Lehrplan und Rahmenplan für die Fachschule Altenpflege ...

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05.02.2015 Aufrufe

5 2 Leitlinien des Bildungsganges 2.1 Tätigkeits- und Anforderungsprofil Das Altenpflegegesetz beschreibt folgendes Tätigkeits- und Anforderungsprofil: 1. Die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege 2. Die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen 3. Die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte 4. Die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung 5. Die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung 6. Die umfassende Begleitung Sterbender 7. Die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkraft sind 8. Die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten 9. Die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte und 10. Die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen. Dieses komplexe Anforderungsprofil erfordert umfassende Handlungskompetenzen, die folgendermaßen differenziert werden können: Fachkompetenz - Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen und situationsgerecht umsetzen.

6 - Ressourcen und Probleme im Bereich der Pflege erfassen, den Pflegebedarf ermitteln und Pflegediagnosen stellen. - Den Pflegeprozess theoriegeleitet steuern, d. h. die Pflege alter Menschen selbstständig planen, durchführen und reflektieren einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung sowie Mitwirkung bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie unter Aufsicht. - Berufsspezifische Problemstellungen in ihren Anforderungen erkennen und gezielt Maßnahmen planen und umsetzen. - Berufliche Handlungen begründet ausführen. Methodenkompetenz - Aufgaben und Problemstellungen erfassen, Lösungsvorschläge entwickeln und begründen. - Informationen und Materialien beschaffen, aufbereiten und auswerten. - Sachverhalte in Texten, Strukturen und anderen Informationsträgern strukturiert wiedergeben. - Sich selbst organisieren und Prioritäten setzen. - Arbeitsabläufe planen, durchführen und kontrollieren. - Ökonomisch mit Ressourcen umgehen. - Mit anderen Berufsgruppen und Diensten zusammenarbeiten. Soziale Kompetenz - Wertschätzend mit Menschen umgehen. - Individualität und Selbstbestimmungsrecht alter Menschen achten. - Eigene Kommunikations- und Kontaktfähigkeit sowie Kontaktbereitschaft weiterentwickeln. - Sich in andere Menschen einfühlen und sensibel reagieren. - Mit Nähe, Distanz und der Privatsphäre alter Menschen angemessen umgehen. - Mit Emotionen adäquat umgehen. - Mit Kritik angemessen umgehen und ehrliches Feedback geben. - Konflikte wahrnehmen, gegensätzliche Positionen aushalten und konstruktiv Kompromisse erarbeiten.

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2 Leitlinien des Bildungsganges<br />

2.1 Tätigkeits- <strong>und</strong> Anforderungsprofil<br />

Das <strong>Altenpflege</strong>gesetz beschreibt folgendes Tätigkeits- <strong>und</strong> Anforderungsprofil:<br />

1. Die sach- <strong>und</strong> fachk<strong>und</strong>ige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere<br />

den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende <strong>und</strong><br />

geplante Pflege<br />

2. Die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung<br />

ärztlicher Verordnungen<br />

3. Die Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer<br />

<strong>und</strong> gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte<br />

4. Die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung <strong>und</strong> der<br />

Behandlung<br />

5. Die Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung<br />

6. Die umfassende Begleitung Sterbender<br />

7. Die Anleitung, Beratung <strong>und</strong> Unterstützung von Pflegekräften, <strong>die</strong> nicht Pflegefachkraft<br />

sind<br />

8. Die Betreuung <strong>und</strong> Beratung alter Menschen in ihren persönlichen <strong>und</strong> sozialen Angelegenheiten<br />

9. Die Hilfe zur Erhaltung <strong>und</strong> Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich<br />

der Förderung sozialer Kontakte <strong>und</strong><br />

10. Die Anregung <strong>und</strong> Begleitung von Familien- <strong>und</strong> Nachbarschaftshilfe <strong>und</strong> <strong>die</strong> Beratung<br />

pflegender Angehöriger<br />

Darüber hinaus soll <strong>die</strong> Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der <strong>Altenpflege</strong> tätigen<br />

Personen zusammenzuarbeiten <strong>und</strong> <strong>die</strong>jenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, <strong>die</strong> in unmittelbarem<br />

Zusammenhang mit den Aufgaben in der <strong>Altenpflege</strong> stehen.<br />

Dieses komplexe Anforderungsprofil erfordert umfassende Handlungskompetenzen, <strong>die</strong> folgendermaßen<br />

differenziert werden können:<br />

Fachkompetenz<br />

- Theoretische Gr<strong>und</strong>lagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen <strong>und</strong> situationsgerecht<br />

umsetzen.

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