BBC MICHIGAN - MFG Michael Friedel Günther GmbH
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C: Steuern, Recht, Verträge<br />
STEUERLICHE gRUNDLAgEN<br />
Allgemeines und Zielgruppe<br />
Die nachfolgenden Ausführungen stellen die steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen des Beteiligungsangebotes<br />
zum Zeitpunkt der Herausgabe der Projektbeschreibung<br />
dar und basieren auf der aktuellen Gesetzeslage, veröffentlichter<br />
Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.<br />
Diese zusammenfassende Darstellung kann im<br />
Einzelfall nicht die individuelle steuerliche Situation des<br />
Anlegers berücksichtigen. Aus diesem Grund wird jedem<br />
Anleger empfohlen, die Auswirkungen einer Beteiligung<br />
mit seinem steuerlichen Berater zu erörtern.<br />
Die folgende Darstellung geht davon aus, dass es sich<br />
bei den Anlegern um nur in Deutschland ansässige, natürliche,<br />
unbeschränkt steuerpflichtige Personen handelt,<br />
die diese Beteiligung ausschließlich aus Eigenmitteln<br />
finanzieren und im Privatvermögen halten und<br />
somit nicht im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens<br />
oder einer Gesellschaft gehalten werden. Wesentliche<br />
Besonderheiten, die sich bei einer Beteiligung einer<br />
inländischen Kapitalgesellschaft ergeben, sind in<br />
einem besonderen Abschnitt zusammengefasst. Der<br />
Anbieter oder die Gesellschaft übernehmen keine Zahlungen<br />
von Steuern für den Anleger.<br />
Einkunftsart<br />
Als Kapitalanleger beteiligen sich die Anleger ausschließlich<br />
an der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Redeerei KG MS<br />
„<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”. Die Beteiligungsgesellschaft ist gewerblich<br />
tätig im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG, indem sie<br />
das MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” selbst ausrüstet und im internationalen<br />
Seeverkehr einsetzt.<br />
Mitunternehmerschaft<br />
Der Anleger beteiligt sich unmittelbar als Kommanditist<br />
an einer als steuerlich transparent zu behandelnden Personengesellschaft<br />
in der Rechtsform der <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG, die ein Mehrzweck-Schwergutschiff mit einer Tragfähigkeit<br />
von 12.780 tdw erwirbt und betreibt. Die Gesellschaft<br />
unterliegt nicht selbst der Einkommensteuer. Die<br />
steuerlichen Ergebnisse der Kommanditbeteiligung werden<br />
vom zuständigen Betriebsstättenfinanzamt der Gesellschaft<br />
gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO einheitlich, gesondert<br />
und für Zwecke der Besteuerung jedem Anleger<br />
zugerechnet. Die anteiligen Ergebnisse werden den<br />
Wohnsitzfinanzämtern der Anleger amtsintern mitgeteilt.<br />
Das jeweilige Wohnsitzfinanzamt ist an diese Feststellung<br />
gebunden. Dort unterliegen sie der Einkommensbesteuerung<br />
nach den persönlichen Merkmalen des<br />
Gesellschafters. Der Anbieter oder die Gesellschaft übernehmen<br />
keine Zahlungen von Steuern für den Anleger.<br />
Die Gesellschaft unterhält durch den Erwerb und Betrieb<br />
eines Schiffes einen Gewerbebetrieb im Sinne des<br />
§ 15 Abs. 2 EStG. Da die Anleger am Gewinn und Verlust<br />
sowie an den stillen Reserven der Gesellschaft beteiligt<br />
sind, tragen sie Mitunternehmerrisiko. Durch Ausübung<br />
ihrer Gesellschafterrechte, insbesondere der<br />
Stimm- und Kontrollrechte, können sie an mitunternehmerischen<br />
Entscheidungen teilhaben und so Mitunternehmerinitiative<br />
ausüben. Aus diesem Gesamtbild der<br />
Verhältnisse ist die Gesellschafterstellung der Anleger<br />
so ausgestaltet, dass sie den Anforderungen des geltenden<br />
Steuerrechts an eine Mitunternehmerschaft im<br />
Sinne des § 15 Abs. 1 EStG entspricht. Dies hat zur Folge,<br />
dass Anleger als Mitunternehmer im Sinne des § 15<br />
Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG anzusehen sind und aus ihrer Beteiligung<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des §<br />
15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erzielen.<br />
Gewinnerzielungsabsicht<br />
Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher Einkünfte<br />
ist das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht sowohl<br />
auf Ebene der Gesellschaft als auch auf Ebene des jeweiligen<br />
Anlegers. Unter Gewinnerzielungsabsicht ist<br />
das Streben nach einem positiven steuerlichen Gesamtergebnis<br />
zu verstehen, d. h. nach Erzielung eines Totalgewinnes<br />
über die voraussichtliche Dauer der Gesellschaft<br />
bzw. der Beteiligung des Anlegers. Obwohl die<br />
steuerliche Gewinnermittlung der Gesellschaft planmäßig<br />
durchgehend nach der Tonnagebesteuerung gem. §<br />
5a EStG erfolgen wird, kommt es bei der Beurteilung<br />
der Gewinnerzielungsabsicht auf die voraussichtlich zu<br />
erwirtschaftenden, durch Betriebsvermögensvergleich<br />
(§§ 4, 5 EStG) ermittelten Ergebnisse der Gesellschaft<br />
an. Nach einer prospektierten Fondslaufzeit von rd. 5<br />
Jahren ergibt sich bei der Gesellschaft auf der Grundlage<br />
der Ergebnisprognose und des Veräußerungserlöses<br />
des Schiffes im Jahr 2016 ein Totalgewinn von rd.<br />
8.300.000 EUR. Somit können die Anleger bei einem<br />
planmäßigen Verlauf Gewinnanteile von rd. 100%, bezogen<br />
auf ihre Beteiligungssumme, erwarten, so dass<br />
aus heutiger Sicht nach Auffassung des Anbieters Gewinnerzielungsabsicht<br />
besteht.<br />
Aufwendungen im Zusammenhang mit einer individuellen<br />
Fremdfinanzierung der Beteiligung mindern den Totalgewinn<br />
auf der Ebene des Anlegers. Eine Fremdfinanzierung<br />
ist nach der Konzeption nicht vorgesehen.<br />
Jedem Anleger wird daher empfohlen, die steuerlichen<br />
Auswirkungen einer etwaigen sog. Anteilsfinanzierung<br />
mit seinem steuerlichen Berater zu prüfen, da auch unter<br />
Berücksichtigung einer individuellen Anteilsfinanzie-