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Vortrag WeGebAU 2011

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<strong>WeGebAU</strong><br />

Ute Barthel – 04.10.<strong>2011</strong><br />

Weiterbildung<br />

Geringqualifizierter und<br />

beschäftigter Älterer<br />

Arbeitnehmer in Unternehmen<br />

Programmziele<br />

Unterstützung der Weiterbildungsbereitschaft der Betriebe und<br />

Bindung bewährter Mitarbeiter/innen an das Unternehmen durch<br />

das Nachholen beruflicher Qualifikationen / die Aktualisierung<br />

beruflicher Kenntnisse<br />

Entlassungen aufgrund falscher bzw. mangelnder Qualifikation<br />

werden vermieden<br />

Leistungs-und wettbewerbsfähiges Personal<br />

Deckung des Fachkräftebedarfs<br />

Den Auswirkungen des demographischen Wandels wird<br />

entgegen gewirkt<br />

Seite 2


Zielgruppen<br />

Geringqualifizierte:<br />

Mitarbeiter/innen ohne Berufsausbildung, oder Mitarbeiter/innen<br />

seit mindestens 4 Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit<br />

Ältere:<br />

Mitarbeiter/innen ab 45 Jahren in Betrieben mit weniger als 250<br />

Beschäftigten<br />

Seite 3<br />

Fördervoraussetzungen<br />

Zugehörigkeit zur Zielgruppe = Geringqualifizierte<br />

Die Weiterbildung wird im Rahmen eines bestehenden<br />

Beschäftigungsverhältnisses durchgeführt<br />

Der Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht fort<br />

Die teilnehmenden Mitarbeiter/innen erhalten keine Leistungen nach<br />

dem SGB II<br />

Es entsteht weiterbildungsbedingter Arbeitsausfall<br />

Beratung durch die zuständige Agentur für Arbeit vor Beginn der<br />

Qualifizierungsmaßnahme<br />

Seite 4


Förderleistung<br />

Übernahme der Kosten für den weiterbildungsbedingten<br />

Arbeitsausfall in Höhe von 50% (Arbeitsentgeltzuschuss – AEZ)<br />

Übernahme der Qualifizierungskosten durch Ausstellung eines<br />

Bildungsgutscheins<br />

Seite 5<br />

Pflegehilfskraft Anna Weber<br />

Lebenslauf<br />

Frau Weber:<br />

1980 geboren<br />

1996 – 2000<br />

Verkäuferin<br />

‣ Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche<br />

‣ Gehalt 1000 € brutto im Monat<br />

‣ Nachqualifizierung Altenpflegehelfer/in in 6 Monaten<br />

‣ Aufgrund der Teilnahme fallen 20 Stunden Arbeitszeit in der Woche aus<br />

Berechnung Arbeitsentgeltzuschuss (Zahlung an Arbeitgeber)<br />

Arbeitsentgelt 100% 1000 €<br />

+ AG-Anteil SV-Beiträge 200 € (pauschal 20%)<br />

= zu berücksichtigendes Entgelt 1200 €<br />

Übernahme des weiterbildungsbedingten Arbeitsausfalls 50%<br />

-> Arbeitsentgeltzuschuss 600 € monatliche Förderhöhe<br />

Die Maßnahmekosten werden aufgrund des Bildungsgutscheins<br />

2000 – 2002 Bürohilfedirekt an den Bildungsträger überwiesen<br />

2003 – 2006 Familienphase,<br />

1 Kind<br />

Leistungen an Frau Weber (werden direkt an Frau Weber<br />

überwiesen)<br />

seit 2007 Hilfskraft<br />

20 Cent pro gefahrenem km zur Bildungsstätte oder die günstigste<br />

in der Altenpflege Fahrkarte für den ÖPNV bis zu maximal 130 €<br />

zusätzlich maximal 130 € für die Betreuung ihres Kindes während der<br />

Teilnahme an der Qualifizierung<br />

Seite 6


Pflegehilfskraft Klaus Maier<br />

‣ Arbeitszeit 40 Stunden in der Woche<br />

‣ Gehalt 2000 € brutto im Monat<br />

‣ Nachqualifizierung zum Altenpflegehelfer in 6 Monaten<br />

‣ Wegen der Teilnahme fallen 20 Stunden Arbeitszeit in der Woche<br />

aus<br />

Berechnung Arbeitsentgeltzuschuss (Zahlung an Arbeitgeber)<br />

Arbeitsentgelt 2000 €<br />

+ AG-Anteil SV-Beiträge 400 € (pauschal 20%)<br />

Lebenslauf = zu berücksichtigendes Entgelt 2400 €<br />

Herr Maier Ausfallzeit 50% (20 Stunden NQ bei 40 Std. Arbeitszeit)<br />

1980 geboren<br />

Übernahme des weiterbildungsbedingten Arbeitsausfalls 50%<br />

1996 – 2000 Ausbildung<br />

zum Bäcker Arbeitsentgeltzuschuss 25% 600 € monatliche Förderhöhe<br />

2000 – 2004 Bäcker<br />

seit 2004 Hilfskraft in Die Maßnahmekosten werden aufgrund des Bildungsgutscheins<br />

der Altenpflege direkt an den Bildungsträger überwiesen<br />

2008 Qualifizierung<br />

Leistungen an Herrn Maier (werden direkt an Herrn Maier<br />

zum Alltagsbegleiter<br />

überwiesen)<br />

20 Cent pro gefahren km zur Bildungsstätte oder die günstigste<br />

Fahrkarte für den ÖPNV bis zu maximal 130 €<br />

Seite 7<br />

Berechnungsformel<br />

Arbeitsentgelt (brutto) + 20% SV-Beiträge = zu berücksichtigendes<br />

Entgelt<br />

zu berücksichtigendes Entgelt x Arbeitsausfall in % x 50% =<br />

monatliche Förderhöhe<br />

Seite 8


examinierte Altenpflegehelferin Fatma Güler<br />

‣ Arbeitszeit 40 Stunden in der Woche<br />

‣ Gehalt 2000 € brutto im Monat<br />

‣ Nachqualifizierung zur Altenpflegerin in 24 Monaten<br />

‣ Wegen der Teilnahme fallen 30 Stunden Arbeitszeit in der Woche<br />

aus<br />

Berechnung Arbeitsentgeltzuschuss (Zahlung an Arbeitgeber)<br />

Arbeitsentgelt 2000 €<br />

+ AG-Anteil SV-Beiträge 400 € (pauschal 20%)<br />

= zu berücksichtigendes Entgelt 2400 €<br />

Ausfallzeit 75% (30 Stunden NQ bei 40 Std. Arbeitszeit)<br />

Lebenslauf Übernahme des weiterbildungsbedingten Arbeitsausfalls 50%<br />

Frau Güler Arbeitsentgeltzuschuss 37,5% 900 € monatliche Förderhöhe<br />

1966 geboren<br />

1994 – 2000 Gärtnerin<br />

2001 – 2002<br />

Ausbildung zur<br />

Altenpflegehelferin<br />

seit 2002<br />

Altenpflegehelferin<br />

Seite 9<br />

Verfahren (bis 31.03.12)<br />

Bildungsgutschein<br />

• Einlösung bei einem nach AZWV-zertifizierten Träger für eine<br />

AZWV-zertifizierte Maßnahme<br />

• Erstattung der Lehrgangskosten durch die Agentur für Arbeit direkt<br />

an den Träger<br />

• Erstattung der Fahrkosten und ggf. einen Zuschusses zu den<br />

notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z.B.<br />

Kinderbetreuungskosten) direkt an Arbeitnehmer/in<br />

-> keinerlei zusätzlicher Aufwand für das Unternehmen<br />

Arbeitsentgeltzuschuss<br />

• Erforderliche Unterlagen:<br />

• Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss<br />

• Arbeitsvertrag<br />

• Aktuelle Gehaltsabrechnung<br />

• Bescheinigung des Maßnahmeträgers über die Teilnahme an der Qualifizierung<br />

• Bestätigung des Mitarbeiters, dass er gering qualifiziert und bei Ihnen beschäftigt ist<br />

Seite 10


Verfahren<br />

Zuständigkeiten<br />

Für die Beantragung von Leistungen des Sonderprogramms<br />

<strong>WeGebAU</strong> ist immer die Agentur für Arbeit am Betriebssitz des<br />

Arbeitgebers zuständig, dies gilt auch wenn die Mitarbeiter/innen<br />

in anderen Agenturbezirken wohnen<br />

Antragstellung<br />

• Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber Service der zuständigen<br />

Agentur für Arbeit<br />

• Sie erhalten einen Erhebungsbogen der vom Arbeitgeber und<br />

Arbeitnehmer/in auszufüllen ist, um die Fördervoraussetzungen zu<br />

prüfen<br />

• Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erhalten die<br />

Mitarbeiter/innen einen Bildungsgutschein und die<br />

Arbeitgeber/innen einen Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss<br />

Seite 11<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit<br />

Ute Barthel<br />

Tel: 0621/ 5993 - 204<br />

Fax: 0621/ 5993 - 699<br />

E-Mail: Ludwigshafen.Weiterbildungsberater@arbeitsagentur.de<br />

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