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BBC MICHIGAN - MFG Michael Friedel Günther GmbH

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38<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

STEUERLICHE gRUNDLAgEN<br />

Allgemeines und Zielgruppe<br />

Die nachfolgenden Ausführungen stellen die steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen des Beteiligungsangebotes<br />

zum Zeitpunkt der Herausgabe der Projektbeschreibung<br />

dar und basieren auf der aktuellen Gesetzeslage, veröffentlichter<br />

Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.<br />

Diese zusammenfassende Darstellung kann im<br />

Einzelfall nicht die individuelle steuerliche Situation des<br />

Anlegers berücksichtigen. Aus diesem Grund wird jedem<br />

Anleger empfohlen, die Auswirkungen einer Beteiligung<br />

mit seinem steuerlichen Berater zu erörtern.<br />

Die folgende Darstellung geht davon aus, dass es sich<br />

bei den Anlegern um nur in Deutschland ansässige, natürliche,<br />

unbeschränkt steuerpflichtige Personen handelt,<br />

die diese Beteiligung ausschließlich aus Eigenmitteln<br />

finanzieren und im Privatvermögen halten und<br />

somit nicht im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens<br />

oder einer Gesellschaft gehalten werden. Wesentliche<br />

Besonderheiten, die sich bei einer Beteiligung einer<br />

inländischen Kapitalgesellschaft ergeben, sind in<br />

einem besonderen Abschnitt zusammengefasst. Der<br />

Anbieter oder die Gesellschaft übernehmen keine Zahlungen<br />

von Steuern für den Anleger.<br />

Einkunftsart<br />

Als Kapitalanleger beteiligen sich die Anleger ausschließlich<br />

an der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Redeerei KG MS<br />

„<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”. Die Beteiligungsgesellschaft ist gewerblich<br />

tätig im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG, indem sie<br />

das MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” selbst ausrüstet und im internationalen<br />

Seeverkehr einsetzt.<br />

Mitunternehmerschaft<br />

Der Anleger beteiligt sich unmittelbar als Kommanditist<br />

an einer als steuerlich transparent zu behandelnden Personengesellschaft<br />

in der Rechtsform der <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG, die ein Mehrzweck-Schwergutschiff mit einer Tragfähigkeit<br />

von 12.780 tdw erwirbt und betreibt. Die Gesellschaft<br />

unterliegt nicht selbst der Einkommensteuer. Die<br />

steuerlichen Ergebnisse der Kommanditbeteiligung werden<br />

vom zuständigen Betriebsstättenfinanzamt der Gesellschaft<br />

gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO einheitlich, gesondert<br />

und für Zwecke der Besteuerung jedem Anleger<br />

zugerechnet. Die anteiligen Ergebnisse werden den<br />

Wohnsitzfinanzämtern der Anleger amtsintern mitgeteilt.<br />

Das jeweilige Wohnsitzfinanzamt ist an diese Feststellung<br />

gebunden. Dort unterliegen sie der Einkommensbesteuerung<br />

nach den persönlichen Merkmalen des<br />

Gesellschafters. Der Anbieter oder die Gesellschaft übernehmen<br />

keine Zahlungen von Steuern für den Anleger.<br />

Die Gesellschaft unterhält durch den Erwerb und Betrieb<br />

eines Schiffes einen Gewerbebetrieb im Sinne des<br />

§ 15 Abs. 2 EStG. Da die Anleger am Gewinn und Verlust<br />

sowie an den stillen Reserven der Gesellschaft beteiligt<br />

sind, tragen sie Mitunternehmerrisiko. Durch Ausübung<br />

ihrer Gesellschafterrechte, insbesondere der<br />

Stimm- und Kontrollrechte, können sie an mitunternehmerischen<br />

Entscheidungen teilhaben und so Mitunternehmerinitiative<br />

ausüben. Aus diesem Gesamtbild der<br />

Verhältnisse ist die Gesellschafterstellung der Anleger<br />

so ausgestaltet, dass sie den Anforderungen des geltenden<br />

Steuerrechts an eine Mitunternehmerschaft im<br />

Sinne des § 15 Abs. 1 EStG entspricht. Dies hat zur Folge,<br />

dass Anleger als Mitunternehmer im Sinne des § 15<br />

Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG anzusehen sind und aus ihrer Beteiligung<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des §<br />

15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erzielen.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher Einkünfte<br />

ist das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht sowohl<br />

auf Ebene der Gesellschaft als auch auf Ebene des jeweiligen<br />

Anlegers. Unter Gewinnerzielungsabsicht ist<br />

das Streben nach einem positiven steuerlichen Gesamtergebnis<br />

zu verstehen, d. h. nach Erzielung eines Totalgewinnes<br />

über die voraussichtliche Dauer der Gesellschaft<br />

bzw. der Beteiligung des Anlegers. Obwohl die<br />

steuerliche Gewinnermittlung der Gesellschaft planmäßig<br />

durchgehend nach der Tonnagebesteuerung gem. §<br />

5a EStG erfolgen wird, kommt es bei der Beurteilung<br />

der Gewinnerzielungsabsicht auf die voraussichtlich zu<br />

erwirtschaftenden, durch Betriebsvermögensvergleich<br />

(§§ 4, 5 EStG) ermittelten Ergebnisse der Gesellschaft<br />

an. Nach einer prospektierten Fondslaufzeit von rd. 5<br />

Jahren ergibt sich bei der Gesellschaft auf der Grundlage<br />

der Ergebnisprognose und des Veräußerungserlöses<br />

des Schiffes im Jahr 2016 ein Totalgewinn von rd.<br />

8.300.000 EUR. Somit können die Anleger bei einem<br />

planmäßigen Verlauf Gewinnanteile von rd. 100%, bezogen<br />

auf ihre Beteiligungssumme, erwarten, so dass<br />

aus heutiger Sicht nach Auffassung des Anbieters Gewinnerzielungsabsicht<br />

besteht.<br />

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer individuellen<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung mindern den Totalgewinn<br />

auf der Ebene des Anlegers. Eine Fremdfinanzierung<br />

ist nach der Konzeption nicht vorgesehen.<br />

Jedem Anleger wird daher empfohlen, die steuerlichen<br />

Auswirkungen einer etwaigen sog. Anteilsfinanzierung<br />

mit seinem steuerlichen Berater zu prüfen, da auch unter<br />

Berücksichtigung einer individuellen Anteilsfinanzie-

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