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Lehrplan und Rahmenplan für die Fachschule Altenpflege ...

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inhaltliche <strong>und</strong> organisatorische Zuordnungen vornimmt,<br />

didaktische Konkretisierungen durchführt,<br />

Verknüpfungen mit anderen Lernmodulen <strong>und</strong> den verschiedenen Kompetenzen ausweist,<br />

Zeitansätze festlegt,<br />

methodische Entscheidungen trifft,<br />

Me<strong>die</strong>n benennt <strong>und</strong><br />

sonstige Hilfen zur Umsetzung des <strong>Lehrplan</strong>s in Unterricht anbietet.<br />

Die damit verb<strong>und</strong>ene umfassende curriculare Planungsarbeit <strong>und</strong> <strong>die</strong> Realisierung des<br />

handlungsorientierten Lehr-Lern-Konzepts erfordert <strong>die</strong> Weiterentwicklung bisheriger Unterrichtsstrategien.<br />

In den komplexen Lehr-Lernsituationen sollen so weit als möglich <strong>die</strong> Erfahrungen<br />

der Lernenden in den Einrichtungen der praktischen Ausbildung berücksichtigt werden.<br />

Zeiten für Lernzielkontrolle, Exkursionen u.s.w. sind bereits in den St<strong>und</strong>enansätzen der<br />

Lernmodule enthalten <strong>und</strong> müssen berücksichtigt werden.<br />

Die ausbildenden Einrichtungen erstellen unter Mitwirkung der Praxisanleiterinnen <strong>und</strong> Praxisanleiter<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage des <strong>Lehrplan</strong>s einen Ausbildungsplan, der mit der Schule abgestimmt<br />

werden sollte. Aufgabe der Praxisanleiterinnen <strong>und</strong> Praxisanleiter ist es, <strong>die</strong> curricularen<br />

Vorgaben mit den Erfordernissen der Praxis in Übereinstimmung zu bringen <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

Praxisanleitung der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler auf der Gr<strong>und</strong>lage eines Ausbildungsplans<br />

sicher zu stellen.<br />

Schülerbezogene Rahmenbedingungen<br />

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist, dass <strong>die</strong> Bewerberin oder der Bewerber<br />

nicht in ges<strong>und</strong>heitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist sowie<br />

1. der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss<br />

oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, <strong>die</strong> den Hauptschulabschluss<br />

erweitert oder<br />

2. der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern<br />

eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder <strong>die</strong><br />

Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich<br />

geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in<br />

der <strong>Altenpflege</strong>hilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird.

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