfen die möglichen<br />

Einflüsse auf die Gesundheit der Verbraucher (Rückstände, Verbrauchersicherheit, Exposition) und die<br />

Umwelt (Umweltverhalten, Ökotoxizität, Einfluss auf gefährdete Arten).<br />

Die <strong>Zulassung</strong>sstelle des OPP befindet, ob der Wirkstoff sicher ist (Sicherheitsbedenken, zusätzliche Anforderungen,<br />

Absprache mit Benefit­Abteilung). Wenn ja, veranlasst die Bundesbehörde EPA die individuelle Registrierung<br />

in den Bundesstaaten.<br />

?<br />

§§ §§<br />

Prüfung <strong>von</strong><br />

Umweltrisiken<br />

Hersteller-Dossier<br />

Umweltministerium<br />

(MoE)<br />

Vorabantrag Antrag<br />

Zentrum zur Überprüfung <strong>von</strong><br />

Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen<br />

Produkten (FAMIC)<br />

Kontrolle der Qualität und Vollständigkeit<br />

Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Forstwirtschaft und<br />

Fischerei (MAFF)<br />

MRL<br />

Registrierung<br />

Gesundheitsministerium<br />

(MHLW)<br />

legt MRL fest<br />

Prüfung gesundheitlicher<br />

Risiken<br />

ADI<br />

§§<br />

Rat für Nahrungsmittelsicherheit<br />

(FSC)<br />

legt ADI fest<br />

Der Hersteller reicht das Dossier beim Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (MAFF) ein.<br />

Das MAFF leitet die <strong>Zulassung</strong> ein und prüft, ob der Wirkstoff seine Funktion erfüllt.<br />

Das Gesundheitsministerium und der Rat für Nahrungsmittelsicherheit prüfen Toxizität, Verbraucher­ und<br />

Anwendersicherheit.<br />

Das Umweltministerium prüft die Verträglichkeit des Wirkstoffs für die Umwelt.<br />

38 / 39


Anhang: <strong>Zulassung</strong>sprozesse<br />

Hersteller-<br />

Dossier<br />

Mitgliedstaat<br />

Europa<br />

Auswertung<br />

§§<br />

?<br />

DAR<br />

Draft Assessment<br />

Report<br />

Befragung<br />

der anderen<br />

Mitgliedstaaten<br />

EU-Ebene<br />

EFSA<br />

Conclusion<br />

Positivlistung?<br />

Aufnahme in<br />

Positivliste<br />

Wirkstoff<br />

in<br />

EU-27<br />

erlaubt<br />

Nationalstaatliche<br />

<strong>Zulassung</strong><br />

<strong>von</strong><br />

<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong>,<br />

die<br />

den Wirkstoff<br />

enthalten<br />

Der Hersteller reicht das Datenpaket (Dossier) bei einem Mitgliedsland ein (Rapporteur Member State, RMS).<br />

Der RMS bewertet die Unterlagen und erstellt den Draft Assessment Report (DAR).<br />

Ist der Wirkstoff sicher für Mensch, Tier und Umwelt, schlägt der RMS die Aufnahme in die Positivliste vor.<br />

Die Europäische Behörde für Nahrungsmittelsicherheit (EFSA) befragt die anderen Mitgliedsländer zu dem<br />

Wirkstoff (Peer­Review­Prozess).<br />

Die EFSA diskutiert schriftlich Kritikpunkte und führt offene Fragen auf (EFSA Conclusion).<br />

Die EU­Kommission schlägt vor, ob der Wirkstoff gelistet wird (Positivliste) oder nicht.<br />

Im Ständigen Ausschuss für die Nahrungskette und die Tiergesundheit (Standing Committee on the Food Chain<br />

and Animal Health, SCFCAH) geben alle Mitgliedsländer ihr Votum zu dem Wirkstoff ab.<br />

§§<br />

X<br />

+<br />

+ X<br />

+ X<br />

§§<br />

Keine<br />

Registrierung<br />

Brasilien<br />

Nationale<br />

Ebene:<br />

<strong>Zulassung</strong> <strong>von</strong><br />

Wirkstoffen und<br />

<strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong><br />

Gesundheitsministerium (ANVISA)<br />

Gesundheitliche<br />

Risiken<br />

Rückstandshöchstgehalt<br />

Landwirtschaftsministerium (MAPA)<br />

Wirkungstests<br />

Hersteller-Dossier<br />

Landwirtschaftsministerium<br />

<strong>Zulassung</strong> Prospekt<br />

Umweltministerium (IBAMA)<br />

Umweltrisiken<br />

Kennzeichnung<br />

Registrierung <strong>von</strong> <strong>Pflanzen</strong><strong>schutzmitteln</strong> 21 Staaten<br />

Der Hersteller reicht das Datenpaket (Dossier) bei drei Bundesministerien ein.<br />

Das Landwirtschaftsministerium (MAPA) überprüft, ob die Substanz wirkt, wie sie wirken soll.<br />

Das Umweltministerium (IBAMA) prüft die Einflüsse auf die Umwelt.<br />

Das Gesundheitsministerium (ANVISA) bewertet die gesundheitlichen Risiken.<br />

Das Landwirtschaftsministerium erlaubt die nationale Registrierung.<br />

Neben der nationalen Prüfung ist die Registrierung auf bundesstaatlicher Ebene erforderlich.<br />

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Ihre Ansprechpartner<br />

Der Inhalt dieser Broschüre wurde <strong>von</strong> Experten aus verschiedenen Fachgebieten<br />

zusammengestellt, darunter Registrierungsexperten aus den verschiedenen Län-<br />

dern. Vor dem Hintergrund dieses breiten fachlichen Spektrums wünschen wir uns,<br />

dass die vorgestellten Informationen Anknüpfungspunkte für eine Diskussion liefern,<br />

die neue Perspektiven ermöglicht.<br />

Wir laden Sie herzlich ein zu einem Dialog, der sich an Ihren Prioritäten und Fragen<br />

orientiert.<br />

Ansprechpartnerin für Medienvertreter:<br />

Elise Kissling<br />

Telefon: +49 621 60-27450, elise.kissling@basf.com<br />

Ansprechpartner für Fragen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik:<br />

Rainer <strong>von</strong> Mielecki<br />

Telefon: +49 621 60-27713, rainer.mielecki@basf.com<br />

In unserer Informationsreihe sind bereits erschienen:<br />

<strong>Pflanzen</strong>schutz – aber sicher!<br />

Risiken minimieren – Chancen nutzen<br />

Eine klare Sache: Wasser- und <strong>Pflanzen</strong>schutz<br />

Biodiversität und Landwirtschaft<br />

Bestellnummer: AP 3/1 2010 d


Herausgeber:<br />

<strong>BASF</strong> SE<br />

Agrarzentrum Limburgerhof<br />

67117 Limburgerhof<br />

www.agrar.basf.de<br />

www.agro.basf.com

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