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BBC MICHIGAN - MFG Michael Friedel Günther GmbH

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16<br />

Währungsrisiko<br />

Mit Ausnahme weniger Positionen im Rahmen der<br />

Schiffsbetriebskosten ist der internationale Schiffsmarkt<br />

grundsätzlich ein in USD agierender Markt. Das<br />

Fremdkapital wird ausschließlich in USD aufgenommen.<br />

Der USD spielt daher im Rahmen der Konzeption<br />

der Beteiligungsgesellschaft eine zentrale Rolle, da die<br />

Einnahmen und ein großer Teil der Ausgaben der Beteiligungsgesellschaft<br />

in dieser Währung anfallen. Darüber<br />

hinaus wird voraussichtlich auch die Veräußerung<br />

des Schiffes in USD abgewickelt. Ein Teil der<br />

Schiffsbetriebskosten fällt erfahrungsgemäß in anderen<br />

Währungen als USD an. Darüber hinaus sind Gewerbesteuern<br />

und ein Teil der Gesellschaftskosten in<br />

EUR zu bezahlen. Hierfür wurde durchgehend ein<br />

Wechselkurs von EUR/USD 1,40 kalkuliert. Insoweit<br />

besteht das Risiko, dass das Ergebnis in USD durch<br />

Wechselkursänderungen vermindert wird. Weiterhin<br />

besteht das Risiko, dass durch Devisengeschäfte Verluste<br />

für die Beteiligungsgesellschaft entstehen. Die<br />

Beteiligung ist ein Euro-Investment. Einzahlungen und<br />

alle Auszahlungen werden in EUR getätigt. Es besteht<br />

das Risiko, dass die Auszahlungen an die Investoren<br />

durch einen schwächeren USD bei einer Bewertung in<br />

EUR an Wert verlieren.<br />

Haftung des Investors / Durchgriffshaftung<br />

Die gesetzliche Haftung des Investors ist auf die Höhe<br />

der Haftsumme seines Beteiligungsbetrages beschränkt.<br />

Nachdem die Einlage vollständig eingezahlt<br />

ist, unterliegt der Investor keiner weiteren Nachschussverpflichtung<br />

oder Haftung. Werden die Kapitalkonten<br />

durch Entnahmen (Auszahlungen) unter die<br />

Haftsumme gemindert, so lebt die gesetzliche Haftung<br />

in Höhe der Auszahlungen, jedoch begrenzt auf die<br />

Haftsumme, wieder auf (§ 172 Abs. 4 i. V. m. § 171<br />

Abs. 1 HGB). Auch nach Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Löschung des Kommanditisten<br />

im Handelsregister besteht bis zur Höhe der Haftsumme<br />

eine Nachhaftung für weitere fünf Jahre für<br />

Verbindlichkeiten, die zu diesem Zeitpunkt dem Grunde<br />

nach bereits bestanden. Eine noch weitergehende<br />

Haftung des Investors nach den §§ 30 ff. <strong>GmbH</strong>G bis<br />

maximal zur Höhe der insgesamt empfangenen Auszahlungen<br />

käme erst dann in Betracht, wenn Auszahlungen<br />

unter Verstoß gegen die Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages erfolgt sind, obwohl die Finanzlage<br />

der Beteiligungsgesellschaft dies nicht zuließ oder<br />

die Gesellschaft in die Insolvenz fällt. Das Haftungsrisiko<br />

ist für Kommanditisten und Treugeber wirtschaftlich<br />

identisch.<br />

A: Fondskonzept<br />

RISIKEN DER BETEILIgUNg<br />

Die Beschränkung der Kommanditistenhaftung beruht<br />

auf deutschem Handelsrecht. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass bei dem Betrieb des Schiffes (z.<br />

B. durch Kollision, Havarie, Umweltschäden) Dritte im<br />

Ausland geschädigt werden. Es ist in einem solchen Fall<br />

nicht auszuschließen, dass ein mit der Sache befasstes<br />

ausländisches Gericht die Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />

nach deutschem Recht nicht anerkennt<br />

und es zu einer unbeschränkten Haftung des Investors<br />

mit seinem ausländischen Privatvermögen für Verbindlichkeiten<br />

der Beteiligungsgesellschaft kommt (Durchgriffshaftung).<br />

Anteilsbezogene Fremdfinanzierung<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung ist vom Anbieter<br />

nicht vorgesehen. Im Falle einer Fremdfinanzierung der<br />

Einlage durch den Anleger besteht im schlimmsten Fall<br />

über den Verlust der Einlage hinaus die Gefahr der Insolvenz<br />

auf Anlegerebene, z. B. wenn die geplanten Auszahlungen<br />

der Gesellschaft wegen der vorstehend beschriebenen<br />

Risiken nicht erfolgen und diese Auszahlungen<br />

für den weiterhin zu leistenden Zins- und Kapitaldienst<br />

der Fremdfinanzierung eingeplant sind. Die Kosten einer<br />

individuellen Fremdfinanzierung erhöhen das Risiko,<br />

dass bei nicht plangemäßem Verlauf der Beteiligung für<br />

den Investor unter Einbeziehung der Fremdfinanzierung<br />

ein Verlust entsteht oder erhöht wird. Ferner kann eine<br />

Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Es besteht das Risiko,<br />

dass eine individuelle Fremdfinanzierung aus dem<br />

Privatvermögen des Investors zurückzuzahlen ist. Daher<br />

wird dringend dazu geraten, im Falle einer beabsichtigten<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung fachkundige Beratung<br />

durch Dritte in Anspruch zu nehmen.<br />

Fungibilität der Beteiligung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit<br />

errichtet. Die Laufzeit der Beteiligung ist mit ca. 5 Jahren<br />

geplant. Investoren können ihre Beteiligung gem.<br />

Gesellschaftsvertrages jedoch frühestens zum 31. Dezember<br />

2021 kündigen. Ein vorzeitiges Ausscheiden<br />

aus der Gesellschaft ist grundsätzlich nur über den Verkauf<br />

der Beteiligung möglich. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass für den Verkauf von Gesellschaftsanteilen kein<br />

gesetzlich geregelter Markt besteht, so dass eine Beteiligungsveräußerung<br />

nicht immer durchgeführt werden<br />

kann bzw. der Verkauf der Beteiligung gegebenenfalls<br />

nur mit einem Wertabschlag möglich ist. Darüber hinaus<br />

bedarf der Verkauf der Zustimmung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin.

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