BBC MICHIGAN - MFG Michael Friedel Günther GmbH
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Währungsrisiko<br />
Mit Ausnahme weniger Positionen im Rahmen der<br />
Schiffsbetriebskosten ist der internationale Schiffsmarkt<br />
grundsätzlich ein in USD agierender Markt. Das<br />
Fremdkapital wird ausschließlich in USD aufgenommen.<br />
Der USD spielt daher im Rahmen der Konzeption<br />
der Beteiligungsgesellschaft eine zentrale Rolle, da die<br />
Einnahmen und ein großer Teil der Ausgaben der Beteiligungsgesellschaft<br />
in dieser Währung anfallen. Darüber<br />
hinaus wird voraussichtlich auch die Veräußerung<br />
des Schiffes in USD abgewickelt. Ein Teil der<br />
Schiffsbetriebskosten fällt erfahrungsgemäß in anderen<br />
Währungen als USD an. Darüber hinaus sind Gewerbesteuern<br />
und ein Teil der Gesellschaftskosten in<br />
EUR zu bezahlen. Hierfür wurde durchgehend ein<br />
Wechselkurs von EUR/USD 1,40 kalkuliert. Insoweit<br />
besteht das Risiko, dass das Ergebnis in USD durch<br />
Wechselkursänderungen vermindert wird. Weiterhin<br />
besteht das Risiko, dass durch Devisengeschäfte Verluste<br />
für die Beteiligungsgesellschaft entstehen. Die<br />
Beteiligung ist ein Euro-Investment. Einzahlungen und<br />
alle Auszahlungen werden in EUR getätigt. Es besteht<br />
das Risiko, dass die Auszahlungen an die Investoren<br />
durch einen schwächeren USD bei einer Bewertung in<br />
EUR an Wert verlieren.<br />
Haftung des Investors / Durchgriffshaftung<br />
Die gesetzliche Haftung des Investors ist auf die Höhe<br />
der Haftsumme seines Beteiligungsbetrages beschränkt.<br />
Nachdem die Einlage vollständig eingezahlt<br />
ist, unterliegt der Investor keiner weiteren Nachschussverpflichtung<br />
oder Haftung. Werden die Kapitalkonten<br />
durch Entnahmen (Auszahlungen) unter die<br />
Haftsumme gemindert, so lebt die gesetzliche Haftung<br />
in Höhe der Auszahlungen, jedoch begrenzt auf die<br />
Haftsumme, wieder auf (§ 172 Abs. 4 i. V. m. § 171<br />
Abs. 1 HGB). Auch nach Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
und der Löschung des Kommanditisten<br />
im Handelsregister besteht bis zur Höhe der Haftsumme<br />
eine Nachhaftung für weitere fünf Jahre für<br />
Verbindlichkeiten, die zu diesem Zeitpunkt dem Grunde<br />
nach bereits bestanden. Eine noch weitergehende<br />
Haftung des Investors nach den §§ 30 ff. <strong>GmbH</strong>G bis<br />
maximal zur Höhe der insgesamt empfangenen Auszahlungen<br />
käme erst dann in Betracht, wenn Auszahlungen<br />
unter Verstoß gegen die Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrages erfolgt sind, obwohl die Finanzlage<br />
der Beteiligungsgesellschaft dies nicht zuließ oder<br />
die Gesellschaft in die Insolvenz fällt. Das Haftungsrisiko<br />
ist für Kommanditisten und Treugeber wirtschaftlich<br />
identisch.<br />
A: Fondskonzept<br />
RISIKEN DER BETEILIgUNg<br />
Die Beschränkung der Kommanditistenhaftung beruht<br />
auf deutschem Handelsrecht. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass bei dem Betrieb des Schiffes (z.<br />
B. durch Kollision, Havarie, Umweltschäden) Dritte im<br />
Ausland geschädigt werden. Es ist in einem solchen Fall<br />
nicht auszuschließen, dass ein mit der Sache befasstes<br />
ausländisches Gericht die Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />
nach deutschem Recht nicht anerkennt<br />
und es zu einer unbeschränkten Haftung des Investors<br />
mit seinem ausländischen Privatvermögen für Verbindlichkeiten<br />
der Beteiligungsgesellschaft kommt (Durchgriffshaftung).<br />
Anteilsbezogene Fremdfinanzierung<br />
Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung ist vom Anbieter<br />
nicht vorgesehen. Im Falle einer Fremdfinanzierung der<br />
Einlage durch den Anleger besteht im schlimmsten Fall<br />
über den Verlust der Einlage hinaus die Gefahr der Insolvenz<br />
auf Anlegerebene, z. B. wenn die geplanten Auszahlungen<br />
der Gesellschaft wegen der vorstehend beschriebenen<br />
Risiken nicht erfolgen und diese Auszahlungen<br />
für den weiterhin zu leistenden Zins- und Kapitaldienst<br />
der Fremdfinanzierung eingeplant sind. Die Kosten einer<br />
individuellen Fremdfinanzierung erhöhen das Risiko,<br />
dass bei nicht plangemäßem Verlauf der Beteiligung für<br />
den Investor unter Einbeziehung der Fremdfinanzierung<br />
ein Verlust entsteht oder erhöht wird. Ferner kann eine<br />
Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Es besteht das Risiko,<br />
dass eine individuelle Fremdfinanzierung aus dem<br />
Privatvermögen des Investors zurückzuzahlen ist. Daher<br />
wird dringend dazu geraten, im Falle einer beabsichtigten<br />
Fremdfinanzierung der Beteiligung fachkundige Beratung<br />
durch Dritte in Anspruch zu nehmen.<br />
Fungibilität der Beteiligung<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit<br />
errichtet. Die Laufzeit der Beteiligung ist mit ca. 5 Jahren<br />
geplant. Investoren können ihre Beteiligung gem.<br />
Gesellschaftsvertrages jedoch frühestens zum 31. Dezember<br />
2021 kündigen. Ein vorzeitiges Ausscheiden<br />
aus der Gesellschaft ist grundsätzlich nur über den Verkauf<br />
der Beteiligung möglich. Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass für den Verkauf von Gesellschaftsanteilen kein<br />
gesetzlich geregelter Markt besteht, so dass eine Beteiligungsveräußerung<br />
nicht immer durchgeführt werden<br />
kann bzw. der Verkauf der Beteiligung gegebenenfalls<br />
nur mit einem Wertabschlag möglich ist. Darüber hinaus<br />
bedarf der Verkauf der Zustimmung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin.